Kredit Kündigung durch die Stadtsparkasse München umgehen
Um einer Kredit Kündigung durch die Stadtsparkasse München zuvorzukommen, haben viele Verbraucher die Möglichkeit, ihr Darlehen zu widerrufen. Sollte die Kündigung bereits erfolgt sein, lohnt es sich oft, prüfen zu lassen, ob diese rechtmäßig war.
Kann die Stadtsparkasse meine Baufinanzierung kündigen?
Nur wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, darf die Stadtsparkasse München eine Baufinanzierung oder einen Kredit kündigen. Grundsätzlich muss der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug sein. Diese Verzugssumme muss einen gewissen Wert erreichen, bevor die Sparkasse München Ihnen kündigen darf.
- Bei Immobiliardarlehen mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens
- Bei allgemeinen Darlehen mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren oder mehr mindestens 5% des Nennbetrags
- Bei allgemeinen Darlehen mit einer Vertragslaufzeit von unter drei Jahren mindestens 10% des Nennbetrags
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss Ihnen die Stadtsparkasse München zudem eine Frist von 14 Tagen geben, um die offene Summe auszugleichen. Zudem sollten Sie sich allerspätestens jetzt mit der Sparkasse zusammensetzen, um die Situation zu besprechen.
Der Widerruf: So verhindern Sie die Kündigung
Viele Darlehensnehmer haben die Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen und damit einer möglichen Kredit Kündigung durch die Stadtsparkasse München zuvorzukommen. Möglich ist dies nicht etwa nur 14 Tage nach dem Vertragsabschluss, sondern in Ausnahmefällen auch noch Monate oder Jahre später. Voraussetzung für den Einsatz des sogenannten Widerrufsjokers ist, dass die Widerrufsinformationen im Vertrag fehlerhaft sind. Das kommt öfter vor, als gedacht. Auch in Verträgen der Stadtsparkasse München.
Was tun, wenn der Kredit gekündigt wurde?
Waren alle Voraussetzungen für eine bankseitige Kündigung erfüllt und die Stadtsparkasse München hat den Kredit gekündigt, dann sollten Sie dennoch prüfen lassen, ob dies auch rechtmäßig war. Immer wieder kommt es vor, dass Gerichte bankseitige Kündigungen für unwirksam erklären. Als Konsequenz laufen die Verträge dann normal weiter.
Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn die Sparkasse den Darlehensnehmer im Vorfeld nicht ordnungsgemäß über die Folgen einer Kündigung aufgeklärt hat. Er muss wissen, wie hoch die Restschuld ist und dass er diese bei einer Kündigung durch die Stadtsparkasse München unverzüglich zurückzahlen muss. Auch wenn die Bank oder Sparkasse unzulässige Gebühren, wie beispielsweise Mahngebühren fordert, kann eine Kündigung unwirksam sein.