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Geld zurück bei ERGO Rürup-Rente - Widerruf statt Kündigung

Sie haben eine Rürup-Rente bei der ERGO Lebensversicherung abgeschlossen und möchten den Vertrag beenden? Eine reguläre Kündigung ist bei der Basisrente in der Regel nicht möglich. Dennoch gibt es einen rechtlichen Ausweg: der Widerruf. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Vertrag rückabwickeln – und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

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Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra Brockmann

Dr. Petra Brockmann ist Partnerin von HAHN Rechtsanwälte.

Wichtige Fragen zur Rürup-Basisrente

Was ist die Rürup-Basisrente (einfach erklärt)?

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Man zahlt regelmäßig Geld ein, kann die Beiträge von der Steuer absetzen und bekommt im Ruhestand eine monatliche Rente – ein Leben lang.

Wie kann ich mein Geld aus einem Rürup-Vertrag der ERGO zurück bekommen?

Bei der ERGO abgeschlossene Rürup-Verträge können in der Regel nicht vorzeitig gekündigt und ausgezahlt werden. Wird der Vertrag gekündigt, erfolgt lediglich eine Beitragsfreistellung – das bereits angesparte Guthaben bleibt weiterhin im Vertrag gebunden. Unter Umständen kann jedoch ein Widerruf rechtlich möglich sein, nämlich dann, wenn beim Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Falls der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, kann unter Umständen ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen. In diesem Fall kann der Vertrag selbst viele Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Dies führt zur Rückabwicklung: Je nach Vertragssituation haben Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge zuzüglich etwaiger Erträge wie Zinsen oder Fondszuwächse – oder alternativ auf das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital ohne Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten.

Ob ein Widerruf Ihres Rürup-Vertrags bei der ERGO möglich ist, können wir gerne im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen. 

Welche ERGO Rürup-Verträge können erfolgreich widerrufen werden?

2005 – 2007
Zwischen 2005 und 2007 wurden Rürup-Verträge im Antrags- und im Policenmodell angeboten. Je nach gewählter Abschlussform kann Versicherten aus diesem Zeitraum bei einer fehlerhaften Belehrung ein sogenanntes „ewiges Widerrufs- oder Rücktrittsrecht“ zustehen.

2008 – 2010
Im Jahr 2008 wurde die Unterscheidung nach Vertragsmodellen abgeschafft. Seitdem gilt für Rürup-Verträge ein einheitliches Widerrufsrecht von 30 Tagen. Dennoch kam es bei vielen Versicherungsunternehmen – auch bei der ERGO – zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Diese Formfehler ermöglichen es in zahlreichen Fällen, den Vertrag auch Jahre später noch wirksam zu widerrufen.

Ab 2010
Ab Juni 2010 konnten Versicherer eine gesetzlich empfohlene Musterbelehrung nutzen, um Fehler zu vermeiden. Dennoch kam es auch bei der ERGO in den Folgejahren immer wieder zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Daher kann auch bei nach 2010 abgeschlossenen Verträgen unter bestimmten Bedingungen ein nachträgliches Widerrufsrecht bestehen.

Rürup-Rentenprodukte der ERGO

Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde 2005 eingeführt, um vor allem Selbstständigen und Besserverdienenden eine steuerlich attraktive Altersvorsorge zu ermöglichen. Die ERGO Lebensversicherung bietet hierfür unterschiedliche Tarife an – klassisch oder fondsgebunden, mit oder ohne Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeitsschutz oder Hinterbliebenenrente.

So können Versicherungsnehmer aktuell wählen zwischen der Basis-Rente Balance und der Basis-Rente Index.

Bei der Basis-Rente Balance erfolgen die Anlagen sowohl in chancenorientierte Investmentfonds als auch in klassischem Sicherungsvermögen.

Bei der Basis-Rente Index wirbt die ERGO mit 100% Beitragsgarantie ab 12 Jahren Laufzeit und zusätzlicher Renditechancen durch die Verwendung der Überschüsse für die Indexbeteiligung.

Doch viele Versicherungsnehmer stellen Jahre später fest, dass die Rendite gering und die Flexibilität stark eingeschränkt ist. Besonders gravierend: Die ERGO Rürup-Rente ist nicht kündbar.

Kündigung der ERGO Rürup-Rente ausgeschlossen – was tun?

Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente ist ihre vertragliche Unkündbarkeit: Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Guthabens ist nicht möglich. Versicherungsnehmer können lediglich die Beiträge reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen. In diesem Fall bleibt das vorhandene Kapital zwar bestehen, führt jedoch zu einer deutlich reduzierten Altersrente. Auch bei ERGO gilt daher: Wer den Vertrag beenden möchte, steht mit der Kündigungsoption vor verschlossenen Türen.

Ergo Rürup-Rente widerrufen – Rückzahlung möglich

Anders sieht es beim Widerruf aus: Wenn bei Vertragsabschluss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde, kann der Vertrag noch Jahre später widerrufen werden. Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung – der Vertrag wird so behandelt, als hätte er nie bestanden.

Versicherungsnehmer erhalten dann entweder ihre eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück oder haben Anspruch auf das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital – ohne Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten.

Ein typischer Fehler in vielen Widerrufsbelehrungen ist das Versäumnis, darauf hinzuweisen, dass im Falle eines Widerrufs auch alle erzielten Nutzungen an den Kunden herauszugeben sind. Letzteres ist auch dann der Fall, wenn die Rückabwicklung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu erfolgen hat.

Jetzt prüfen lassen – einfach und kostenlos

Wenn Sie eine Basisrente bei der ERGO Lebensversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir gern für Sie, ob ein Widerruf noch möglich ist. Unsere Erstprüfung ist kostenfrei und unverbindlich. Lassen Sie jetzt Ihre Vertragsunterlagen von unseren erfahrenen Anwälten prüfen.

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