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Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bei nicht objekt- und anlegergerechter Beratung oder vorhandenen Prospektfehlern können Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Bei vielen Darlehensverträgen lohnt sich zudem der Einsatz des Widerrufsjokers.


HAHN Rechtsanwälte kämpft auf Seiten der Verbraucher und Anleger

HAHN Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht.

Die vielfältigen Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird gegenüber Banken fällig, wenn Kreditnehmer ein Darlehen vor Ende der Zinsbindungsfrist zurückzahlen wollen. Denn in diesem Fall entsteht der Bank durch die entgangenen Zinsen ein Verlust, den sie mit der Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen will. Dieser Betrag kann je nach Höhe des noch offenen Kreditbetrags schnell fünfstellige Summen erreichen.

Viele Darlehensnehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich vorzeitig von einem Kredit zu lösen OHNE die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Denn regelmäßig haben Banken und Sparkassen in den Verträgen unzureichende Angaben gemacht - beispielsweise zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Ist dies der Fall, verlieren die Kreditinstitute ihren Anspruch auf die Zahlung.

Bankseitige Kündigung

Wenn die Bank mit der Kündigung eines Immobilienkredits droht, dann können Verbraucher in große finanzielle Schwierigkeiten kommen. Doch eine solche bankseitige Kündigung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich. Wenn es bei Ihnen bereits zur Kündigung des Darlehens durch die Bank gekommen ist, dann prüfen wir diese Kündigung gern auf ihre Rechtmäßigkeit hin. Zudem können Sie sich an uns wenden, wenn Sie einer Kündigung durch die Bank zuvor kommen möchten, beispielsweise durch einen Kredit Widerruf. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen kostenfrei Ihren Darlehensvertrag und prüfen, ob ein Widerruf noch heute möglich ist.

Schiffsfonds

Schiffsfonds waren viele Jahre lang eine beliebte und erfolgreiche Kapitalanlage. Doch seit einigen Jahren steckt die Containerschifffahrt in der Krise. Viele Containerschiffe mit Anlegerbeteiligung befinden sich in wirtschaftlichen Problemen. Diese Probleme übertragen sich auch auf die Anleger. Es werden keine Ausschüttungen mehr vorgenommen, Nachschüsse werden gefordert, in der Hoffnung, den Fonds dadurch zu sanieren, oder Ausschüttungen werden sogar zurückgefordert.

Doch viele Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung. Denn oft kommt es vor, dass sie nicht anleger- und objektgerecht beraten wurden. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erkennt die nicht ordnungsgemäße Beratung und kann Ihnen sagen, welche Ansprüche daher für Sie bestehen. So müssen Anleger auch über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden und die Bank muss sie über Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat, informieren.

Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds sind in Folge der Immobilienkrise ebenfalls in Schieflage geraten. Bei geschlossenen Immobilienfonds können sich Anleger solange beteiligen, bis die festgelegte Anlagesumme erreicht ist. Der Fonds investiert dann mit diesem Geld in Immobilien. Problematisch wird es, wenn die Mieteinnahmen ausbleiben oder nicht so hoch sind, wie ursprünglich erhofft. Das wirkt sich auf die Ausschüttungen der Anleger aus.

Viele Anleger haben dabei einen Anspruch auf Schadensersatz. Zum Beispiel, wenn bereits im Prospekt mit viel zu hohen Miteinahmen geworben wurde, oder weil sie nicht über ihre Risiken oder über Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält aufgeklärt wurden.

Offene Immobilienfonds haben ähnliche Probleme. Hier kommt für die Anleger aber noch die Gefahr hinzu, dass die Fonds aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Rücknahme verweigern. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erkennt, wenn Banken falsch beraten haben und wann Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Lebensversicherungsfonds

Auch beim Geschäftsmodell „Lebensversicherungsfonds“ haben viele Anleger Anspruch auf Schadensersatz – hauptsächlich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung und fehlerhafter Prospekte. Bei diesem Geschäftsmodell kauft die Fondsgesellschaft Kapital- oder Rentenversicherungen auf. Probleme die hierbei entstehen können sind eine zu optimistische Sterbewahrscheinlichkeit und zu hoch kalkulierte Renditen. Zudem sorgt das so genannte Smoothing-Verfahren aufgrund seiner Intransparenz oft für Unsicherheit bei den Anlegern. HAHN Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche positive Urteile gegen Lebensversicherungsfonds erstritten.

