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Hunderttausende Diesel mussten im Audi Abgasskandal bereits zurückgerufen werden - erst 2024 gab es neue vom KBA angeordnete Rückrufe.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch das Thermofenster, der Bereich, in dem die Abgasnachbehandlung von betroffenen Fahrzeugen ordnungsgemäß funktioniert, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge die bereits von einem Rückruf betroffen waren mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut zurückgerufen werden müssen. Aktuell laufen diese erneuten Rückrufe auch bei Audi.
Audi hat, wie viele andere Hersteller auch, im Abgasskandal sogenannte freiwillige Kundendienstmaßnahmen angeboten. Auch bei diesen erhalten die Fahrzeuge ein Software-Update. Das Ziel dabei ist, bei möglichst vielen Fahrzeugen das Update aufzuspielen und so zukünftige verpflichtende Rückrufe möglichst klein zu halten. Freiwillige Aktionen werden vom KBA nicht überwacht. Doch Autofahrer müssen aufpassen, denn immer wieder kommt es vor, dass aus freiwilligen Rückrufen doch noch verpflichtende Maßnahmen werden.
Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen Pflicht-Rückruf für bestimmte Modelle anordnet, erhalten die Käufer ein Schreiben, in dem sie darüber informiert werden, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen. Wird dieses Schreiben ignoriert, bekommen sie in der Folge weitere Erinnerungen. Werden auch diese ignoriert, kann es in letzter Konsequenz tatsächlich zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen. Schreiben des KBA sollten deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
Nachdem der EuGH das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat und das VG Schleswig das ursprüngliche Software-Update aus dem VW Konzern ebenfalls für unzulässig erklärt hat, ist damit zu rechnen, dass es in naher Zukunft zahlreiche weitere Pflicht-Rückrufe im Abgasskandal geben wird. Audi-Fahrer sollten daher aufmerksam auf Schreiben des KBAs achten und in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Am 20.02.2023 urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass das KBA das Software-Update, das VW zu Beginn des Abgasskandals für den VW Golf mit EA189 Motor entwickelt hatte, nie hätte freigeben dürfen (3 A 113/18). Denn es enthielt mit dem Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung. Am 17.01.2024 bestätigte das VG Schleswig diese Entscheidung für über 20 weitere Modelle aus dem VW-Konzern, darunter auch zahlreiche Audi-Modelle: A1, A3, A4, A5, A6 und Q3 (3 A 332/20).
Kurz darauf begann das KBA mit den aktuellen Rückrufen, unter anderem auch bei Audi, aufgrund des Thermofensters. Mit weiteren Rückrufen ist zu rechnen, denn noch immer sind hunderttausende Audi Diesel mit unzulässigem Thermofenster auf den Straßen unterwegs.
Das Thermofenster beschreibt bei Diesel-Fahrzeugen den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung korrekt funktioniert. Laut Urteil des VG Schleswig muss dies zwischen -15 Grad und 40 Grad der Fall sein. Dies halten Hersteller wie Audi jedoch nicht ein. Schon bei Temperaturen im niedrigen zweistelligen Bereich wird die Abgasreinigung reduziert und die Fahrzeuge stoßen viel mehr Stickoxid aus, als auf dem Prüfstand (dort finden die Messungen bei Temperaturen um 23 Grad statt, die Abgasreinigung funktioniert also einwandfrei).
Thermofenster gelten deshalb als unzulässige Abschalteinrichtung, wenn sie so weit gefasst sind, dass die Abgasreinigung nur in einem geringen Temperaturbereich ordnungsgemäß funktioniert. Dies trifft auch auf Audi Diesel zu, die deshalb eine Anpassung des Thermofensters in Form eines Software-Updates benötigen.
Am 28.10.2024 veröffentlichte das KBA den Audi-Rückruf 23LZ. Über 100.000 Audi-Diesel (A4, A5, A6 und Q5) müssen in die Werkstatt. Kurz darauf, am 25.11.2024, folgte mit dem Rückruf 23DW die nächste Maßnahme. Von dieser sind über 50.000 Audis der Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 betroffen. Bei beiden Rückrufen ist der Hintergrund identisch - es geht um das Thermofenster. Das KBA schreibt:
Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022.
