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VW muss noch immer hunderttausende Diesel im Abgasskandal zurückrufen - auch 2024 gehen die Rückrufe weiter.
Nachdem der Europäische Gerichtshof das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und das Verwaltungsgericht Schleswig das VW Software-Update für den EA189 Motor für unzulässig erklärt hat, häufen sich ganz aktuell wieder die Rückrufe im VW Abgasskandal. Zehntausende Fahrzeuge müssen ERNEUT zurückgerufen werden, da sie noch immer eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters enthalten.
VW hat im Zuge des Abgasskandals freiwillige Kundendienstmaßnahmen angeboten. Dabei handelt es sich nicht um einen Pflicht-Rückruf, die Fahrzeuge bekommen aber dennoch ein Software-Update. Mit diesen Aktionen will VW versuchen, bei möglichst vielen Dieseln das Software-Update auf freiwilliger Basis aufzuspielen, um zukünftige Pflicht-Rückrufe möglichst klein zu halten. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass zunächst freiwillige Aktionen dann doch zu Pflicht-Rückrufen werden.
Handelt es sich um einen durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf, bekommen die Halter ein Schreiben, mit dem sie darüber informiert werden, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen. Wird dieses Schreiben ignoriert, folgen weitere. Wird ein Pflicht-Rückruf konsequent ignoriert kann es in letzter Konsequenz tatsächlich zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen! Verpflichtende Rückrufaktionen sollten deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden!
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (Thermofenster-Urteile des EuGH und des Verwaltungsgerichts Schleswig, sowie der neuen Rückrufe) ist zu erwarten, dass es in naher Zukunft zu weiteren verpflichtenden Rückrufen bei VW kommen wird, in ersten Linie aufgrund des Thermofensters. Betroffene Fahrzeughalter sollten daher aufmerksam auf Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts achten und in Erwägung ziehen, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Am 20.02.2023 gab das Verwaltungsgericht Schleswig einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt und urteilte, dass das Software-Update, das VW zu Beginn des Abgasskandals für den VW Golf mit EA189 Motor entwickelt hatte, vom KBA nicht hätte freigegeben werden dürfen (3 A 113/18). Denn es enthielt mit dem Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung. Am 17.01.2024 bestätigte das VG Schleswig diese Entscheidung für über 20 weitere Modelle von VW, Seat und Audi (3 A 332/20).
Kurz darauf begann das KBA mit den aktuellen Rückrufen aufgrund des Thermofensters. Da jedoch noch längst nicht alle Fahrzeuge, zu denen die Urteile ergangen sind, erneut zurückgerufen wurden, muss in naher Zukunft damit gerechnet werden. Denn hunderttausende Diesel des VW-Konzerns enthalten nach wie vor ein unzulässiges Thermofenster, das entfernt werden muss - zu nennen sind hier etwa Tiguan, Golf, Passat, Beetle oder Touran.
Das Thermofenster beschreibt bei Diesel-Fahrzeugen den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung korrekt funktioniert. VW programmierte sein Thermofenster beispielsweise so, dass die Abgasreinigung bereits bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius, wie sie in Deutschland regelmäßig herrschen, reduziert wird. Das heißt, die Fahrzeuge stoßen im realen Betrieb auf der Straße viel mehr Stickoxid aus, als auf dem Prüfstand (dort finden die Messungen bei Temperaturen um 23 Grad statt, die Abgasreinigung funktioniert also einwandfrei).
Das VG Schleswig geht in seinen Thermofenster-Urteilen gegen VW davon aus, dass die Abgasreinigung in einem Temperaturbereich zwischen -15 und 40 Grad funktionieren muss und stufte die von VW gewählte Ausgestaltung des Thermofensters (Reduzierung der Abgasreinigung bei unter 10 Grad) deshalb als unzulässig ein.
