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Die Diesel Klage

Mit unserer Erfahrung gegen Mercedes, Audi, VW und andere Hersteller vorgehen

Immer mehr betroffene Verbraucher reichen im Abgasskandal eine Diesel Klage ein - und haben Erfolg! Gerichte verurteilen Mercedes, VW, Audi und Porsche zu Schadensersatz und geben den Kunden Recht. Sie sind von den Herstellern vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, in dem diese ihnen Autos mit unzulässiger Abschalteinrichtung verkauft haben. Im Zuge einer erfolgreichen Klage können Sie Ihren Diesel zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet!

Alternativ ist seit einem BGH Urteil aus dem Juni 2023 auch ein Erfolg auf Basis von § 823 BGB möglich - ohne dem Hersteller Vorsatz nachweisen zu müssen. Dabei können Sie Ihr Fahrzeug behalten und erhalten eine Entschädigung, die sich laut BGH auf 5-15% des Kaufpreises belaufen soll - auch hier unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. 


Hintergrund der Klagen: Der Dieselskandal

VW, Daimler, Audi und weitere Hersteller haben unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen eingebaut. Warum? Ganz einfach: Um Geld zu sparen. Die Folgen für die betrogenen Kunden waren jedoch enorm. Betroffene Fahrzeuge müssen ein Software-Update bekommen. Dies kann jedoch zu hohen Folgekosten durch einen ansteigenden AdBlue- und Spritverbrauch, sowie anfallende Reparaturen führen. Weigern sich Kunden, dieses Software-Update auf ihr Auto aufspielen zu lassen, kann dieses im schlimmsten Fall stillgelegt werden.

Durch den viel zu hohen Stickoxidausstoß tragen manipulierte Diesel-Pkw zudem auch zur schlechten Luft in vielen deutschen Städten bei. Sie sind somit zumindest teilweise mit verantwortlich für Fahrverbote. Diese sorgen, zusammen mit den negativen Folgen des Software-Updates, für einen hohen Wertverlust bei betroffenen Modellen. All diese negativen Folgen des Abgasskandals müssen unschuldige Kunden tragen. Und die Hersteller? Die profitieren finanziell von dem Betrug und lachen sich ins Fäustchen. Doch damit ist jetzt Schluss!

So kommen Sie mit einer Diesel Klage zu Ihrem Recht

Immer mehr Gerichte verurteilen die Hersteller zu Schadensersatz. Sie stufen, ganz wie das Kraftfahrt-Bundesamt, zahlreiche Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen ein. Durch den Verkauf derart manipulierter Autos seien die Diesel-Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Sie seien eine ungewollte Verpflichtung eingegangen, denn hätten sie von den unzulässigen Abschalteinrichtungen und der damit verbundenen drohenden Stilllegung für ihr Auto gewusst, hätten sie den Kaufvertrag niemals unterzeichnet. So sehen es die Gerichte. In der Regel berufen sie sich dabei auf § 826 BGB, in dem es heißt:

"Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet."

Das Ergebnis einer solchen erfolgreichen Diesel Klage ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dabei geht das Auto an den Hersteller zurück. Dieser muss dem Kläger im Gegenzug den vollen Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss dieser sich anrechnen lassen. Sie wird anhand der bereits gefahrenen Kilometer ausgerechnet und liegt regelmäßig deutlich unter dem tatsächlichen Wertverlust des Fahrzeugs. Im Ergebnis bekommen erfolgreiche Kläger deshalb in der Regel deutlich mehr für ihren Wagen, als sie bei einem Verkauf erzielen könnten.

Möglich sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023, sowie einem BGH Urteil vom 26.06.2023 nun auch Klagen, die sich auf § 823 BGB berufen. Schon das fahrlässige Handeln des Herstellers - also der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung - reicht hier aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss dem Hersteller nicht mehr nachgewiesen werden. Das macht es betroffenen Autofahrern deutlich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie können dabei ihr Auto behalten und erhalten stattdessen eine Entschädigung (gemäß BGH Urteil zwischen 5% und 15% des Kaufpreises). 

Proven Expert
Erste Klasse Erstberatung

HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.

Wir beraten Sie stets persönlich, individuell, fallbezogen und unverbindlich!

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Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung mit Klagen im Dieselskandal

HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien, wenn es darum geht, Schadensersatz für betroffene Autofahrer durchzusetzen. Wir vertreten beispielsweise deutschlandweit die meisten Mandanten im Mercedes Dieselskandal und konnten das erste rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal um manipulierte 3,0 Liter Motoren der Audi AG erreichen.

