Das Kraftfahrtbundesamt hat seine Liste der BMW-Fahrzeuge erweitert, in denen es unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hat. Veröffentlicht hatte das KBA zunächst nur, dass es am 13. März 2018 unzulässige Abschalteinrichtungen in den BMW-Fahrzeugen M550d xDrive, 750d xDrive und 750Ld xDrive mit den Genehmigungsnummern:
e1*2007/46*0363*12 - 15
e1*2007/46*0455*09 - 12 und
e1*2007/46*0276*09
aufgedeckt hatte. Nun hat das KBA die erweiterte Liste betroffener BMW-Pkws bekannt gemacht. Das KBA hat unzulässige Abschalteinrichtungen ebenfalls in BMW-Fahrzeugen mit den Genehmigungsnummern:
e1*2007/46*0363*10 - 11
e1*2007/46*0455*08
e1*2007/46*0276*06 - 07
e1*2007/46*0276*08
festgestellt. HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Fahrern aktuell eine kostenfreie Erstbewertung hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG an. Häufig betroffen sind Modelle, die in die Schadstoffnormen Euro 5 und 6 eingestuft sind. „Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 28. Mai 2021 – 19 U 134/20 – entschieden, dass der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger eine Abgasmanipulation der BMW AG bezüglich des streitgegenständlichen Motors schlüssig dargelegt habe“, kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein BMW M550d xDrive mit der Genehmigungsnummer e1*2007/46*0455*10. „Der Prozess ist mit den Abgasskandal-Klagen gegen die Volkswagen AG zu vergleichen“, sagt Anwalt Rugen abschließend.
Wenn ein Schadensersatzanspruch wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegeben ist, wird dem Geschädigten der Kaufpreis unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile erstattet. Das manipulierte Fahrzeug geht an die BMW AG zurück. Gegenstand eines Vergleichs kann aber auch eine Einmalzahlung bei Verbleiben des Fahrzeugs sein.