Audi Rückruf 23BK: Unzulässige Abschalteinrichtungen in Audi-Dieseln
Im November bzw. Dezember 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt den Audi-Rückruf 23BK. Bei über 100.000 Fahrzeugen muss mittels Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.
Erstellt am - letztes Update:Rückruf 23BK: Welche Fahrzeuge sind betroffen?
ddgDer Rückruf 23BK wurde vom KBA in zwei Schritten veröffentlicht. Zunächst hieß es am 20.11.2024, dass fast 70.000 Fahrzeuge aus den Baujahren 2005 bis 2010 betroffen sind.
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Am 04.12.2024 war dann unter dem Code 23BK (Krit. 02 + 03) die Rede von fast 130.000 Fahrzeugen, ebenfalls aus den Baujahren 2005-2010.
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Unklar ist dabei, ob es sich um eine Korrektur oder eine Ergänzung des ersten Eintrags handelt. Womöglich d es also rund 200.000 Fahrzeuge, die alleine in Deutschland vom Rückruf 23BK betroffen sind.
Was ist der Grund für den Rückruf?
Bei beiden Einträgen wird als Grund eine unzulässige Abschalteinrichtung angegeben, bez. nach der Formulierung scheint es sich sogar um mehrere zu handeln:
„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“
Um welche Abschalteinrichtung es konkret geht, etwa das Thermofenster oder die ebenfalls von Audi bekannte Akustikfunktion, ist nicht klar.
BK23: Was wird gemacht?
Nicht nur bezüglich der Modelle, auch hinsichtlich der Maßnahmen unterscheiden sich die beiden Einträge. So hieß es zum ersten Eintrag 23BK noch, dass lediglich ein Software-Update am Motorsteuergerät vorgenommen wird. Im neueren Eintrag 23BK (Krit. 02 + 03) ist dann die Rede davon, dass zusätzlich zum Software-Update ggf. Arbeiten an Bauteilen notwendig sein könnten.
Welche Folgen kann das Software-Update haben?
Die Software-Updates, die bisher zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen im Abgasskandal aufgespielt worden sind, hatten zum Teil erhebliche negative Folgen.
Bekannt sind unter anderem ein erhöhter Sprit- und AdBlue-Verbrauch, ein ruckelnder Motor, eine nachlassende Leistung sowie im schlimmsten Fall ein Motorschaden.
In der Regel ist es so, dass Hersteller wie Audi unzulässige Abschalteinrichtungen damit verteidigen, dass diese aus Gründen des Motorschutzes notwendig seien. Wird nun aber mittels Software-Update die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt, hätte dies im Umkehrschluss Folgen für die Sicherheit des Motors. Neben Motorschäden ist laut Herstellern auch eine erhöhte Brandgefahr eine Folge von erhöhten Abgasrückführungsraten - wie sie in der Regel im Zuge des Software-Updates programmiert werden.
Wie sollen Betroffene Audi-Kunden sich verhalten?
Da es sich um einen vom KBA überwachten Pflicht-Rückruf handelt, müssen betroffene Audi-Fahrer ihm nachkommen, wenn sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Tun sie dies nicht, droht der Entzug der Betriebserlaubnis.
Betroffene Autofahrer sollten diese Veränderung an ihrem Fahrzeug aber nicht einfach hinnehmen, sondern können sich wehren. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 entschieden, dass bereits durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch gegeben sein kann.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich auch in Ihrem Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie deshalb Schadensersatz geltend machen können.