Kredit Widerruf bei der KSK Esslingen
Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der KSK Esslingen können Verbraucher auch Jahre nach Vertragsschluss noch immer widerrufen. Dabei sparen sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Auch KSK Esslingen nutzte fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Angesichts der aktuell sehr niedrigen Zinsen ärgern sich viele Verbraucher über teure Altkredite. Doch eine vorzeitige Kündigung kostet Geld. Denn die KSK Esslingen Nürtingen darf bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensnehmers eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Schließlich verliert sie fest eingeplante Zinseinnahmen. Zudem darf sie eine Nichtabnahmeentschädigung fordern, wenn ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht abgenommen wird. Bei einem Widerruf dagegen darf sie diese Zahlungen nicht in Rechnung stellen. Wer also zu einem neuen Kredit zu besseren Konditionen umschulden möchte, der ist mit einem Widerruf des Darlehens gut beraten.
Dank dieser Fehler ist Widerruf des Immobiliendarlehens möglich
Nahezu alle Sparkassen haben ähnliche Fehler in ihren Widerrufsinformationen gemacht. Auch die Kreissparkasse Esslingen ist hier keine Ausnahme. Sie hat zum Beispiel die für sie zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe deklariert, diese dann aber im weiteren Verlauf des Vertrags an keiner Stelle genannt. Damit hat sie ihre eigenen Vorgaben, die zum Start der Widerrufsfrist einzuhalten sind, verletzt. Ergebnis ist, dass die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen beginnt. Der Verbraucher kann den Kredit also auch viel später noch widerrufen.
EuGH sorgt für gute Laune bei Verbrauchern
Seit März 2020 ist klar - noch viel mehr Verbraucher als bisher können den Widerrufsjoker einsetzen und sich so günstig von ihrem Darlehen trennen. Denn der Europäische Gerichtshof erklärte den Kaskadenverweis, der von nahezu allen Banken und Sparkassen über Jahre verwendet wurde, für nicht zulässig. Das betrifft alle Immobilienkredite, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 aufgenommen wurden. Betroffene Verbraucher wurden nicht klar und prägnant, wie es der Gesetzgeber fordert, über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Stattdessen sorgten Verweise auf Paragraphen und dortige Verweise auf neue Paragraphen für Verwirrung. Die Widerrufsinformationen sind deshalb fehlerhaft und die Verträge können noch immer widerrufen werden.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.