Darf die Santander eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern?
Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Darlehensnehmer darf die Santander eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Hat sie jedoch bestimmte Fehler im Vertrag gemacht, verliert sie ihren Anspruch darauf bzw. ermöglicht dem Verrbaucher den Widrruf, bei dem ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
So umgehen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Santander
Wenn Darlehensnehmer vorzeitig ihren Kreditvertrag kündigen, darf die Santander eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Schließlich hatte sie für den Zeitraum der Sollzinsbindung mit Zinseinnahmen gerechnet. Da diese bei einer vorzeitigen Kündigung wegfallen, darf die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich fordern. Da diese anhand der noch offenen Restschuld berechnet wird, kann sie schnell mehrere tausend Euro betragen. Zudem darf die Santander eine Nichtabnahmeentschädigung fordern, sofern Sie ein zunächst vereinbartes Forward-Darlehen nicht abnehmen.
Viele Verbraucher, die unter den hohen Zinsen ihres Altkredits leiden, lassen sich von einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung abschrecken. Sie zahlen dann lieber die hohen Zinsen weiter, denn eine Umschuldung lohnt sich oftmals aufgrund der extra Kosten nicht mehr.
Doch es gibt Alternativen für viele Verbraucher. So ist es in vielen Fällen möglich, ein Immobiliendarlehen noch zu widerrufen – in diesem Fall darf die Santander nämlich keine Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung fordern. So ist ein Umschulden zu einem neuen Kredit mit besseren Konditionen ohne große Zusatzkosten möglich.
Fehler der Santander – Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Ein Widerruf ist normalerweise nur 14 Tage nach dem Abschluss des Kreditvertrags möglich. Doch wenn Banken und Sparkassen fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Verträgen verwendet haben, dann beginnt diese Widerrufsfrist nicht zu laufen. Kunden können ihr Darlehen also auch Jahre später noch widerrufen.
Die Santander hat zum Beispiel in einigen Verträgen den Zinssatz nicht korrekt genannt. Die Verträge enthielten widersprüchliche Angaben zum Zinssatz, der bei einem Widerruf zwischen den Zeitpunkt der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens zu zahlen ist. Damit ist der Darlehensvertrag fehlerhaft und kann noch immer widerrufen werden.
EuGH Urteil: Millionen Verbraucher können Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht den Weg frei. Millionen Verbraucher können ihren Darlehensvertrag widerrufen und dadurch die Vorfälligkeitsentschädigung sparen - auch bei der Santander. Laut EuGH ist der Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar. Er klärt Verbraucher nicht klar und eindeutig über ihr Widerrufsrecht auf. Ganz im Gegenteil. Mit seinen verschachtelten Verweisen auf immer neue Vorschriften sorgt er für Verwirrung. Der durchschnittliche Verbraucher wird so nicht in die Lage versetzt, sein Widerrufsrecht auszuüben. Da nahezu alle Banken und Sparkassen solche Kaskadenverweise eingesetzt haben und zwar jahrelang, ermöglicht dieses Urteil vielen Darlehensnehmern den Widerruf. Genauer, allen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 einen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen haben. Das beinhaltet natürlich auch die Verträge der Santander Bank.
Übrigens lässt sich der Widerrufsjoker auch rückwirkend einsetzen. Haben Sie Ihr Darlehen bei der Santander bereits gekündigt und die fällige Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie diese erstattet bekommen.
So verliert die Santander ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung
Verbraucher haben noch eine zweite Option, sich von einem Kredit zu lösen, ohne dabei die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Hat die Santander nämlich im Vertrag unzureichende Angaben zur Vertragslaufzeit, zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder zur Berechnung der Vofälligkeitsentschädigung gemacht, verliert sie ihren Anspruch auf diese Zahlung.
Hierzu heißt es in § 502 BGB, dass der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei diesen unzureichenden Angaben ausgeschlossen ist.
Erst im Sommer 2020 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein entsprechendes Urteil gesprochen. Dabei musste die betroffene Bank dem Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten, da sie aufgrund von unzureichenden Vertragsangaben zur Berechnung keinen Anspruch auf die Zahlung hatte. Der erfolgreiche Kläger hatte ursprünglich über 20.000,00 Euro gezahlt, um sich vorzeitig von seinem Kreditvertrag lösen zu können.
Möglich ist der Einsatz dieses sogenannten Vorfälligkeitsjokers bei Verträgen, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen worden sind.