Schadensersatz bei P&R Insolvenz
Die P&R Insolvenz betrifft verschiedene deutsche P&R Gesellschaften. Anleger stehen vor einem Totalverlust. Es können sich Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Beratern und Vermittlern ergeben. Eventuell haben Anleger auch Ansprüche gegenüber Verantwortlichen aus der P&R Gruppe. Zudem gilt es mögliche Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.
Die P&R Insolvenz
Die Insolvenz der verschiedenen deutschen P&R-Gesellschaften geht in eine neue Phase:
Der Insolvenzverwalter hat seit August 2018 über 86.000 vorausgefüllte Forderungsanmeldungen an geschädigte Anleger verschickt. Bis zum 14.09.2018 hatten die Anleger zumeist Zeit Ihre Forderungsanmeldung vorzunehmen.
Mittlerweile haben insgesamt fünf Gesellschaften aus der P&R-Gruppe Insolvenz angemeldet:
- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH
- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH
- P&R Container Leasing GmbH
- P&R Transport-Container GmbH
- P&R AG
Die letztere Gesellschaft, die P&R AG, hatte nach Auskunft des Insolvenzverwalters administrative Aufgaben, insbesondere in der Verwaltung und im Containermanagement sowie in Marketing- und EDV-Angelegenheiten. Die anderen vier Gesellschaften waren hingegen im Containervertrieb aktiv.
Nach Informationen des Insolvenzverwalters waren die Gesellschaften der P&R Gruppe spätestens ab Ende 2010, wahrscheinlich sogar früher, nicht mehr in der Lage, mit den aus der Vermietung erzielten Einnahmen ihre gegenüber den Anlegern bestehenden Verbindlichkeiten zu decken. Eine hohe Abhängigkeit vom Neukundengeschäft weist charakteristisch auf ein Schnellballsystem hin.
Bei der P&R-Gruppe (mit Sitz in Grünwald bei München) handelt es sich um den größten Anbieter von Direktinvestments für Container. Das Unternehmen ist seit Jahrzehnten am Markt und galt als vertrauenswürdig. Mehr als 50.000 Kunden haben ca. 3,5 Milliarden Euro investiert. Ihnen droht nun ein Totalverlust.
Bereits zuvor sorgte die Pleite des Containeranbieters Magellan Maritime Services für Aufruhr in der Branche.
Zuletzt, so berichtet aktuell der Spiegel, wurde den Anlegern zudem mitgeteilt, dass sich ein eigentlich anstehender Containerrückkauf verzögere. Darüber hinaus seien Handelspartner kurzfristig abgesprungen. P&R verkündete zuvor, dass der Markt zwischen 2011 und 2016 schwierig gewesen, ab 2017 allerdings eine Markterholung sichtbar sei. Warum ausgerechnet nun drei Gesellschaften Insolvenz anmelden, Mietzahlungen und Containerrückkäufe ausgesetzt werden, wird hingegen nicht erläutert.
So funktioniert ein Direktinvestment
Als Direktinvestments werden Wirtschaftsgüter des täglichen Bedarfs bezeichnet, die sich gleichzeitig als Kapitalanlage eignen. So besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Immobilien und beispielsweise Eisenbahnwaggons zu vermieten oder aber Windräder und Solaranlagen zur Energiegewinnung zu nutzen. Auch mit Containern lässt sich eine Rendite durch die Vermietung an Leasing-Gesellschaften oder Reedereien erzielen. Grundsätzlich verbindet die meisten Direktinvestments eine verhältnismäßig kurze Laufzeit.Pleite der P&R
Für Anleger dürfte allerdings bereits jetzt absehbar sein, dass die Insolvenzmasse nicht dazu ausreicht, die Gläubigerforderungen vollständig auszugleichen. Das Gutachten des Insolvenzverwalters bestätigt inzwischen, dass P&R-Anleger Investitionen in ca. 1,6 Mio. Container tätigten. Tatsächlich sind allerdings nur etwa 600.000 Container überhaupt im Bestand vorhanden. Diese Differenz dürfte dazu führen, dass hinsichtlich der Quote für jeden einzelnen Anleger im Rahmen der Insolvenzverfahren erhebliche Abstriche gemacht werden müssen.
