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Millionen Fahrzeuge müssen im Abgasskandal das Diesel Software Update bekommen oder haben es bereits erhalten.
Millionen Diesel-Pkw müssen im Abgasskandal ein Software-Update erhalten. Damit sollen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden, so dass die Fahrzeuge ihre Zulassung behalten können. Doch die Software-Updates können zahlreiche negative Folgen haben - bis hin zum Motorschaden.
Autofahrer, die ein Rückruf-Schreiben erhalten, sollten genau prüfen, ob es sich um eine freiwillige Kundendienstmaßnahme handelt (die zunächst ignoriert werden kann) oder einen vom KBA überwachten Pflicht-Rückruf. Diesem sollte Folge geleistet werden, da sonst in letzter Konsequenz die Stilllegung des Fahrzeugs droht.
Die Folgen eines Software-Updates im Abgasskandal können drastisch sein. Sie reichen von einem erhöhten Sprit- und AdBlue-Verbrauch über eine nachlassende Leistung bis hin zu Motorschäden und einer erhöhten Brandgefahr. Autofahrer müssen also abwägen, ob sie diese Folgen oder eine drohende Stilllegung in Kauf nehmen wollen.
Mit Urteilen aus 2023 und 2024 hat das Verwaltungsgericht Schleswig das Software-Update von weit über 20 Modellen aus dem VW-Konzern (VW, Audi und Seat) für unzulässig erklärt. Das KBA hätte es nie freigeben dürfen, da es mit dem unzulässigen Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält.
Im Zuge des Abgasskandals boten und bieten die Hersteller noch immer freiwillige Kundendienstmaßnahmen an. Auch bei diesen erhalten die Fahrzeuge ein Software-Update. Ziel ist, bei möglichst vielen Fahrzeugen das Update aufzuspielen, damit zukünftig angeordnete Pflicht-Rückrufe nicht mehr so viele Autos betreffen und in der Presse keinen großen Imageschaden verursachen.
Oft ist es so, dass dies in Kooperation mit dem KBA geschieht. Die Behörde scheint die Hersteller bei dieser Taktik unterstützen zu wollen. Doch regelmäßig kommt es vor, dass auch dem KBA die Geduld ausgeht und zunächst freiwillige Aktionen zu Pflicht-Rückrufen werden. Wer ein Schreiben zu einer freiwilligen Aktion erhält, kann dieses zwar zunächst ignorieren, muss aber damit rechnen, in Zukunft doch noch verpflichtend zum Rückruf gebeten zu werden.
Erhalten Autofahrer ein Schreiben vom KBA beziehungsweise vom Hersteller, sollten sie dies ganz genau durchlesen. Handelt es sich um einen verpflichtenden Rückruf, ist dies auch so formuliert. Wird das Schreiben ignoriert, folgen noch weitere Erinnerungen, doch in letzter Konsequenz droht tatsächlich die Stilllegung des Wagens. Denn befindet sich darin eine unzulässige Abschalteinrichtung, die nicht wie vom KBA angeordnet entfernt wird, entspricht das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben und verliert seine Zulassung.
Ist ein Diesel von einem Abgasskandal Rückruf betroffen, befindet sich darin mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung. In dem Fall hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits bestätigt.
Millionen Fahrzeuge haben im Abgasskandal bereits ein Software-Update erhalten - von Mercedes, VW, Audi, BMW und anderen Herstellern. Mit dem Update sollen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Das bedeutet, die Motorsteuerung wird verändert und in vielen Fällen auch die Abgasrückführungsrate erhöht (beispielsweise um ein unzulässiges Thermofenster anzupassen).
Die Hersteller behaupten in den Rückruf-Schreiben gerne, dass das Software-Update keine negativen Auswirkungen haben wird - weder auf die Leistung oder den Verbrauch, noch auf die Langlebigkeit des Motors. Auf der anderen Seite verteidigen die Hersteller die Abschalteinrichtungen damit, dass diese aus Gründen des Motorschutzes notwendig seien. Wenn sie nun also mit dem Software-Update entfernt werden - mit welchen negativen Auswirkungen müssen Autofahrer rechnen?
Zudem ist nicht einmal klar, dass das Software-Update ausreicht, um den Stickoxidausstoß der Fahrzeuge ausreichend zu senken. Tests der Deutschen Umwelthilfe haben gezeigt, dass einzelne Modelle nach dem Update genauso viel oder sogar noch mehr Stickoxid ausstießen, als vor dem Update. Eine wirkliche Lösung wäre jedenfalls eine Anpassung der Hardware, doch dies ist den Herstellern schlicht zu teuer...
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen das Kraftfahrt-Bundesamt geklagt. Es hielt die von den Herstellern entwickelten Software-Updates für unzulässig, da diese erneut unzulässige Abschalteinrichtungen enthielten. Zunächst hatte der EuGH bestätigt, dass die DUH das Recht zu diesen Klagen hatte und kurz darauf konnte das erste Verfahren vor dem VW Schleswig gewonnen werden. Am 20.02.2023 urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass das Software-Update, das VW zu Beginn des Abgasskandals für den VW Golf mit EA189 Motor entwickelt hatte, vom KBA nicht hätte freigegeben werden dürfen (3 A 113/18). Denn es enthielt mit dem Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung. Am 17.01.2024 bestätigte das VG Schleswig diese Entscheidung für über 20 weitere Modelle von VW, Seat und Audi (3 A 332/20). Weitere Klagen, auch zu anderen Herstellern, sind noch anhängig.
Kurz nach dem ersten Urteil des VG Schleswig begann das KBA, umfassende Rückrufe aufgrund des Thermofensters anzuordnen, zunächst bei Mercedes, 2024 dann auch bei VW und Audi. Das KBA bezog sich dabei jedoch nicht auf das VG Schleswig, sondern auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, der das Thermofenster schon im Juli 2022 für unzulässig erklärt hatte. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Rückrufe weiter ausweiten werden, denn ein unzulässiges Thermofenster steckt in nahezu jedem Diesel. Entsprechend viele Fahrzeuge müssen ein Software-Update mit fragwürdigen Folgen erhalten.
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