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Audi Rückruf 23DW: Unzulässiges Thermofenster in Audi-Dieseln

Am 25.11.2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt in seiner Rückruf-Datenbank einen weiteren Rückruf im Audi Abgasskandal. Unter dem Code 23DW müssen weitere 50.000 Audis in die Werkstatt, weil sie ein unzulässiges Thermofenster enthalten.

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

23DW: Welche Fahrzeuge sind vom Rückruf betroffen?

Der Rückruf 23DW, den das KBA am 25. November 2024 in seiner Datenbank veröffentlichte, trifft alleine in Deutschland über 50.000 Fahrzeuge. Weltweit sind gar über 260.000 Audi betroffen. Dabei geht es um die Baujahre 2010 bis 2017.

Folgende Modelle werden zurückgerufen:

  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q5
  • Q7
     

Was ist der Grund für den Rückruf 23DW?

Hintergrund des Rückrufs ist das Thermofenster - eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das KBA umschreibt es folgendermaßen:

„Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022.“

Doch worauf bezieht sich diese Mangelbeschreibung des Kraftfahrt-Bundesamtes?

Die VO (EG) Nr. 715/2007 beschäftigt sich mit der Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6). In Artikel 5, Absatz 2 heißt es, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig ist. Eine Ausnahme ist unter anderem dann möglich, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Diese Ausnahmeregelung nutzen die Hersteller gerne als Verteidigung. So behaupten sie, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes notwendig sei - siehe auch die Aussage von Audi unten.

Der Europäische Gerichtshof hatte mit drei Urteilen aus dem Juli 2022 das Thermofenster für unzulässig erklärt (C-128/20, C-134/20 und C-145/20). Demnach kann eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, jedenfalls nicht unter die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 vorgesehene Ausnahme fallen.

Audi hat den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktioniert, zu sehr einschränkt. Deshalb muss das Thermofenster bei den betroffenen Fahrzeugen nun angepasst werden.

Welche Folgen hat der Rückruf?

Nun hat Audi in von uns geführten Verfahren jedoch selbst angegeben, dass die aktuelle Ausgestaltung des Thermofensters notwendig sei, um Motorschäden oder gar eine Brandgefahr zu vermeiden.

„Das Thermofenster dient somit u.a. der Vermeidung eines plötzlichen und außergewöhnlichen Motorschadens, im schlimmsten Fall einem Fahrzeugbrand, und zugleich dazu, eine Gefährdung des sicheren Fahrzeugbetriebs zu vermeiden (z.B. auch Schaden in Form eines plötzlichen Leistungslochs inmitten einer Überholsituation).“

Wird das Thermofenster im Zuge des Rückrufs nun also angepasst, stellt sich die Frage, wie Audi zukünftig Motorschäden oder eine Brandgefahr verhindern will. Hierzu hat Audi bisher keine Erklärungen abgegeben.

Da es sich um einen Pflicht-Rückruf handelt, müssen Audi-Fahrer diesem aber nachkommen, um nicht die Zulassung für ihr Fahrzeug zu verlieren.

Sie stehen also vor einem Dilemma: Entweder den Rückruf ignorieren und damit rechnen, dass sie über kurz oder lang die Zulassung für ihr Fahrzeug verlieren. Oder aber dem Rückruf Folge leisten, das Software-Update aufspielen lassen und mit den möglichen negativen Folgen bis hin zu Motorschaden und Brandgefahr leben müssen.

Doch Audi-Fahrer stehen im Abgasskandal nicht wehrlos da. Der Bundesgerichtshof hat bereits bestätigt, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein kann. Dieser kann bis zu 15% des Kaufpreises ausmachen. 

Sind Sie von einem Audi-Rückruf im Abgasskandal betroffen, sollten Sie sich deshalb zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet eine dahingehende Erstberatung kostenfrei und unverbindlich an.