Unsere Erfahrung mit den betroffenen Motoren, den illegalen Abschalteinrichtungen und den Verteidigungsstrategien der Hersteller wächst mit jedem Verfahren, das wir betreuen. Millionen Fahrzeuge mit vielen verschiedenen Dieselmotoren und unterschiedlichen Abschalteinrichtungen sind betroffen. Wir kennen uns mit den manipulierten Autos aus - sei es solchen mit der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6.

Wir wissen, in welchem Auto sich welche Funktion befindet und wie diese dafür sorgen, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand optimal arbeitet, während sie auf der Straße nur mit halber Kraft oder gar nicht arbeitet. Besonders viel Erfahrung haben wir dabei mit Mercedes-Benz-Fahrzeugen, können Ihnen aber auch helfen, wenn Sie einen VW, Audi, Porsche oder anderen Diesel fahren.


Manipulierte Mercedes Diesel - Urteile gegen Daimler

Unter anderem haben wir uns auf den Mercedes Abgasskandal spezialisiert. Mit einer erfolgreichen Mercedes Diesel Klage können Sie sich wehren, wenn Daimler auch in ihrem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat und Sie unter den entsprechenden negativen Folgen leiden (Wertverlust, Diesel Fahrverbot, drohende Stilllegung, erhöhte Spritkosten nach dem Software-Update...). Der Mercedes Abgasskandal ist dabei im Jahr 2020 vor den Oberlandesgerichten angekommen. Innerhalb kürzester Zeit fielen zwei Urteile von OLGs, ein drittes wies ein Verfahren zudem an das zuständige Landgericht zurück. Anfang 2021 ging diese sehr erfreuliche Entwicklung weiter. Die Oberlandesgerichte Celle, Saarbrücken, Nürnberg und Köln setzten die Daimler AG mit Hinweisen stark unter Druck. All diese Verfahren werden von uns geführt und zeigen unsere Vormachtstellung hinsichtlich der Diesel Klagen gegen Daimler.

Die Gerichte fordern von Daimler, sich ausführlich zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu äußern. Dabei handelt es sich um eine Funktion, die das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium und diverse Gerichte für unzulässig halten. Daimler soll nun genau erläutern, wie sie funktioniert und warum sie nach Meinung des Hersteller doch legal sein soll. Zudem wird Daimler aufgefordert, die Rückrufbescheide des KBA vorzulegen, was bisher nur in nahezu komplett geschwärzter Form vorgekommen war und anzugeben, welche Informationen bezüglich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung im Zuge des Typengenehmigungsverfahrens gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt offengelegt worden waren.

Kann Daimler all diese Forderungen der Gerichte nicht zufriedenstellen erfüllen (wovon wir ausgehen, angesichts der bisherigen Entwicklung), dann wird es noch in 2021 zahlreiche weitere OLG-Urteile zu manipulierten Mercedes-Fahrzeugen geben. Verurteilungen der Daimler AG liegen bereits vom OLG Köln (Mercedes-Benz Marco Polo), sowie von OLG Naumburg (Mercedes GLK) vor.

Zudem haben diverse Landgerichte im Mercedes Abgasskandal bereits Schadensersatz zugesprochen. Das betrifft unter anderem die Mercedes-Modelle C-Klasse, E-Klasse und V-Klasse. Besonders viele Urteile liegen dabei vom Landgericht Stuttgart vor, das aufgrund des Standortes von Daimler vornehmlich zuständig ist. Erfolgreiche Mercedes-Kunden können ihr Fahrzeug dabei an Mercedes zurückgeben und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet. Je nachdem wie viele Kilometer mit dem Wagen zurückgelegt worden sind, können die Rückzahlungen 80 oder gar 90% des Kaufpreises betragen - für Fahrzeuge, die schon etliche Jahre im Besitz des Mercedes-Fahrers waren!


Audi wird von Oberlandesgerichten verurteilt

Auch im Audi Dieselskandal ist HAHN Rechtsanwälte federführend. So sind wir verantwortlich für das erste rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts im Dieselskandal um manipulierte 3,0 Liter Motoren, die von der Audi AG entwickelt wurden. Neben diesem Urteil des OLG Koblenz konnten wir ein weiteres vor dem OLG Naumburg erreichen. In beiden Fällen ging es um einen Audi SQ5.

