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Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg ist die zentrale deutsche Behörde für Aufgaben rund um die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugtypen. Es ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstellt und unter anderem verantwortlich für Typgenehmigungen, Rückrufe, die Überwachung der Marktaufsicht und das Führen des Fahreignungsregisters.

Die Rolle des KBA im Abgasskandal

Im Zuge des Abgasskandals, der 2015 mit den Manipulationen bei VW öffentlich wurde, rückte das KBA in die Kritik. Denn obwohl die Behörde für die Genehmigung von Fahrzeugtypen und die Kontrolle der Einhaltung von Emissionsvorgaben zuständig ist, hat sie über Jahre hinweg Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen genehmigt und nicht konsequent kontrolliert.

So wurde deutlich, dass das KBA in vielen Fällen zu spät oder gar nicht auf Hinweise auf illegale Software zur Emissionsmanipulation reagierte. Das KBA wurde häufig dafür kritisiert, die Interessen der Automobilindustrie über den Umwelt- und Verbraucherschutz zu stellen.

Ein besonders kritischer Punkt: Das KBA erteilte weiterhin Typgenehmigungen für Fahrzeuge, obwohl Hinweise auf Manipulationen vorlagen – teilweise sogar auf direkte politische Einflussnahme hin (beispielsweise bei Wohnmobilen). Die Deutsche Umwelthilfe und andere Organisationen werfen dem KBA vor, seine Kontrollfunktion nicht unabhängig und nicht im Sinne des Gesetzes wahrgenommen zu haben.
 

KBA stellt sich im Abgasskandal auf die Seite der Autobauer

Vom KBA freigegebene Software-Updates stellten sich nachträglich als unzulässig heraus und wurden von Gerichten wieder kassiert (Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig). 

Zum Thermofenster stellte sich das Kraftfahrt-Bundesamt lange auf den Standpunkt, dass diese legal und aus Gründen des Motorschutzes nötig seien – ganz im Sinne des Autoindustrie. Schließlich knickte das

KBA jedoch ein und musste nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs seine Meinung revidieren und Rückrufe aufgrund des Thermofensters anordnen.

Zudem wurde das KBA bereits mehrfach dazu verurteilt, Akten herauszugeben, die es zum Schutz der Autohersteller unter Verschluss halten wollte.

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