ApoBank: Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Der Tipp für Verbraucher, die ihren Kredit bei der apoBank vorzeitig kündigen oder ablösen wollen: Lassen Sie prüfen, ob die apoBank Fehler im Vertrag gemacht hat. So sparen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung!
Darum steht der Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zu
Die apoBank kann unter gewissen Umständen eine empfindlich hohe Vorfälligkeitsentschädigung von Darlehensnehmern fordern. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn diese ihren Kredit vorzeitig kündigen wollen. Der apoBank entgehen so über viele Jahre (nämlich den Zeitraum der Zinsbindung) Einnahmen durch Zinsen. Durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung soll dieser Verlust ausgeglichen werden. Andere Darlehensnehmer machen eine Erbschaft und nutzen die nun besseren finanziellen Möglichkeiten, um einen Kredit vorzeitig abzulösen. Hier gilt das gleiche Prinzip, deshalb wird auch hier die Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Wenn Verbraucher ein vorab vereinbartes Forward-Darlehen nicht abnehmen, gibt es eine ähnliche Ausgleichszahlung – die Nichtabnahmeentschädigung.
So darf die ApoBank keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern
Es gibt Konstellationen, bei denen die apoBank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung von Verbrauchern fordern darf - obwohl diese ihren Kreditvertrag vorzeitig ablösen oder kündigen. Das trifft auf Immobiliardarlehensverträge zu, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind und in denen die apoBank unzureichende Angaben zu den folgenden Themen gemacht hat:
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- Vertragslaufzeit
In § 502 BGB heißt es dazu, dass bei entsprechenden unzureichenden Angaben der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist. Im Sommer 2020 fällte das OLG Frankfurt am Main ein entsprechendes Urteil: Die betroffene Bank muss dem Kläger seine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von über 20.000,00 Euro erstatten. Sie hatte im Vertrag unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht, weshalb ihr die Zahlung nicht zustand.
Gerne prüfen unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auch Ihren Darlehensvertrag mit der der apoBank. Möchten oder müssen Sie Ihr Haus verkaufen, fürchten aber eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen? Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, ob der apoBank diese Zahlung überhaupt zusteht!
Unser Tipp: Kredit bei der apoBank loswerden ohne Vorfälligkeitsentschädigung
HAHN Rechtsanwälte ist eine der erfahrensten Kanzleien auf dem Gebiet des Widerrufs und kann deshalb empfehlen, Darlehensverträge prüfen zu lassen. Viele Banken und Sparkassen haben fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet, was dazu führt, dass Verbraucher nicht nur 14 Tage Zeit haben, den Vertrag zu widerrufen, sondern dies auch noch Monate oder Jahre später tun können.
Doch was macht den Widerruf so interessant? Der große wirtschaftliche Vorteil liegt darin begründet, dass die apoBank bei einem Widerruf weder die Vorfälligkeitsentschädigung, noch die Nichtabnahmeentschädigung von Ihnen fordern darf. Damit ist der Widerruf die ideale Option für alle, die zu einem neuen Kredit umschulden möchten, um sich von den hohen Zinsen zu verabschieden.
Dank EuGH Urteil Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Nun haben noch viel mehr Darlehensnehmer die Möglichkeit, ihren Kredit loszuwerden ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Denn Ende März 2020 entschied der Europäische Gerichtshof, dass der so genannte Kaskadenverweis in den Widerrufsbelehrungen von Kreditverträgen nicht zulässig ist. Verbraucher werden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Denn ein solcher Verweis schickt die Verbraucher von Paragraph zu Paragraph und macht es unmöglich zu erkennen, zu welchen Bedingungen die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Damit ist es Verbrauchern nun möglich, alle Immobilienlreditverträge, die sie zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer zu widerrufen.
Bitte beachten Sie hinsichtlich Fehlern zur Widerrufsbelehrung und zur Vorfälligkeitsentschädigung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.