Diverse weitere verbraucherfreundliche Urteile konnten wir vor Landgerichten erreichen. Unter anderem zum Audi A6, aber auch zum Audi Q5 (letzteres am Landgericht Nürnberg-Fürth).

Erfolg vor dem BGH

Im Dezember 2021 konnte HAHN Rechtsanwälte zu einem Audi A6 mit 3.0 Liter Motor einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof feiern. Während das OLG Celle die Ansprüche des Klägers noch mit der Argumentation abgelehnt hatte, dass dieser sein aus seinem Darlehensvertrag bestehendes verbrieftes Rückgaberecht nicht genutzt habe, widersprach der BGH dieser Auslegung. Ein Schadensersatzanspruch könne dennoch bestehen, weshalb das OLG Celle nun erneut verhandeln muss. Parallel hätte der BGH sich auch zu einem Verfahren bezüglich eines VW Touaregs äußern sollen - hier hatte das OLG trotz verbrieftem Rückgaberecht Schadensersatz zugesprochen. Um ein mögilcherweise negatives und damit wegweisendes BGH-Urteil zu verhindern, nahmen VW und Audi ihre Revisionen jedoch einen Tag vor der Verhandlung zurück.

Audi hat verschiedene Abschalteinrichtungen in seinen Dieseln verwendet, die neben den Gerichten auch das KBA für unzulässig halten. Dazu gehören die Akustikfunktion und die schnelle Motoraufwärmfunktion.

Hunderttausende Audi-Modelle sind deshalb von verpflichtenden Rückrufen betroffen. Das bedeutet aber auch: Betroffene Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz, den sie mit Hilfe einer Diesel Klage gegenüber der Audi AG durchsetzen können.

Audi ist gleich in mehrfacher Hinsicht vom Abgasskandal betroffen. Zunächst baute das Unternehmen Motoren vom Typ EA 189 in seine Fahrzeuge ein. Dieser war vom VW-Konzern entwickelt und gebaut und zudem an die VW-Töchter Audi, sowie Seat und Skoda geliefert worden. Gleiches gilt für den neuen VW-Motor EA 288 (der in Euro-6-Dieseln verwendet wird). Auch dieser verfügt über illegale Abschalteinrichtungen. Der BGH hat Anfang 2021 mit einem Urteil festgestellt, dass Audi als Autobauer, aber nicht Motorhersteller dabei keine Haftung übernehmen muss. Für Audi-Besitzer macht dies jedoch keinen Unterschied. Sie können stattdessen gegen die Volkswagen AG als Motorherstellerin klagen. Von wem sie letztendlich den Schadensersatz bekommen, ist unerheblich.

Nun hat Audi jedoch auch selbst aktiv die vom Unternehmen selbst produzierten 3,0 und 4,2 Liter Dieselmotoren manipuliert. Hierfür ist Audi natürlich verantwortlich. Zudem sind diese Motoren auch an VW (unter anderem für den Touareg) und an Porsche (für den Macan, den Cayenne und den Panamera) geliefert worden. Auch bei diesen Fahrzeugen kann Audi deshalb auf Schadensersatz verklagt werden. Kläger sind hier regelmäßig, auch auf der Ebene der Oberlandesgerichte erfolgreich. So wurde Audi bereits vom OLG Schleswig-Holstein für einen manipulierten Porsche Cayenne verurteilt.

Das Ergebnis für Verbraucher ist das gleiche wie bei erfolgreichen Klagen gegen Mercedes oder VW. Das betroffene Fahrzeug geht an den Hersteller zurück. Dieser muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer müssen sich erfolgreiche Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Der wirtschaftliche Vorteil gegenüber dem Verkauf des manipulierten Audis ist dabei in aller Regel ganz erheblich.

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler muss sich übrigens ebenfalls mit einer Klage herumschlagen. Seit September 2020 muss er sich vor dem Landgericht München unter anderem gegen den Vorwurf des Betrugs verteidigen. Im Sommer 2023 wird er schließlich verurteilt, kommt jedoch mit einer Bewährungs- und Geldstrafe davon - aber nur, weil er zuvor ein Geständnis abgelegt hatte.