Ausführliche Informationen zum Rückruf 23LZ finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zum Rückruf 23DW finden Sie hier.
Am 20.11.2024 veröffentlichte das KBA den Audi-Rückruf 23BK. Zunächst ist von rund 70.000 betroffenen Audis (A4, A6, A8 und Q7) aus den Baujahren 2005 bis 2010 die Rede. Doch nur wenige Tage später, am 04.12.2024, erweitert das KBA diesen Rückruf (unter dem Code 23BK Krit. 02 + 03) auf fast 130.000 Fahrzeuge. Hier ist jetzt plötzlich nur noch von den Modellen A4, A6 und A8 die Rede. Hintergrund ist in jedem Fall eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Ausführliche Informationen zum Rückruf 23BK finden Sie hier.
Audi-Diesel, die von Rückrufen betroffen sind, erhalten in der Regel ein Software-Update. Dieses soll unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen und zum Beispiel ein unzulässiges Thermofenster anpassen, so dass die Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Doch die Software-Updates im Abgasskandal können gravierende negative Folgen haben.
Denn gerade hinsichtlich des Thermofensters ist die klassische Verteidigung der Hersteller, dass es in seiner aktuellen Ausgestaltung notwendig ist, um Motorschäden oder sogar eine Brandgefahr zu vermeiden. So argumentiert Audi in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zu einem Audi A6:
Das Thermofenster dient somit u.a. der Vermeidung eines plötzlichen und außergewöhnlichen Motorschadens, im schlimmsten Fall einem Fahrzeugbrand, und zugleich dazu, eine Gefährdung des sicheren Fahrzeugbetriebs zu vermeiden (z.B. auch Schaden in Form eines plötzlichen Leistungslochs inmitten einer Überholsituation).
Wenn das Thermofenster jetzt im Zuge der Rückrufe angepasst wird, stellt sich die Frage, wie Audi dabei zukünftige Motorschäden oder eine Brandgefahr vermeiden will...
Hunderttausende Audi-Fahrer müssen sich nun also die Frage stellen, wie sie sich entscheiden sollen.
Sollen sie der Einladung zum Rückruf folgen und das Software-Update aufspielen lassen? Dann müssen sie bedenken, dass es bei ihrem Fahrzeug zu einem Motorschaden kommen könnte oder es sogar in Brand gerät.
Oder sollen sie den Rückruf ignorieren? Dann müssen sie jedoch damit rechnen, dass ihnen über kurz oder lang die Zulassung für ihr Fahrzeug entzogen wird und sie ihren Audi deshalb nicht mehr lange weiterfahren können.
Ist auch Ihr Audi von einem Rückruf betroffen, sollten Sie sich deshalb zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 entschieden, dass Käufer einen Schadensersatzanspruch haben können, wenn Audi in ihrem Fahrzeug fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa das Thermofenster verbaut hat.
Das Software-Update, insbesondere zur Anpassung des Thermofensters, erhöht die Abgasrückführungsrate (AGR). Selbst Hersteller warnen vor einem höheren Risiko für Motorschäden und Brandgefahr. Doch die Auswirkungen gehen darüber hinaus.
Mehr rückgeführte Abgase führen zu verstärkter Rußbildung, die AGR-Ventil und Kühler verstopfen kann. Dies verursacht Leistungsverlust, Ruckeln und steigenden Kraftstoffverbrauch. Zudem lagern sich Rußpartikel im Ansaugtrakt und an den Einlassventilen ab, was die Motorleistung weiter reduziert.
Auch der Dieselpartikelfilter (DPF) wird stärker belastet. Mehr Ruß bedeutet häufigere Regenerationen, die zusätzlichen Kraftstoff verbrauchen und den Verschleiß erhöhen. Ist der Filter überlastet, drohen teure Reparaturen. Der Turbolader kann ebenfalls durch Rußablagerungen an Leistung verlieren oder Schaden nehmen.
Viele Fahrer berichten nach dem Update von schlechterer Gasannahme und höherem Dieselverbrauch. Da der Motor in ineffizienteren Betriebsmodi läuft, können die CO₂-Emissionen sogar steigen, anstatt zu sinken. Zudem erhöht die zusätzliche Hitzebelastung den Verschleiß, was langfristig zu Motorschäden führen kann.
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