Seit einem BGH Urteil aus dem Juni 2023 ist es für Betroffene wesentlich einfacher geworden, eine Entschädigung zu erhalten.
Der BGH bestätigte im Juni 2023 (und im November 2023 explizit auch für Wohnmobile), dass Autokäufer bereits dann eine Entschädigung erhalten können, wenn der Hersteller lediglich fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Die Entschädigung kann dabei bis zu 15% des Kaufpreises betragen.
Kann dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden (wie es beispielsweise bei den EA189 Motoren von VW der Fall war), können Geschädigte ihr Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises an den Hersteller zurückgeben. Sie müssen sich dabei lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Der Abgasskandal betrifft Modelle von VW, Mercedes, Audi, BMW, Porsche, Seat, Skoda, Fiat und weiteren Herstellern. Auch bei Wohnmobilen kann Schadensersatz zugesprochen werden. Alle diese Hersteller haben unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet - mindestens fahrlässig, teilweise auch vorsätzlich.
Am 26.06.2023 fielen am Bundesgerichtshof drei Urteile, von denen besonders eines für Betroffene im Abgasskandal interessant ist. Im Verfahren VIa ZR 335/21 bestätigte der BGH, dass ein Anspruch auf eine Entschädigung im Dieselskandal bereits dann gegeben sein kann, wenn der Hersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Das heißt, es ist für Kläger nun nicht mehr notwendig, dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Das verringert die Hürden für Betroffene im Dieselskandal eine Entschädigung zu erhalten enorm. Dies zeigen auch die vielen positiven Urteile, gerade auch auf Ebene der Oberlandesgerichte und gegen viele verschiedene Hersteller, die im Nachgang dieser Entscheidung fallen.
Der Kläger muss dabei lediglich beweisen, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden ist. Die beklagten Hersteller dagegen müssen nachweisen, dass diese ausnahmsweise zulässig sein sollte. Dies gelingt ihnen nur in den seltensten Fällen.
Als angemessene Entschädigungssumme nennt der BGH dabei zwischen 5% und 15% des ursprünglichen Kaufpreises. Landes- und Oberlandesgerichte haben sich im Nachgang des Urteils oft auf die goldene Mitte, also 10% festgelegt. Lediglich ein Nutzungswertersatz wird angerechnet.
Die erfolgreichen Kläger können ihr Fahrzeug dabei behalten.
Auszug aus der Pressemeldung des BGH zu seinen Entscheidungen vom 26.06.2023.
"Deshalb erleidet der Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts versehen ist, stets einen Schaden, weil aufgrund einer drohenden Betriebsbeschränkung oder Betriebsuntersagung die Verfügbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht. Zugunsten des Käufers greift der Erfahrungssatz, dass er im Falle der Ausstattung des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung das Fahrzeug nicht zu dem vereinbarten Preis gekauft hätte."
Bevor der BGH seine Rechtsprechung im Juni 2023 verbraucherfreundlich anpasste, war es notwendig, dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, um tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Das gelang zwar immer wieder, aber stellte dennoch eine gewisse Hürde dar. In den Urteilen sprachen die Gerichte Schadensersatz aus § 826 BGB zu. Dabei wird dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen, aufgrund derer sich der Anspruch ergibt.
Im Erfolgsfall haben Sie 30 Jahre lang das Recht, aber keinesfalls die Pflicht, das Fahrzeug beim Hersteller abzugeben. Ein solches Urteil kann also 30 Jahre lang zur wirksamen Absicherung gegen eine weitere Vertiefung des Abgasskandals genutzt werden.
Auch nach der neuen BGH-Rechtsprechung kann diese Art der Entschädigung im Abgasskandal nach wie vor erfolgreich durchgesetzt werden.
Aus diesem Grund können Betroffene im Dieselskandal Schadensersatz erhalten:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche SchädigungWer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Die Höhe der Entschädigung im Dieselskandal ist in erster Linie abhängig vom Kaufpreis. Aber auch die gefahrenen Kilometer und der zugesprochene Prozentsatz spielen eine Rolle.
Wird dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) nachgewiesen, können Sie den Kaufvertrag rückabwickeln und das Fahrzeug zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet. Dabei müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Je mehr Kilometer Sie mit dem Auto bereits gefahren sind, desto höher fällt diese aus. Der Tabelle können Sie beispielhaft entnehmen, wie sich dadurch die Höhe der Entschädigung im Dieselskandal berechnet. Ausführliche Informationen zur Berechnung der Nutzungsentschädigung erhalten Sie hier.
Wird Ihnen ohne Nachweis einer vorsätzlichen Schädigung eine Entschädigung zugesprochen, beläuft sich diese je nach Urteil auf 5 bis 15% des ursprünglich gezahlten Kaufpreises. Der unten stehenden Tabelle können Sie auf einen Blick entnehmen, wie sich diese Höhe der Entschädigung im Dieselskandal berechnen lässt.
