Für alle, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen wollen, gibt es eine echte Alternative: den sog. Widerspruch gegenüber dem Versicherungsvertrag. So gibt es oft mehr Geld zurück als den aktuellen Rückkaufswert. Voraussetzung ist eine fehlerhafte Belehrung oder die Nichtaushändigung der erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen.
In ihrem Video erklärt Dr. Petra Brockmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partnerin bei HAHN Rechtsanwälte, wie die Rückabwicklung der Lebens- oder Rentenversicherung funktionieren kann.
Was ist der Widerspruchsjoker?
Versicherungskunden können ihrem Vertrag noch nach Jahren widersprechen – wenn etwa die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Auch fehlende Angaben und Unterlagen sorgen dafür, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt. Es gilt das sogenannte ewige Widerspruchsrecht.
Welchen Verträgen kann widersprochen werden?
Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die ab dem 1. Januar 1991 abgeschlossen wurden, können noch widerruflich sein. In diesen frühen Fällen wird statt von Widerspruch von Widerruf gesprochen. Die Rechte zum Widerspruch oder Widerruf haben auch Kunden mit fondsgebundenen Verträgen.
Welche Fehler führen zum ewigen Widerspruchsrecht?
Verschiedene Fehler führen zum ewigen Widerrufsrecht für Verbraucher. Ein Klassiker: Die Belehrung ist nicht drucktechnisch hervorhoben. Oder: Im Vertrag steht die falsche Widerrufsfrist. Fehlende Unterlagen wie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder fehlende Verbraucherinformation führen ebenfalls dazu, dass den Verträgen nach Jahren noch widersprochen werden kann.
Wie rechnet sich die Rückabwicklung konkret?
Auf der Homepage von HAHN Rechtsanwälte rechnet die Kanzlei eindrücklich die möglichen Vorteile einer Rückabwicklung gegenüber einer Kündigung vor.
Eine weitere Beispielrechnung erläutert Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte in ihrem Video.
Klar ist: Durch einen Widerspruch erhalten die Kunden regelmäßig Tausende Euro mehr im Vergleich zur Kündigung. Das liegt besonders daran, dass Versicherungen etwa Abschluss- und Verwaltungskosten nicht abziehen dürfen und die auf die Sparanteile gezogenen Nutzungen heraus zu geben sind.
Lohnt sich die Rückabwicklung auch für mich?
Ob sich die Rückabwicklung ihres Vertrages lohnen würde, können Versicherungsnehmer mit dem kostenfreien Online-Rechner von HAHN Rechtsanwälte grob überschlagen. Zusätzlich bietet die Kanzlei einen kostenfreien Erstcheck ihrer Unterlagen an. Dabei nehmen sie jeden einzelnen Vertrag genau unter die Lupe.
Viele weitere Informationen und den Online-Rechner stellt HAHN Rechtsanwälte für Versicherungsnehmer auf der Homepage der Kanzlei zusammen: https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerspruch-lebensversicherung