Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg ist die zentrale deutsche Behörde für Aufgaben rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugtypen. Es ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstellt und unter anderem verantwortlich für Typgenehmigungen, Rückrufe, die Überwachung der Marktaufsicht und das Führen des Fahreignungsregisters.
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Die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes im Abgasskandal
Im Zuge des Abgasskandals, der 2015 mit den Manipulationen bei VW öffentlich wurde, rückte das KBA in die Kritik. Denn obwohl die Behörde für die Genehmigung von Fahrzeugtypen und die Kontrolle der Einhaltung von Emissionsvorgaben zuständig ist, hat sie über Jahre hinweg Dieselfahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen genehmigt und nicht konsequent kontrolliert.
So wurde deutlich, dass das KBA in vielen Fällen zu spät oder gar nicht auf Hinweise auf illegale Software zur Emissionsmanipulation reagierte. Das KBA wurde häufig dafür kritisiert, die Interessen der Automobilindustrie über den Umwelt- und Verbraucherschutz zu stellen.
Ein besonders kritischer Punkt: Das KBA erteilte weiterhin Typgenehmigungen für Fahrzeuge, obwohl Hinweise auf Manipulationen vorlagen – teilweise sogar auf direkte politische Einflussnahme hin (beispielsweise bei Wohnmobilen). Die Deutsche Umwelthilfe und andere Organisationen werfen dem KBA vor, seine Kontrollfunktion nicht unabhängig und nicht im Sinne des Gesetzes wahrgenommen zu haben.
Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückrufe an
Zu den Aufgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gehört unter anderem auch die Anordnung von Rückrufen. Dazu gehören auch Rückrufe im Abgasskandal, die aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen angeordnet werden. Handelt es sich um einen verpflichtenden Rückruf, überwacht das KBA diesen und es kann bei Nichtbeachtung in letzter Konsequenz zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen. Im Zuge des Dieselskandals war es oft so, dass das KBA es den Herstellern ermöglichen wollte, zunächst im Zuge von freiwilligen Servicemaßnahmen ein Software-Update aufzuspielen, um so Pflicht-Rückrufe, die schädlich für das Image sind, zu verhindern. Erst wenn nicht ausreichend viele Autofahrer das Update freiwillig akzeptiert hatten, sah sich das KBA gezwungen, einen verpflichtenden Rückruf anzuordnen.
KBA stellt sich im Abgasskandal auf die Seite der Autobauer
Vom KBA freigegebene Software-Updates stellten sich teilweise nachträglich als unzulässig heraus und wurden von Gerichten wieder kassiert (Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig).
Zum Thermofenster stellte sich das Kraftfahrt-Bundesamt lange auf den Standpunkt, dass diese legal und aus Gründen des Motorschutzes nötig seien – ganz im Sinne des Autoindustrie. Schließlich knickte das KBA jedoch ein und musste nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs seine Meinung revidieren und Rückrufe für Fahrzeuge mit Thermofenster anordnen.
Zudem wurde das KBA bereits mehrfach dazu verurteilt, Akten herauszugeben, die es zum Schutz der Autohersteller unter Verschluss halten wollte. Selbst nach der Verurteilung gab die Behörde die Unterlagen teilweise erst nach der Androhung eines Zwangsgeldes heraus.