Schadensersatzklagen gegen VW nach wie vor erfolgreich

Ein wichtiger Punkt im VW Abgasskandal ist die Verjährung. Ursprünglich sah es so aus, dass betroffene Verbraucher ihre Rechte spätestens drei Jahre zum Ende des Jahres durchsetzen mussten, in dem sie über die Betroffenheit ihres Wagens informiert waren. Das würde bedeuten, dass die Klage spätestens bis Ende 2018 oder zumindest 2019 eingereicht hätte werden müssen. Doch an den Gerichten findet ein Umdenken statt. So wird auch in 2021 noch regelmäßig Schadensersatz zugesprochen mit Verweis auf § 852 BGB, bei dem die zehnjährige Verjährungsfrist ab Kauf gilt. Betroffene VW-Kunden können Ihre Rechte also auch weiterhin noch durchsetzen!

Mehr zu dem Thema hier

Mit dem Diesel-Motor des Typs EA189 von VW begann der Abgasskandal. Im September 2015 musste VW zugeben, die Abgasreinigung von Millionen Dieseln manipuliert zu haben. Das betraf derweil den gesamten VW-Konzern, also auch Audi-Fahrzeuge und solche von Seat und Skoda. Im Mai 2020 machte ein BGH-Urteil klar, dass VW-Kunden wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Bereits kurz zuvor war eine Sammelklage (bzw. korrekt "Musterfeststellungsklage"), die der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen VW geführt hatte, mit einem Vergleich beendet worden. Durch diesen VW-Vergleich bekamen hunderttausende Kunden eine Entschädigung zugesprochen. Viele gingen jedoch auch leer aus, weil VW der Meinung war, ihnen stünde kein Anspruch zu. Diese Kläger, ebenso wie jene, die sich gar nicht an der Sammelklage beteiligt hatten, konnten ihren Anspruch individuell durchsetzen - umso erfolgreicher nach dem die BGH-Entscheidung für Klarheit gesorgt hatte.

Zu den Kunden, die leer ausgingen, gehörten auch solche, die ihr Fahrzeug erst nach September 2015 erworben hatten. Auch der BGH bestätigte, dass sie nicht mehr sittenwidrig geschädigt worden seien und deshalb keinen Anspruch hätten. Hier ist das letzte Wort jedoch noch nicht gesprochen. Denn in 2021 zeichnet sich ab, dass Gerichte diesen Verbrauchern auf Basis des Software-Updates Schadensersatz zusprechen können (ebenfalls auf Basis einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung). Klar ist nämlich inzwischen, dass VW das Update nutzte, um zwar eine Abschalteinrichtung zu entfernen, die betroffenen Autos dafür aber mindestens mit dem Thermofenster auszustatten - eine Anschalteinrichtung, die ebenfalls als unzulässig gelten kann. Mindestens deshalb, weil der VW EOS bereits vom KBA zurückgerufen wurde - und zwar weil nach dem Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Fahrkurvenerkennung und anschließend optimierter Abgasreinigung auf dem Prüfstand entdeckt worden war. Der Gedanke, dass dies nicht nur beim EOS, sondern auch bei anderen VW-Diesels implementiert wurde, liegt nahe. Damit hätten auch Kunden, die nach 2015 ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 erworben haben einen Schadensersatzanspruch, eben auf Basis des Updates.

Hinzu kommt ein neuer VW-Dieselskandal, dieses Mal zum Motortyp EA 288. Auch dieser nutzt eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dass auch hier ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, haben bereits das OLG Köln, sowie diverse Landgerichte bestätigt. In 2021 dürfte sich die Rechtsprechung hierzu festigen und weitere OLG-Urteile hinzukommen. Im Ergebnis geben auch hier die erfolgreichen Kläger ihren Wagen zurück und bekommen den Kaufpreis erstattet - ganz wie es bei den Diesel Klagen zum EA189 Motor der Fall ist.

Volkswagen ist jedoch noch auf einem weiteren Weg in den Abgasskandal verwickelt. Nämlich mit dem VW Touareg, der mit einem manipulierten Audi-Motor ausgestattet ist. Sowohl die Euro 5, als auch die Euro 6 Version wurden bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen. Mit dem OLG Oldenburg hat bereits ein erstes Oberlandesgericht auch in diesem Zusammenhang Schadensersatz zugesprochen.

Auch wenn der Abgasskandal längst nicht mehr nur Volkswagen betrifft, und der Konzern gehofft hatte, mit dem BGH-Urteil und dem Vergleich aus der Sammelklage den VW-Skandal hintr sich lassen zu können, sieht die Realität doch anders aus. Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht beendet, ganz im Gegenteil. Für 2021 sind hinsichtlich der Rechtsprechung zum Software-Update, zur zehnjährigen Verjährungsfrist, zum Motor EA288 und zum VW Touareg weitere wichtige Entwicklungen zu erwarten.

