Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückruf-Datenbank am 13. September 2024 einen neuen Eintrag veröffentlicht. Die Aktion betrifft den VW Caddy und zwar laut KBA alleine in Deutschland fast 30.000 Fahrzeuge. Betroffen sind dabei Caddys aus den Baujahren 2010 bis 2020 – somit also sowohl ältere Modelle mit dem Motor EA189 als auch solche mit dem Nachfolgemotor EA288. Beide enthalten laut dem KBA unzulässige Abschalteinrichtungen.
„Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem. Korrektur von Datenständen aus EA189-Rückruf.“
Für die Fahrzeuge mit EA189 Motor handelt es sich also um eine Korrektur des bereits erfolgten ersten Software-Updates. Auch bei dem aktuellen Rückruf soll ein Software-Update Abhilfe schaffen:
„Das Motorsteuergerät wird umprogrammiert.“
Was ändert sich durch das Software-Update?
VW verteidigt Abschalteinrichtungen mit der Begründung, diese seien zum Schutz des Motors notwendig. Wenn diese nun durch das angeordnete Software-Update verändert werden, stellt sich die Frage, wie sich das auf den Schutz des Motors auswirkt. Laut dem KBA ist kein Austausch von Bauteilen geplant. Wie also soll der Motor in Zukunft vor Schäden geschützt werden?
HAHN Rechtsanwälte bietet zu diesem Thema eine kostenfreie Erstbewertung hinsichtlich Ihrer Rechte und Ansprüche an, wenn Sie zu den Betroffenen dieses Rückrufs gehören. Wir haben uns hierauf spezialisiert und können Sie deshalb auch kostenfrei zur Technik und Risiken Ihres Fahrzeugs beraten.
Lassen Sie sich die Maßnahmen nicht gefallen, ohne eine Geldentschädigung zu fordern. Erst im September 2024 konnten wir beispielsweise vor dem für VW zuständigen Oberlandesgericht Braunschweig ein bedeutendes Urteil für Geschädigte erstreiten.