Im Oktober 2024 veröffentlichte das KBA eine Reihe neuer verpflichtender Rückrufe im VW Abgasskandal. Über 300.000 Fahrzeuge sind davon betroffen, darunter der T5, der Crafter, der Touareg, der Polo und der Amarok. Hintergrund ist ein unzulässiges Thermofenster. So heißt es in der Erklärung für den Rückruf durch das KBA:
„Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022 (sog. “Thermofenster“ zwischen 15°C und 33°C).“
Im September 2024 veröffentlicht das KBA einen weiteren Pflicht-Rückruf: 30.000 VW Caddy werden unter dem Code 23EN erneut zurückgerufen. Betroffen sind die Baujahren 2010 bis 2020, also sowohl der EA189, als auch der EA288 Motor. Das KBA bezieht sich in seiner Erklärung jedoch nur auf den EA189:
„Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem. Korrektur von Datenständen aus EA189-Rückruf.“
Die Lösung, die wie VW auch andere Hersteller bei unzulässigen Abschalteinrichtungen vorschlagen: Ein Software-Update. Klingt simpel, ist auch schnell gemacht, kann aber ernste negative Folgen haben.
Denn gerade hinsichtlich des Thermofensters ist die klassische Verteidigung der Hersteller, dass es in seiner aktuellen Ausgestaltung notwendig ist, um Motorschäden oder sogar eine Brandgefahr zu vermeiden. Auch VW argumentiert so FÜR den Erhalt der aktuellen Ausgestaltung des Thermofensters.
Nun muss das Thermofenster aber angepasst werden, damit die Fahrzeuge weniger Stickoxid ausstoßen. Nur so werden sie wieder gesetzeskonform und können die Zulassung behalten.
Wie dabei zukünftige Motorschäden oder eine Brandgefahr vermieden werden soll, dazu erfahren VW-Kunden nichts.
Für hunderttausende VW-Kunden stellt sich daher jetzt die Frage:
Sollen sie der Einladung zum Rückruf folgen und das Software-Update aufspielen lassen? Dann müssen sie aber einkalkulieren, dass es bei ihrem Fahrzeug zu einem Motorschaden kommen kann und die Brandgefahr steigt.
Oder sollen sie den Rückruf ignorieren? Dann müssen sie jedoch damit rechnen, dass ihnen über kurz oder lang die Zulassung für ihr Fahrzeug entzogen wird und sie ihren VW deshalb nicht mehr benutzen können.
Ist Ihr Fahrzeug im VW-Abgasskandal von einem Rückruf betroffen, lassen Sie sich deshalb zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Käufer einen Schadensersatzanspruch haben können, wenn VW in ihrem Fahrzeug fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa das Thermofenster eingebaut hat.
Das Software-Update, insbesondere wenn es zur Anpassung des Thermofensters aufgespielt wird, führt zu einer erhöhten Abgasrückführungsrate (AGR). Selbst die Hersteller räumen ein, dass dies das Risiko für Motorschäden und sogar Brandgefahr erhöhen kann. Doch die negativen Folgen gehen noch weiter.
Durch die verstärkte Rückführung von Abgasen entsteht mehr Ruß, der sich im AGR-Ventil und AGR-Kühler ablagert. Dies kann zu Verkokungen führen, die wiederum Leistungsverlust, Ruckeln und einen erhöhten Kraftstoffverbrauch verursachen. Gleichzeitig setzen sich Rußpartikel im Ansaugtrakt und an den Einlassventilen fest, wodurch der Luftstrom eingeschränkt wird und die Motorleistung nachlässt.
Auch der Dieselpartikelfilter (DPF) leidet unter der erhöhten AGR-Rate. Mehr Ruß bedeutet häufigere Regenerationen, die zusätzlichen Kraftstoff verbrauchen und den Verschleiß beschleunigen. Ist der Filter überlastet, kann er sich zusetzen, was zu teuren Reparaturen führt. Ein weiteres Problem betrifft den Turbolader, der durch Rußablagerungen beschädigt oder in seiner Leistung eingeschränkt werden kann.
Neben den technischen Folgen berichten viele Fahrer nach dem Update von einer schlechteren Gasannahme und erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Da der Motor in weniger effizienten Betriebsmodi läuft, können paradoxerweise die CO₂-Emissionen steigen, obwohl das Update ursprünglich zur Emissionsreduzierung gedacht war. Zusätzlich wird der Motor durch heißere rückgeführte Abgase stärker belastet, was auf Dauer den Verschleiß fördert und Motorschäden begünstigt.
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