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann, je nachdem ob Ihnen das Gericht 5%, 10% oder 15% des ursprünglichen Kaufpreises zuspricht.
Kaufpreis | 5% | 10% | 15% |
---|---|---|---|
5.000 Euro | 250 Euro | 500 Euro | 750 Euro |
10.000 Euro | 500 Euro | 1.000 Euro | 1.500 Euro |
20.000 Euro | 1.000 Euro | 2.000 Euro | 3.000 Euro |
50.000 Euro | 2.500 Euro | 5.000 Euro | 7.500 Euro |
100.000 Euro | 5.000 Euro | 10.000 Euro | 15.000 Euro |
Bekommen Sie Schadensersatz aus § 826 BGB zugesprochen und geben Sie Ihr Fahrzeug zurück, kann die Entschädigung je nach gefahrenen Kilometern folgendermaßen ausfallen.
Kaufpreis | 50.000 km | 100.000 km | 200.000 km |
---|---|---|---|
5.000 Euro | 4.167 Euro | 3.333 Euro | 1.667 Euro |
10.000 Euro | 8.333 Euro | 6.667 Euro | 3.333 Euro |
20.000 Euro | 16.6667 Euro | 13.333 Euro | 6.666 Euro |
50.000 Euro | 41.667 Euro | 33.333 Euro | 16.666 Euro |
100.000 Euro | 83.333 Euro | 66.667 Euro | 33.333 Euro |
Grundlage für die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist eine maximale Laufleistung von 300.000 Km.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie deshalb einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Wir prüfen jeden Fall individuell und legen erst nach Rücksprache mit Ihnen und auf Ihren Wunsch hin Klage gegen den Hersteller ein.
Sie erhalten einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zurück oder geben Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück und bekommen Schadensersatz.
Wir prüfen, ob sich in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet
Kriterium | Kleiner Schadensersatz (Differenzschaden) | Großer Schadensersatz |
---|---|---|
Definition / Ziel | Ausgleich für den Minderwert des Fahrzeugs | Rückabwicklung des Kaufvertrags |
Rechtsgrundlage | § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV (selten auch § 826 BGB) | § 826 BGB (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) |
Was wird ersetzt? | Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und dem gezahlten Kaufpreis | Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung |
Fahrzeugrückgabe erforderlich? | Nein | Ja |
Höhe des Ersatzes | 5% bis 15% des gezahlten Kaufpreises | Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung |
Werden Nutzungsvorteile abgezogen? | Nutzungsvorteile werden abgezogen, wenn sie zusammen mit dem Restwert des Fahrzeugs über der Anrechnungsgrenze liegen | Ja, abhängig von den gefahrenen Kilometern |
Wird das Fahrzeug behalten? | Ja | Nein |
Voraussetzungen | Kein Vorsatz erforderlich, fahrlässiger Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist ausreichend | Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller muss nachgewiesen werden |
Risiken /Nachteile | Geringerer Betrag | Fahrzeug muss zurückgegeben werden, Nutzungsentschädigung wird abgezogen, Beweisaufwand ist hoch |
Tendenz in der Rechtsprechung | 2023 durch den Bundesgerichtshof anerkannt | 2020 durch den Bundesgerichtshof anerkannt |
Befindet sich in Ihrem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung und wird dem Hersteller eine vorsätzliche Schädigung nachgewiesen, haben Sie die Möglichkeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und das Auto zurückzugeben. Sie bekommen dabei den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Je nach Urteil haben Sie die Option, sich stattdessen für eine Entschädigungszahlung zu entscheiden, wobei Sie das Fahrzeug behalten. Welche Option sinnvoller ist, hängt vom individuellen Fall ab. Vielleicht möchten Sie Ihr Auto gerne behalten, vielleicht hatten Sie ohnehin darüber nachgedacht, es zu verkaufen.
Kann dem Hersteller keine vorsätzliche Schädigung nachgewiesen werden, haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises, wobei das Fahrzeug bei Ihnen verbleibt. Die Möglichkeit der Rückabwicklung mit Rückgabe des Fahrzeugs besteht ohne Nachweis der vorsätzlichen Schädigung nicht.
