Stilllegung
Die Stilllegung eines Fahrzeugs bezeichnet die behördliche Untersagung der Teilnahme am Straßenverkehr. Sie kann durch die Zulassungsstelle angeordnet werden, wenn das Fahrzeug bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht mehr erfüllt – etwa bei Verstößen gegen die Abgasvorschriften oder bei Missachtung behördlich angeordneter Rückrufmaßnahmen.
Stilllegung wegen Rückrufen im Abgasskandal
Im Rahmen des Abgasskandals wurden Millionen Halter von Diesel-Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Teilnahme an Rückrufen aufgefordert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete in zahlreichen Fällen an, dass betroffene Fahrzeuge ein verpflichtendes Software-Update erhalten müssen, um die Emissionsgrenzwerte wieder einzuhalten.
Was passiert bei Nichtbefolgung eines Pflicht-Rückrufs?
Fahrzeughalter, die dem Rückruf nicht nachkommen – etwa weil sie das Software-Update wegen möglicher negativer Auswirkungen auf Motorleistung, Verbrauch oder Langzeitstabilität verweigern – setzen sich einem konkreten Risiko aus:
- Die Zulassungsbehörde kann das Fahrzeug zwangsweise stilllegen, sobald die gesetzte Frist für die Durchführung des Updates verstrichen ist.
- Vor der Stilllegung wird in der Regel zunächst eine Verwarnung oder Androhung ausgesprochen. Kommt der Halter der Aufforderung weiterhin nicht nach, erfolgt die Stilllegung durch Abmeldung des Fahrzeugs.
Bedenken gegen das Update sind verständlich
Viele Halter verweigern das Update aus guten Gründen. Denn es gibt zahlreiche Berichte über Folgeschäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Update auftreten, darunter:
- Erhöhter Kraftstoffverbrauch
- Leistungsverlust
- Verstopfte Dieselpartikelfilter (DPF)
- Probleme mit AGR-Ventilen oder Turboladern
- Motorschäden
Rechtliche Einschätzung
Auch wenn technische Zweifel am Update bestehen, ist die rechtliche Lage eindeutig: Wer das verpflichtende Update nicht durchführen lässt, riskiert die Stilllegung seines Fahrzeugs. Autofahrer, die ein entsprechendes Rückrufschreiben erhalten, sollten sich daher rechtlich beraten lassen. In vielen Fällen werden sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.