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PROJECT Metropolen 22 – Schadensersatz für Anleger

450 Anleger haben sich mit einem Kapital von 17,85 Millionen Euro am Publikums-AIF PROJECT Metropolen 22 beteiligt.

Für die Anleger können u.a. Schadensersatzansprüche gegen die PROJECT Investment AG in Betracht kommen. Zudem ist eine kostenfreie Registrierung für eine zukünftige Sammelklage möglich.


Project Immobilien Insolvenz

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HAHN Rechtsanwälte reicht Pilotklagen ein.

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat bereits Pilotklage zum Fonds Wohnen 14, sowie zum Fonds Metropolen 18 eingereicht und plant zu diesen und weiteren Fonds eine Sammelklage - individuelle Rechtsberatung bei Bündelung der Anlegerinteressen!

Hintergrund zum PROJECT Metropolen 22 und den Insolvenzen der PROJECT Gruppe


PROJECT selbst gibt als Gründe für die Insolvenzen unter anderem den Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie an. Genauer sollen gestiegene Bau-, Material- und Energiekosten, unterbrochene Lieferketten und gestiegene Zinsen für Immobiliendarlehen schuld sein. Vor allem durch die steigenden Baukosten in Kombination mit den gestiegenen Zinsen sei es zu einem großen Rückgang privater wie auch institutioneller Immobilienkäufe gekommen. Dies habe dann zu den Insolvenzen geführt.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn eine Auswertung der Fonds zeigt, dass diese zum großen Teil schon vor den vorgenannten Ursachen in größerem Umfang Verluste erwirtschaftet hatten. So wurden bereits zu einem Zeitpunkt, als die Immobilienbranche noch sehr erfolgreich war, hohe Verluste von teilweise über 30% des Kommanditkapitals erwirtschaftet.

Noch nachdem sich die Krise auf dem Immobilienmarkt bereits abzeichnete, wurde der Fonds METROPOLEN 22 angeboten. Nachdem die ersten Insolvenzen beantragt wurden, erfolgte am 09.08.2023 der Vertriebsstopp.

Der Fonds PROJECT Metropolen 22

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 09.08.2023 haben sich 450 Anleger mit einem Kapital in Höhe von 17,85 Millionen Euro beteiligt. Das geplante Platzierungsvolumen lag bei 52.500.000 Euro.

An weiteren konkreten Informationen zum Investment der Anleger mangelt es. Bekannt sind lediglich drei mittelbare Beteiligungen. Zwei Objektgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet.

PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG: Am 07.09.2023 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Laut Insolvenzverwalter soll das bisher unbebaute Grundstück verkauft werden.

PROJECT PW Wendenschloßstr. 142, 152 Berlin GmbH & Co. KG: Am 01.12.2023 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Für dieses Projekt ist ein Verkauf ohne Rückabwicklung geplant. Laut Insolvenzverwalter liegt der Baufortschritt bei 0%, der Verkaufsstand jedoch bereits bei 13%.

Laut dem Investment Report 02/2024 ist die Gesellschaft am 21.12.2023 der Objektgesellschaft PROJECT PW Trettachzeile 15 Berlin GmbH & Co. KG beigetreten. Hierbei handelt sich um eine nicht insolvente Objektgesellschaft.



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Schadensersatz für PROJECT Metropolen 22 Anleger möglich


HAHN Rechtsanwälte hat mehrere Ansatzpunkte identifiziert, aus denen sich Schadensersatzansprüche für Anleger des PROJECT Metropolen 22 ergeben können. Diese richten sich u.a. gegen die PROJECT Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Die KVG haftet bei fehlerhaften oder unzureichenden Prospekten und Prospektnachträgen und fehlerhaften Wesentlichen Anlegerinformationen. Die Haftung ergibt sich aus § 306 Abs. 1, Abs. 2 KAGB.

Beachtlich ist insbesondere, dass noch während der Platzierungsphase eine deutliche Korrektur der Ertragserwartungen beziehungsweise der Kapitalrückflüsse vorgenommen wurde. Die potentiellen Anleger wurden hierüber erst mit dem Prospektnachtrag 3 informiert.

In dem Prospekt selbst wird noch von einem Kapitalrückfluss im Mid-Case Szenario in Höhe von 165,0% (Anteilklasse A), 150,1% (Anteilklasse B) sowie 154,2 % (Anteilklasse C) ausgegangen. Erst in dem Prospektnachtrag 3 vom 9. Mai 2023 werden die reduzierten Ertragserwartungen aufgeführt. Dabei waren bereits im Basisinformationsblatt vom 1. Februar 2023 deutliche Veränderungen in den Ertragserwartungen aufgezeigt worden. Während der Platzierungsphase sind die prognostizierten Kapitalrückflüsse insgesamt zweimal reduziert worden. Dies lässt sich den Basisinformationsblättern vom 1. Februar 2023 sowie 9. Mai 2023 entnehmen. Der Verkaufsprospekt wurde jedoch erst mit dem Prospektnachtrag 3 am 9. Mai 2023 korrigiert.