Wichtigste Voraussetzung, um im Dieselskandal Schadensersatz zu erhalten, ist die Betroffenheit des Fahrzeugs. Dies ist dann gegeben, wenn sich im Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Wie sich im Laufe der Zeit herausgestellt hat, ist dies nicht nur bei nahezu allen VW Modellen der Fall, sondern auch bei Dieseln von Seat, Skoda, Audi, Porsche, Mercedes, BMW, Fiat und anderen Herstellern. Unzulässige Abschalteinrichtungen wurden flächendeckend eingesetzt. Ist ein Fahrzeug von einem verpflichtenden Abgasskandal-Rückruf betroffen, ist offensichtlich, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Doch auch ohne Pflicht-Rückruf trifft dies auf viele Modelle zu, denn das Kraftfahrt-Bundesamt hat in vielen Fällen ein Auge zugedrückt und es bei freiwilligen Kundendienstmaßnahmen belassen. Ob Ihr Fahrzeug im Dieselskandal betroffen ist, prüfen wir gerne kostenfrei. Wir sind auf den Dieselskandal spezialisiert und wissen ganz genau, welche Abschalteinrichtungen sich in welchem Modell finden.
Voraussetzung, um im Dieselskandal Schadensersatz aus § 826 BGB zu erhalten (der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und das Fahrzeug geht gegen Erstattung des Kaufpreises und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung an den Hersteller zurück) gehört der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Dies ist nicht in allen Fällen möglich. Speziell beim weit verbreiteten Thermofenster erkennen die Gerichte den Vorsatz oft nicht an, sprechen aber dennoch eine Entschädigung zu. Denn nach Urteilen des BGH aus dem Juni 2023 ist klar: Auch ohne den Nachweis einer vorsätzlichen Schädigung haben Millionen Fahrzeughalter einen Anspruch auf Entschädigung. Dabei wird das Fahrzeug behalten. Die Entschädigung beträgt laut BGH zwischen 5 und 15% des Kaufpreises. Die Summe, die das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert war, als tatsächlich gezahlt wurde. Eine weitere Voraussetzung für Schadensersatz im Dieselskandal, nämlich dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist, prüfen wir ebenfalls gerne für Sie, denn dies ist je nach Modell unterschiedlich.
Egal, ob Sie Ihren Diesel-Pkw neu gekauft oder gebraucht, auch von privat, erworben haben: Sofern er über eine Abschalteinrichtung verfügt, die der Hersteller fahrlässig eingebaut hat, können Sie eine Entschädigung bekommen. Es liegen unzählige Urteile vor, bei denen es sich um gebrauchte Fahrzeuge handelte. Im Ergebnis macht dies keinen Unterschied.
Auch das ist kein Problem! Selbst, wenn Sie Ihr Fahrzeug mittlerweile schon wieder verkauft haben, steht Ihnen eine Entschädigung zu, sofern eine fahrlässig eingebaute Abschalteinrichtung vorhanden ist. Denn Sie erhalten ja einen Teil des Kaufpreises erstattet - und dafür ist es völlig unerheblich, wie lange das Auto Ihnen danach gehörte.
Die Verjährung beträgt drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem Sie von der Betroffenheit Ihres Fahrzeugs Kenntnis erlangt haben. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie ein Rückruf-Schreiben erhalten haben. Doch mit jedem Tag den Sie warten, verfahren Sie Ihre Ansprüche weiter. Deshalb sollten Sie nicht zu lange zögern und sich möglichst schnell rechtlichen Rat holen.
Durch das Aufspielen des Software-Updates verlieren Sie nicht Ihren Schadensersatzanspruch. Zudem sind die Software-Updates mehr als fraglich, sie können sogar negative Folgen für die Motorgesundheit haben.
Vom Dieselskandal betroffen ist ein Auto, wenn sich darin eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. In diesem Fall hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Je nachdem, ob dem Hersteller dabei eine vorsätzliche Schädigung nachgewiesen kann oder nicht, besteht der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder zumindest auf eine Entschädigung in Höhe von 5 bis 15% des Kaufpreises. Ob sich in Ihrem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und es deshalb vom Dieselskandal betroffen ist, prüfen wir gern kostenfrei für Sie.
Diesel haben im Abgasskandal einen großen Wertverlust erlitten. Zum einen entsteht ein Wertverlust, wenn bekannt wird, dass sich in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Auch ein Software-Update mindert den Wertverlust nicht etwa, sondern kann diesen noch verstärken, denn hier muss mit negativen Folgen für die Motorgesundheit gerechnet werden. Ebenfalls zum Wertverlust von Dieselfahrzeugen im Allgemeinen haben Fahrverbote beigetragen. Diese wiederum sind zum Teil auf den Dieselskandal und die daraus resultierende schlechte Luftqualität zurückzuführen. Die Hersteller sind jedoch nicht bereit, einen pauschalen Ausgleich für den Wertverlust zu zahlen. Wollen Autofahrer nicht auf dem Verlust sitzenbleiben, müssen sie selber aktiv werden und mit Hilfe eines Anwalts ihr Recht auf Entschädigung durchsetzen.
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