Erneuerbare-Energien-Fonds

Umweltschutz spielt für immer mehr Menschen eine wichtige Rolle. So werden auch „grüne“ Fonds, also Erneuerbare-Energien-Fonds immer beliebter. Das Problem in diesem Sektor ist, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung einem stetigen Wandel unterworfen sind. Wenn die Förderungen gekürzt werden, kann dies zu Absatzschwierigkeiten bei den Unternehmen führen. Auch internationale Anbieter, unter anderem aus China, sorgen für einen erhöhten Preisdruck.

Anleger können sich bei HAHN Rechtsanwälte informieren, ob Ihnen Schadensersatz zusteht. Wir prüfen Ihre Verträge und sagen Ihnen, ob zum Beispiel im Prospekt überhöhte Renditen versprochen wurden oder ob Sie nicht ordnungsgemäß über alle Risiken aufgeklärt worden sind.

Schrottimmobilien

Schrottimmobilien sind Eigentumswohnungen, die nicht annähernd so rentabel sind, wie zugesagt. Angeboten werden sie oft als Kapitalanlage für die Altersvorsorge. Doch sie sind oft überteuert und die Käufer haben mit einer deutlichen Unterdeckung zu kämpfen, die bis in die Privatinsolvenz führen kann.

Käufer von Schrottimmobilien haben verschiedene Möglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen. So können der Verkäufer, der Vermittler oder Berater bei einer fehlerhaften Beratung haftbar gemacht werden. Auch das finanzierende Kreditinstitut kann als Berater auftreten, so dass dieses haften muss. Und auch eine Notarhaftung kommt in Betracht. Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen von unseren Fachanwälten überprüfen. Wir klären Sie über Ihre Rechte und mögliche Ansprüche auf!

Zinsswaps / Wertpapiere

Zins- und Währungsswaps sind ein gerne genutztes Mittel, um eine Zinssicherung zu erreichen. Sehr häufig kommen dabei einfache Plain Vanilla Swaps vor, aber auch hoch komplizierte CMS Spread Ladder Swaps. Hierzu gibt es Urteile, auch vom Bundesgerichtshof, dass die Bank über den einstrukturierten negativen Marktwert aufzuklären hat. Tut sie dies nicht, steht dem Kunden Schadensersatz zu. Auch bei Cross Currency Swaps müssen die Banken ihrer Aufklärungspflicht nachkommen, was sie oft genug nicht tun.

Zum Thema Wertpapiere gehören auch die Anleger, die in VW Aktien investiert haben und sich im Zuge des Abgasskandals betrogen fühlen. Denn die Frage ist, wann der VW Vorstand von den Risiken wusste und wann er die Anleger darauf aufmerksam gemacht hat. HAHN Rechtsanwälte ist der Auffassung, dass Anleger aufgrund einer unterlassenen Ad-Hoc-Mitteilung Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die P&R Insolvenz

2018 ging die P&R Gruppe in die Insolvenz. Anleger werden zurzeit gebeten, ihre Ansprüche anzumelden. Ob diese beglichen werden können, ist jedoch völlig offen. Auch das Risiko eines Totalverlustes muss in Betracht gezogen werden. Doch die Anleger haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz und zwar gegenüber Banken, Vermittlern oder den Verantwortlichen der P&R Gruppe selbst.

Wir prüfen Ihre Verträge und Ihre Ansprüche. HAHN Rechtsanwälte braucht dafür Ihre Kauf- und Verwaltungsverträge, vorhandene Mietabrechnungen und, falls vorhanden, die erhaltenen Werbematerialien. Wir prüfen diese Unterlagen für Sie kostenfrei und unverbindlich!

 

Die Erfahrung von HAHN Rechtsanwälte geht über 30 Jahre zurück. Gründer Peter Hahn arbeitet bereits seit Mitte der 1980er Jahre hauptsächlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und ist seit 2008 Fachanwalt. Zudem ist er Gründungsmitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins und Mitglied des Fachausschusses „Bank- und Kapitalmarktrecht“ der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

Dr. Petra Brockmann ist neben Herrn Hahn die zweite Partnerin der Kanzlei. Auch sie ist seit 2008 Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der dritte Partner, Lars Murken-Flato ist seit 2011 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen, Stuttgart und München. Zurzeit arbeiten 15 Anwälte, darunter 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht für HAHN Rechtsanwälte.

 

HAHN Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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