Die Korrekturen sind dabei ganz erheblich. Für alle drei Anteilklassen wird der Überschuss (erwartete Gesamtausschüttungen minus 105 Prozent Zeichnungssumme inklusive 5 Prozent Ausgabeaufschlag) um mehr als die Hälfte reduziert.

Durch die verspätete Information dürften potentiellen Anlegern nicht alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen vorgelegen haben.

Verschwiegen wird in dem Verkaufsprospekt weiter die bisherige Performance der PROJECT Fonds.

Pilotklagen eingereicht – Jetzt für Sammelklage zu einem PROJECT Fonds registrieren


HAHN Rechtsanwälte hat bereits eine Pilotklage zum Fonds PROJECT Wohnen 14 eingereicht und klagt für seinen Mandanten auf Schadensersatz. Unserer Auffassung nach wurden für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände verschwiegen. Im Falle eines erfolgreichen Prozesses muss u.a. die PROJECT Investment AG den Anteilspreis zzgl. Ausgabeaufschlag gegen Abtretung der Rechte aus dem Anteil erstatten.

Auch zum Fonds Metropolen 18 wurde in der Folge eine Pilotklage von HAHN Rechtsanwälte eingereicht.

Weitere Klagen zu dem PROJECT Wohnen 15 und Metropolen 16 bis 22 sind in Vorbereitung.

Neben einer Einzelklage kommt dabei auch eine Sammelklage in Frage. Dabei klagen mehrere Anleger im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam.

Auch Anleger, die in den PROJECT Metropolen 22 investiert haben, können sich für eine solche Sammelklage registrieren.

Mit der Registrierung selbst sind keine Kosten für Sie verbunden. Kosten entstehen nur und erst nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit Ihnen. Dabei werden wir Sie auch über die konkreten Handlungsalternativen - wie etwa eine Einzelklage - beraten.

Sofern mindestens zehn Klageverfahren anhängig sind, ist es auch möglich, ein Kapitalanleger-Musterverfahren zu initiieren.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zeichnung über eine Rechtsschutzversicherung verfügt haben, nehmen wir gerne eine Kostendeckungsanfrage für Sie vor.

Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung - Wir prüfen für Sie deren Eintrittspflicht

Sofern zum Zeitpunkt der Zeichnung des Anteils bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz bestand, kommt grundsätzlich auch eine Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten durch diese in Betracht.

Auch wenn die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) häufig einen Risikoausschluss für derartige Kapitalanlagegeschäfte beinhalten, lohnt sich eine Prüfung der Eintrittspflicht insbesondere dann, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits seit längerer Zeit besteht. HAHN Rechtsanwälte übernimmt die Überprüfung, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und nimmt kostenfrei für Sie eine Deckungsanfrage vor. Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsdaten zu.

Achtung! Sofern Sie bereits selbst eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vorgenommen und eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen, sondern juristisch auf Richtigkeit prüfen lassen.

Denn häufig geben die Rechtsschutzversicherungen an, nicht eintrittspflichtig zu sein, obwohl tatsächlich eine Eintrittspflicht besteht. Einige Rechtsschutzversicherungen lehnen systematisch den Deckungsschutz ab, obwohl sie eigentlich eintreten müssten. Sie berufen sich zum Teil auf Risikoausschlüsse, die überhaupt nicht einschlägig sind, oder die von der Rechtsprechung bereits als unwirksam eingestuft wurden.

So greift beispielsweise der Risikoausschluss „Recht der Handelsgesellschaften“ für vorliegende Fallkonstellationen nicht. Auch ein Risikoausschluss für Kapitalanlagegeschäfte ist unwirksam, wenn hierbei auf die Prospekthaftungsgrundsätze verwiesen wird. Die Formulierung in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen hierzu lautet:

„Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit … der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind…“

Zur Unwirksamkeit dieser Klausel gibt es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 08.05.2023 - IV ZR 84/12 -).

Sofern sich die Rechtschutzversicherung auf mangelnde Erfolgsaussichten beruft, empfiehlt es sich ebenfalls, uns mit der weiteren Verfolgung Ihrer Deckungszusage zu beauftragen. Selbstverständlich ist auch dieses für Sie kostenfrei.