Wann kommt das Fahrverbot in Frankfurt?
Für den Moment konnte ein Fahrverbot für Diesel und Benziner in Frankfurt am Main verhindert werden. Doch wenn die Stickstoffdioxidwerte in 2022 wieder über den Grenzwert steigen, wird sich ein Fahrverbot wohl nicht mehr verhindern lassen.
Fahrverbot für Diesel und Benziner in Frankfurt – wie ist der Stand?
Seit Ende 2019 sieht es so aus, dass Frankfurt zumindest vorläufig um ein Fahrverbot herumkommt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte am 10.12.2019 entschieden, dass ein Fahrverbot innerhalb der Umweltzone unverhältnismäßig sei. Allerdings wurde Hessen nicht gänzlich freigesprochen. Das Gericht erwartet vom Land, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und zwar so, dass darin auch die Möglichkeit eines streckenbezogenen oder zonalen Fahrverbots mit aufgenommen wird. Die Einführung der Fahrverbote soll zwar nur als letztes Mittel nötig sein, das Land muss sich aber immerhin mit dem Thema beschäftigen. Die im bisherigen Luftreinhalteplan vorgesehen Maßnahmen haben sich als ungeeignet erwiesen, um im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt in der kürzest möglichen Zeit (wie es das EU Recht vorsieht) die Stickstoffdioxidgrenzwerte zu erreichen.
Der neue Plan wurde im September 2020 vorgelegt und zeigte die mögliche Notwendigkeit eines Fahrverbots auf. Dieses würde Diesel bis inklusive der Abgasnorm Euro 5 und Benziner bis inklusive Euro 2 betreffen. Es würde im gesamten Bereich innerhalb des Anlagenrings gelten und darüber hinaus noch auf weiteren einzelnen Strecken. Wenn die Grenzwerte nicht rechtzeitig erreicht werden, wird ein solches Fahrverbot zum 01.07.2021 in Frankfurt eingeführt werden.
Durch das geringere Verkehrsaufkommen in Folge der Corona-Pandemie waren die Werte im ersten Halbjahr 2021 so weit gesunken, dass ein Fahrverbot zunächst nicht eingeführt wurde. Anfang 2022 zeigte sich, dass die Werte auch im zweiten Halbjahr 2021 niedrig genug waren. Vom Tisch ist es damit jedoch noch nicht. Denn die guten Werte sind zu einem großen Teil auf ein geringeres Verkehrsaufkommen in Folge der Coronapandemie zurückzuführen. Steigt das Verkehrsaufkommen wieder, könnten sich die Werte wieder erhöhen und ein Fahrverbot doch noch notwendig werden.
Die Maßnahmen, mit denen Frankfurt ein Fahrverbot verhindern wollte
Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden Hessen dazu verurteilt, ein großräumiges Fahrverbot in Frankfurt einzuführen. Dieses sollte die gesamte Umweltzone umfassen und zunächst für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 4 und Benziner bis zur Abgasnorm Euro 2 und in einem zweiten Schritt dann auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gelten. Gegen diese Entscheidung war Hessen in Berufung gegangen. Man wollte eine negative Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen durch die folgenden Maßnahmen verhindern:
- Parken sollte teurer werden
- Die Busflotte der Stadt sollte sauberer werden
- Es sollte mehr Radspuren geben
- Im Berufsverkehr könnte eine Pförtnerampel zur Anwendung kommen, wodurch die Zahl der Autos, die in die Frankfurter Innenstadt einfährt, reduziert werden könnte
Der Verwaltungsgerichthof bezeichnete diese und andere Maßnahmen aber als ungeeignet, um die Grenzwerte schnellstmöglich zu erreichen.
So geht es weiter in Frankfurt
Ende 2020 trat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Frankfurt in Kraft. Darin ist auch die Möglichkeit von streckenbezogenen und zonalen Fahrverboten enthalten.
Wenn sich herausstellt, dass die Grenzwerte in 2022 wieder überschritten werden, müssen Fahrverbote eingeführt werden. Betroffen sein werden Diesel bis inklusive der Abgasnorm Euro 5 und Benziner bis inklusive der Abgasnorm Euro 2. Alleine in Frankfurt sind 75.000 dieser Fahrzeuge gemeldet - hinzu kämen die Pendler. Um das Fahrverbot zu kontrollieren könnte die Polizei Schwerpunktkontrollen durchführen.
Hessen und Frankfurt müssen nun hoffen, dass die Maßnahmen ausreichen, um die Einführung eines Fahrverbots auch nach der Coronapandemie weiter verhindern zu können.
So wehren Sie sich gegen die Hersteller im Abgasskandal
Wenn Sie einen älteren Diesel oder Benziner fahren, kann es sein, dass Sie in naher Zukunft von einem Fahrverbot in Frankfurt betroffen sein werden. Einfach den Diesel verkaufen, um sich dieses Problems zu entledigen, ist jedoch kaum eine Lösung. Denn im Laufe des Dieselskandals und natürlich auch durch die Fahrverbote bedingt haben Diesel erheblich an Wert verloren. Sie würden für Ihr Auto also kaum den gewünschten Wert erzielen.
Es gibt jedoch zwei Optionen, um sich im Dieselskandal und im Skandal um Fahrverbote gegen die Hersteller zu wehren. Denn wenn Ihr Diesel über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei bekommen Sie in der Regel den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück. So können Sie sich zu wirtschaftlich guten Konditionen von Ihrem Diesel lösen und dafür in ein Fahrzeug investieren, das nicht von Fahrverboten betroffen sein wird, etwa einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 6d oder Euro 6d-temp.
Wenn Sie Post vom Hersteller oder vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen, dass Ihr Fahrzeug ein Software-Update bekommen muss oder auch nur kann (im Rahmen einer freiwilligen Maßnahme), müssen Sie davon ausgehen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist.
HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.
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Die zweite Option – der Widerruf
Eine Alternative bietet sich für Verbraucher, die ihr Auto finanziert haben. Dabei ist es unerheblich ob es sich um einen betroffenen Diesel handelt, um einen nicht betroffenen oder um einen Benziner.
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