Deutlich wird aus den Gutachten des Insolvenzverwalters weiterhin, dass bei allen vier Gesellschaften eine exorbitante Lücke zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten klafft. Da Teile der Containerflotte jedoch langfristige Mietverträge haben, ist mit einer schnellen Veräußerung und einer baldigen Abwicklung, die zu einer raschen Auskehrung an die Anleger führt, nicht zu rechnen. Das Vermögen beziffert der Insolvenzverwalter auf ca. 800 Mio. Euro, die Verbindlichkeiten hingegen auf 4,35 Mrd. Euro. Schon jetzt wird immer deutlicher, dass Anzeichen für ein Schneeballsystem bestehen. So teilt der Insolvenzverwalter mit, dass bereits seit 2007 nur Teile des eingeworbenen Kapitals tatsächlich für Container aufgewandt worden seien. In einer Vielzahl von Fällen hätten diese gar nicht existiert. Offenbar waren die P&R Gesellschaften seit 2007 nicht mehr in der Lage mit den Einnahmen aus der Vermietung der Container die Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern zu bestreiten.
Aus diesem Grunde sollten insbesondere Ansprüche gegen Berater und Vertriebe geprüft werden. Denn diesen obliegt bei der Beratung und Vermittlung, ordnungsgemäß über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufzuklären.
Containerinvestment – grauer Kapitalmarkt
Das Containerinvestment ist dem „grauen Kapitalmarkt“ zuzurechnen, was bedeutet, dass es an einer staatlichen Aufsicht und spezifischen Regelungen mangelt. Dies macht Investitionen in entsprechende Produkte besonders riskant, da die einhergehenden Gefahren für den Anleger zumeist kaum zu überblicken sind. Ganz konkret gab es beispielsweise von der „Stiftung Warentest“ Warnhinweise zu den P&R Containerinvestments. Die prognostizierte Rendite, die Mietzahlungen, hängen von vielerlei Faktoren ab, so unter anderem von der Marktentwicklung des Welthandels. Nach der Finanzkrise kam es nicht nur auf dem Containerschiffsmarkt, das heißt dem Transport selbst, zu massiven Einbrüchen. Die „Welt“ berichtete bereits 2010 von zehn Prozent inaktiven – das heißt nicht benutzten – Containern, wobei allein das Management der leeren Boxen bereits 30 Prozent der Betriebskosten ausmache.
Daher steht nach wie vor in Rede, dass die P&R Transport-Container GmbH ihren Mietzahlungen nicht wird nachkommen können – insbesondere nach den Insolvenzen etlicher Unternehmen der P&R-Gruppe – und am Ende der Laufzeit auch kein Rückkaufsangebot unterbreitet.
Das Geschäftsmodell von P&R Container
Die Anbieterin des Angebots, die P&R Transport-Container GmbH, schließt mit dem Anleger einen Kauf- und Mietvertrag über das angebotene Direktinvestment, einen Standardcontainer. Davon standen bezogen auf das bis vor kurzem laufende Angebot Nr. 5005 insgesamt 36.764 zur Verfügung. Das Emissionskapital der Vermögensanlage Nr. 5005 betrug 100 Mio. Euro (die gleichen Volumina gelten für die Nr. 5001 und 5002).
Rechtlich betrachtet werden die Anleger Eigentümer des jeweiligen Containers. Während der Laufzeit des Mietvertrages zahlt die P&R Transport-Container GmbH einen Mietzins als Rendite an die Anleger. Zum Ende der Laufzeit kann die P&R Transport-Container GmbH ein Angebot zum Rückkauf des Containers unterbreiten. Vorgesehen waren ursprünglich 65% des vom Anleger investierten Kaufpreises. Hierbei handelt es sich allerdings um keine verbindliche Zusage, sondern lediglich um eine Absichtserklärung. Insgesamt entspräche dies mit den zusätzlichen Mieteinnahmen einer jährlichen Rendite von ca. 3,8 Prozent.
Die P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz wiederum beschafft für die P&R Transport-Container GmbH die Standardcontainer und nimmt diese bei einem Rückkauf zurück. Gleichzeitig koordiniert dieses Unternehmen die Mietverträge mit Container-Leasinggesellschaften.
Der Anleger erfährt die Inhalte der Verträge zwischen den beiden Gesellschaften und damit die Preise und Mieteinnahmen allerdings nicht.
Rolle der BaFin
Im Zuge der P&R Insolvenz rückt die Rolle der Branchenaufsicht BaFin immer mehr in den Vordergrund. Die Dimensionen, es droht der größte Anlegerskandal der deutschen Geschichte mit eingesammeltem Kapital in Höhe von 3,5 Mrd. Euro, erreichen ungeahnte Ausmaße. Erste Stimmen einer Staatshaftungsklage wegen Versäumnissen der Behörde werden laut. Aufgrund des unregulierten Marktes konnte P&R jahrzehntelang ohne Kontrolle das Geschäftsmodell betreiben. Erst Anfang 2017 führte eine Gesetzesänderung dazu, dass nunmehr eine Prospektpflicht besteht, d. h., P&R war verpflichtet, umfangreiche Anlegerinformationen bereitzustellen. Dieser Prospekt musste bei der BaFin eingereicht und genehmigt werden. Es folgte die Freigabe der BaFin mit der Folge, dass P&R noch erhebliche Summen an Anlagekapital einsammeln konnte.
