Hardware-Nachrüstung

Eine Hardware-Nachrüstung ermöglicht Diesel mit einem niedrigeren Stickoxidausstoß, so dass sie von Diesel-Fahrverboten ausgenommen sind. Nachdem es einige Jahre mehrere Anbieter von Hardware-Nachrüstungen für Pkw gab, wurden diese inzwischen eingestellt. Diesel-Nachrüstungen sind aktuell nur noch für Kleintransporter, Handwerkerfahrzeuge, kommunale Fahrzeuge und Wohnmobile erhältlich. 

Was ist eine Hardware-Nachrüstung?

Im Zuge einer Hardware-Nachrüstung wird in den Diesel-Fahrzeugen ein SCR-Katalysator eingebaut. So kann der Stickoxidausstoß gesenkt werden. Anders als bei den im Abgasskandal weit verbreiteten Software-Updates verfügen die Fahrzeuge so über die für eine ausreichende Abgasreinigung passende Hardware. Die negativen Folgen der Software-Updates treten somit bei einer Hardware-Nachrüstung nicht oder nur sehr begrenzt zu Tage.

Warum ist die Hardware-Nachrüstung im Abgasskandal relevant?

2015 wurde der Abgasskandal bekannt. Hersteller wie VW, aber auch Audi, Mercedes und viele weitere hatten die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge manipuliert. Diese stießen im tatsächlichen Betrieb auf der Straße viel mehr Stickoxid aus als erlaubt. Sie trugen damit einen großen Teil zur schlechten Luft in vielen deutschen Städten bei. In der Folge wurden in einigen Städten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge eingeführt. Von diesen waren zum Teil auch Diesel der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Für genau diese Fahrzeuggruppe wurden in der Folge Nachrüstlösungen entwickelt, damit sie trotz der Fahrverbote weiterhin in die betroffenen Innenstädte und Bereiche einfahren konnten.

Wie funktioniert die Hardware-Nachrüstung?

Die Nachrüstsysteme der einzelnen Hersteller unterscheiden sich nur wenig voneinander. Sie bestehen in der Regel aus einem Katalysatormodul, einem Hydrolyse-Reaktor (je nach Anbieter auch Wandler oder Generator genannt), Stickoxidsensoren, einem Steuergerät und einem AdBlue-Tank.

AdBlue wird dabei vor dem Katalysator in den Abgasstrom gespritzt. Durch die hohen Temperaturen wird der Harnstoff aus dem AdBlue in Ammoniak umgewandelt. Dieses wiederum reagiert im Katalysator mit den Stickoxiden und wandelt diese in Stickstoff und Wasserdampf um, so dass sich der Stickoxidausstoß verringert.

Welche Vorgaben muss die Nachrüstung erfüllen?

Um eine Betriebsgenehmigung durch das KBA zu erhalten, mussten die Nachrüstsysteme zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. So war die Vorgabe, dass bei einem nachgerüsteten Fahrzeug der NOx Ausstoß 270 mg pro Kilometer nicht überschreitet. Zudem mussten die Hersteller sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der Umrüstung bei normalen Betriebsbedingungen für mindestens 100.000 Kilometer oder alternativ fünf Jahre gewährleistet ist. Die Systeme müssen bei Außentemperaturen von -7 Grad Celsius noch funktionieren und das Fahrzeug darf nicht lauter sein als vorher. Nach der Umrüstung darf der CO2-Ausstoß zudem maximal 6% höher lieger als zuvor. So soll sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge nicht an einer Stelle sauberer, dafür an einer anderen dreckiger werden.

Welche Folgen hat die Nachrüstung?

Durch die Hardware-Nachrüstung ändert sich nicht die Euro Abgasnorm des Fahrzeugs. Es erfüllt allerdings die Euro 6 Vorgaben. Nachgewiesen wird dies durch einen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort wird bestätigt, dass das Fahrzeug mit einem vom KBA genehmigten System nachgerüstet wurde. Eine neue Plakette gibt es für die Nachrüstung nicht. Fährt man in eine Fahrverbotszone ein, kann man aber bei einer Kontrolle durch den Eintrag nachweisen, dass das Fahrzeug von den Fahrverboten ausgenommen ist.

Auch auf die KFZ-Steuer hat die Nachrüstung keinen Einfluss, denn diese berechnet sich anhand des CO2-Wertes, der durch die Nachrüstung nicht verändert wird.

Für welche Fahrzeuge kommt sie infrage?

Ab 2019 boten immer mehr Hersteller die Hardware-Nachrüstung für ältere Diesel an. Zu den Herstellern gehörten:

  • Dr. Pley
  • Twintec Baumot Group
  • Oberland-Mangold
  • Bosal

Das KBA erteilte nach und nach Genehmigungen für einzelne Nachrüstsysteme. Modelle der folgenden Hersteller konnten zwischenzeitlich nachgerüstet werden:

  • VW
  • Audi
  • Seat
  • Skoda
  • Daimler
  • Volvo
  • BMW

Wer zahlt die Nachrüstung?

Die Frage, wer die Kosten für die Umrüstung übernimmt, spielte eine zentrale Rolle. Die Hersteller wehrten sich lange gegen die Umsetzung und bevorzugten Software-Updates. Die waren zwar weniger effektiv, aber natürlich günstiger in der Umsetzung.

Schließlich zeigten sich doch einige Hersteller bereit, zumindest einen Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen. So bot Mercedes an, bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug zu übernehmen, allerdings nur in Fällen, in denen das Fahrzeug in einer von der Bundesregierung definierten Schwerpunktregion angemeldet ist. Auch VW wollte sich mit bis zu 3.000 Euro an den Kosten beteiligen. BMW und Volvo dagegen weigerten sich, die Kosten des Einbaus zu übernehmen.

Zwischenzeitlich gab es auch eine Förderung durch den Bund, wenn der Einbau in Handwerker- oder Lieferfahrzeugen erfolgte. Diese ist jedoch mittlerweile abgelaufen.

Diesel-Pkw werden nicht mehr nachgerüstet

Nachdem kurzzeitig diverse Anbieter auf dem Markt waren und den Einbau von Nachrüstsystemen in Diesel-Pkw anboten, hat sich dies dramatisch geändert. So haben Stand 2025 alle Hersteller von Nachrüstsystemen ihr Angebot für Diesel-Pkw eingestellt. Offenbar war die Nachfrage so gering, dass es sich wirtschaftlich nicht mehr lohnte.

Lediglich für Handwerkerfahrzeuge, Kleintransporter und Wohnmobile gibt es noch Angebote durch zwei Hersteller: HJS und die S.K. Handels GmbH.