Kläger auch gegen Porsche und BMW erfolgreich

Der Diesel-Abgasskandal ist dabei nicht auf die großen 3 - VW, Audi, Mercedes - beschränkt. Wie bereits erwähnt, nutzen diverse Porsche-Modelle die von Audi entwickelten und manipulierten größeren Motoren. Immer wieder wird deshalb auch die Porsche AG zu Schadensersatz verurteilt - oder die Audi AG, die als Motorherstellerin auch bei Dieseln von Porsche zur Verantwortung gezogen werden kann.

Porsche spielt gerne das Unschuldslamm, doch stößt mit seinen Beteuerungen, ja nur von Audi entwickelte Motoren eingesetzt zu haben, bei Behörden und Gerichten auf taube Ohren. So wurde ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe fällig und viele Gerichte verurteilen die Porsche AG zumindest gemeinsam mit der Audi AG als Gesamtschuldner. Für die Diesel-Besitzer macht das keinen Unterschied - von wem sie ihren Schadensersatz ausbezahlt bekommen, ist schließlich egal.

In 2020 fielen zudem die ersten Urteile gegen die BMW AG, in 2021 folgen dann erste Urteile auch von Oberlandesgerichten. Auch dieser Hersteller gab sich unschuldig. Man habe nicht bewusst manipuliert, sondern aus Versehen eine falsche Software aufgespielt, war die Ausrede. Zurückrufen musste BMW deshalb zwei Modelle. Schadensersatz hatten die Gerichte dabei jedoch für andere Modelle zugesprochen. Dies zeigt deutlich auf, dass ein Pflichtrückruf keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz ist. Auch Daimler wird regelmäßig bei Mercedes-Modellen verurteilt, die noch gar nicht verpflichtend zurückgerufen worden sind.

Natürlich ist der Dieselskandal nicht auf deutsche Autobauer beschränkt. Auch ausländische Hersteller haben gemogelt. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil in 2020 klargestellt, dass betroffene Verbraucher in dem Land ihr Recht durchsetzen können, in dem sie das Auto erworben haben. Demnach sind in Deutschland auch Diesel Klagen gegen Fiat, Mitsubishi, Renault und andere möglich.

Übrigens: Über Fiat sind auch hunderttausende Wohnmobile in den Abgasskandal hineingezogen worden. Denn der Fiat Ducato, der definitiv über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, gilt als meistgenutztes Basisfahrzeug und wird von nahezu allen namhaften Wohnmobilherstellern genutzt.

FAQ zur Diesel Klage

Welche Diesel Klagen haben gegen die Daimler AG Erfolg?

Im Kampf um Schadensersatz gegen die Daimler AG stehen besonders zwei Abschalteinrichtungen im Vordergrund: Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die AdBlue-Dosierstrategie. Hierzu haben bereits Oberlandesgerichte verbraucherfreundliche Entscheidungen gefällt. Mit weiteren positiven OLG-Urteilen ist in 2021 zu rechnen. Auch der BGH wird sich früher oder später hierzu äußern müssen.

Wie stehen die Erfolgschancen bei Diesel Klagen gegen die Audi AG?

Auch die Audi AG wurde bereits von Oberlandesgerichten verurteilt, mit weiteren Urteilen ist in Kürze zu rechnen. Bei den 3,0 Liter Motoren geht es vor allem um die schnelle Motoraufwärmfunktion. Verurteilt wird die Audi AG dabei nicht nur bei Audi-Modellen, sondern auch beim VW Touareg, beim Porsche Macan und beim Porsche Cayenne.

Kann ich noch immer gegen die Volkswagen AG klagen?

Die juristische Aufarbeitung um den manipulierten Euro 6 Dieselmotor EA288 beginnt gerade erst - wobei auch hier bereits das erste OLG-Urteil vorliegt. Zudem können betroffene Verbraucher Schadensersatz aufgrund des Software-Updates geltend machen - hier zeichnet sich ab, dass dieses neben dem Thermofenster noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Und schließlich setzt sich bei Gerichten die Meinung durch, dass die Verjährung nicht schon nach drei Jahren, sondern erst nach zehn Jahren eintritt.