Es stellt sich aus diesem Grunde nunmehr die Frage, ob die BaFin dieses hätte verhindern können. Denn in den von den P&R Gesellschaften zur Verfügung gestellten Unterlagen befanden sich bereits etliche Widersprüche. So ergibt sich aus dem Verkaufsprospekt, dass für den Fall verringerten Anlegerkapitals die Mieteinnahmen möglicherweise nicht mehr zur Deckung der Anlegeransprüche ausreichen. Des Weiteren regelt das Vermögensanlagegesetz in § 5b, dass Vermögensanlagen, die eine Nachschusspflicht vorsehen, zum öffentlichen Angebot und Vertrieb im Inland nicht zugelassen sind. Der Verkaufsprospekt von P&R weist selbst ausdrücklich auf etwaige Nachschusspflichten hin. Aus diesem Grunde ist fraglich, ob die BaFin aufgrund eines gesetzlichen Hindernisses die Zulassung hätte verweigern müssen.
Obwohl der BaFin im Ergebnis durchaus Nachlässigkeiten vorzuwerfen sind, dürfte eine Inanspruchnahme der staatlichen Aufsicht jedoch wenig Aussicht auf Erfolg haben. Derartige Vorgehen enden meist damit, dass eine konkrete Amtspflichtsverletzung der Behörde durch Gerichte verneint wird. Aus diesem Grunde sollte der Fokus von vornherein auf Berater und Vertriebe gelegt werden.
Erste Rufe werden laut, dass es sich bei den Containerinvestments um ein Schneeballsystem handeln könnte. Als Schneeballsystem bezeichnet man ein Geschäftsmodell, das für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg weitere Teilnehmer benötigt. Rendite kann für Altkunden letztlich nur durch die Gewinnung von Neukunden erzielt werden. Zumeist handelt es sich um illegale Vorgehensweisen.
Wie die Süddeutsche Zeitung und das Manager Magazin berichten, habe die P&R über Jahre mit zu hohen Containerpreisen und Mieten kalkuliert. Im Emissionsprospekt zum Angebot Nr. 5005 heißt es jedenfalls (S. 23 des Prospektes):
„Wird der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage sowie der weiteren bereits begebenen Vermögensanlagen und der in den Folgejahren noch zu begebenden Emissionen nicht in voller Höhe platziert, so hat dies zur Folge, dass der in der Zeile „Containerverkäufe an Anleger“ (S.18) ausgewiesene Betrag entsprechend niedriger ausfällt. (…) Nur wenn der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage sowie der weiteren Emissionen sehr deutlich unterschritten wird, d.h. weniger als 25% der prognostizierten Gesamtbeträge der angebotenen Vermögensanlage sowie der weiteren Emissionen eingeworben werden, kann dies zur Folge haben, dass die prognostizierten Mieteinnahmen der Emittentin aus der Untervermietung der Standardcontainer sowie die Umsatzerlöse niedriger ausfallen und dadurch ein negatives Ergebnis und somit ein Jahresfehlbetrag entsteht.“
Mietunterdeckung von mehr als 150 Mio in den letzten 3 Jahren
Jahr | 2014 | 2015 | 2016 |
Mieteinahmen | 228 | 262 | 227 |
MIetzahlungen | 418 | 419 | >400 |
Unterdeckung | 190 | 157 | <173 |
Der Verdacht eines Schneeballsystems ist wohl nicht völlig abwegig. Jedenfalls wurden zuletzt Mietzahlungen an Anleger gestoppt.
Möglichkeiten der Anleger
Im Rahmen der P & R Insolvenz haben Anleger verschiedene Möglichkeiten. So können sich in erster Linie Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern und Vermittlern ergeben, denn diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden umfassend über die Produkte aufzuklären, die sie ihnen vermitteln. Dabei muss es sich um eine anleger- und objektgerechte Beratung handeln. Die potentiellen Anleger müssen alle notwendigen Informationen erhalten, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Eventuell ergeben sich zudem Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Verantwortlichen der P & R Gruppe. Zudem werden auch Anleger, deren Verträge bereits seit Jahren abgelaufen sind, nunmehr im Nachhinein auf Rückzahlung der garantierten Tagesmietsätze oder auf Rückzahlung der Rückkaufswerte der Container in Anspruch genommen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall!