Nutzungsentschädigung
Die Nutzungsentschädigung ist ein zentraler Begriff bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen im Abgasskandal. Andere Begriffe, die das gleiche meinen sind Nutzungsvorteil, Nutzungswertersatz oder auch Nutzungsentgelt.
Was ist die Nutzungsentschädigung im Abgasskandal?
Bekommt ein Käufer Schadensersatz zugesprochen, weil sich in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, muss er sich im Gegenzug zur Rückgabe des Fahrzeugs den Wert der bisherigen Fahrzeugnutzung anrechnen lassen. Diese Entschädigung wird vom erstatteten Kaufpreis abgezogen und dient der Abgeltung des „genutzten Vorteils“. Grundlage sind dabei die gefahrenen Kilometer. Je geringer die Laufleistung, desto geringer die Nutzungsentschädigung und desto besser für den Käufer. Sehr hohe Laufleistungen können den zugesprochenen Schadensersatz „auffressen“.
Berechnungsmethode der Nutzungsentschädigung
Die Höhe der Nutzungsentschädigung ergibt sich nach folgender Formel:
Für Neuwagen:
Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / maximale Gesamtlaufleistung
Für Gebrauchtwagen:
Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / (maximale Gesamtlaufleistung – Kilometer bei Kauf)
Die erwartbare Gesamtlaufleistung beträgt laut ständiger Rechtsprechung in der Regel 250.000 bis 300.000 km, wobei sich zunehmend 300.000 km als praxisrelevanter Wert durchsetzt.
Beispielrechnungen
1. Fahrzeug noch im Besitz
- Kaufpreis: 25.000 €
- Bisherige Laufleistung: 75.000 km
- Gesamtlaufleistung: 300.000 km
25.000 x 75.000 / 300.000 = 6.250 €
Rückerstattung: 25.000 € – 6.250 € = 18.750 €
2. Fahrzeug mit höherem Wert
- Kaufpreis: 40.000 €
- Bisherige Laufleistung: 60.000 km
- Gesamtlaufleistung: 300.000 km
40.000 x 60.000 / 300.000 = 8.000 €
Rückerstattung: 40.000 € – 32.000 € = 8.000 €
3. Fahrzeug bereits verkauft
Hat der Käufer das Fahrzeug weiterveräußert, wird nicht der Kaufpreis, sondern der erzielte Verkaufspreis vom Anspruch abgezogen. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich trotzdem nach der obigen Formel.
- Kaufpreis: 30.000 €
- Verkaufserlös: 10.000 €
- Laufleistung bis Verkauf: 100.000 km
- Gesamtlaufleistung: 300.000 km
30.000 x 100.000 / 300.000 = 10.000 €
Abzug: Verkaufserlös (10.000 €) + Nutzungsentschädigung (10.000 €) = 20.000 €
Rückerstattung: 30.000 € – 20.000 € = 10.000 €
4. Geringe Laufleistung
- Kaufpreis: 20.000 €
- Laufleistung: 15.000 km
- Gesamtlaufleistung: 300.000 km
20.000 x 15.000 / 300.000 = 1.000 €
Rückerstattung: 20.000 € – 1.000 € = 19.000 €
4. Gebraucht gekauftes Fahrzeug
- Kaufpreis: 28.000 €
- Laufleistung bei Kauf: 46.000 km
- Laufleistung bei Klage: 120.000 km
- Gesamtlaufleistung: 300.000 km
(28.000 x 120.000) / (300.000 – 46.000) = 13.228,35 €
Rückerstattung: 28.000 € – 13.228,35 € = 14.771,65 €