Stilllegung

Die Stilllegung eines Fahrzeugs bezeichnet die behördliche Untersagung der Teilnahme am Straßenverkehr. Sie kann durch die Zulassungsstelle angeordnet werden, wenn das Fahrzeug bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht mehr erfüllt – etwa bei Verstößen gegen die Abgasvorschriften oder bei Missachtung behördlich angeordneter Rückrufmaßnahmen wie bei im Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen.



Erstellt am - letztes Update:

Stilllegung im Abgasskandal droht

Im Rahmen des Abgasskandals wurden Millionen Halter von Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Teilnahme an Rückrufen aufgefordert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete in zahlreichen Fällen an, dass betroffene Fahrzeuge ein verpflichtendes Software-Update erhalten müssen, um die Emissionsgrenzwerte wieder einzuhalten.

Es gab zwar auch freiwillige Rückrufmaßnahmen, die ohne Folgen ignoriert werden konnten, doch wenn es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt, droht bei Nichtbeachten die Stilllegung.

Was passiert bei Nichtbefolgung der Rückruf-Schreiben?

Fahrzeughalter, die dem Rückruf nicht nachkommen – etwa weil sie das Software-Update wegen möglicher negativer Auswirkungen auf Motorleistung, Verbrauch oder Langzeitstabilität verweigern – setzen sich einem konkreten Risiko aus. Die Zulassungsbehörde kann das Fahrzeug zwangsweise stilllegen, sobald die gesetzte Frist für die Durchführung des Updates verstrichen ist. Vor der Stilllegung wird in der Regel zunächst eine Verwarnung oder Androhung ausgesprochen. Kommt der Halter der Aufforderung weiterhin nicht nach, erfolgt die Stilllegung durch Abmeldung des Fahrzeugs. Eine angeordnete Betriebsuntersagung durch die zuständige Behörde ist zudem mit Kosten verbunden. Wird auch diese ignoriert, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Bedenken gegen das Update sind verständlich

Viele Halter verweigern das Update aus guten Gründen. Denn es gibt zahlreiche Berichte über Folgeschäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Update auftreten, darunter:

  • Erhöhter Kraftstoffverbrauch
  • Leistungsverlust
  • Verstopfte Dieselpartikelfilter (DPF)
  • Probleme mit AGR-Ventilen oder Turboladern
  • Motorschäden

Rechtliche Einschätzung zur drohenden Stilllegung

Auch wenn technische Zweifel am Update bestehen, ist die rechtliche Lage eindeutig: Wer das verpflichtende Update nicht durchführen lässt, riskiert die Stilllegung seines Fahrzeugs. Autofahrer, die ein entsprechendes Rückrufschreiben erhalten, sollten sich daher rechtlich beraten lassen. In vielen Fällen werden sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Denn wenn ein Diesel Teil einer verpflichtenden Rückrufmaßnahme ist, bedeutet dies, dass sich in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. 

August 2024: Volker Wissing malt düsteres Szenario über drohende Stilllegung

Am 01. August 2024 wurde ein Brief des damaligen Verkehrsministers Volker Wissing an die EU-Kommission bekannt. Darin warnt er vor der Stilllegung von 8 Millionen älteren Fahrzeugen (vornehmlich Dieseln) alleine in Deutschland. Hintergrund waren zwei Verfahren vor dem Landgericht Duisburg. Die Kläger waren der Meinung, ihre Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssten im tatsächlichen Betrieb die gleichen Emissionen vorweisen, wie im Labor. Das Gericht wandte sich daraufhin an den europäischen Gerichtshof. Der Generalanwalt des EuGH stellte sich auf die Seite der Kläger, so dass tatsächlich die Gefahr bestand, der europäische Gerichtshof könnte in seinem Urteil den Klägern Recht geben: Dies hätte einen rückwirkenden Verlust der Zulassung und damit die mögliche Stilllegung von rund 8 Millionen Dieselfahrzeugen zur Folge gehabt. Letztendlich wurden die Klagen aber zurückgenommen, so dass der EUGH hier kein Urteil mehr fällen musste.