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Klage gegen Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH erfolgreich

Hamburg, 18.01.2021

In einem Urteil vom 07. Januar 2021 – 1 O 269/20 – hat das Landgericht Aachen entschieden, dass die Vertragsunterlagen der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH aus dem Jahr 2015 das wirksame Ausüben des Verbraucher-Widerrufsrechts auch Jahre nach Vertragsabschluss ermöglichen. Unter Verwendung der Standard-Formulare der Bank schlossen die Kläger am 30. Juli 2015 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung ihres Privat-Pkws. Mitfinanziert wurde ein einmaliger Betrag für eine sogenannte GAP-Versicherung.

Das Landgericht Aachen urteilte, dass die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung durch ihre Erklärung vom 01. November 2019 wirksam widerrufen haben. Der in die Widerrufsinformation aufgenommene Satz „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“ informiere den Verbraucher nicht hinreichend klar und prägnant über die Modalitäten der Berechnung der Widerrufsfrist. Die BDK könne sich zudem nicht auf Musterkonformität berufen, weil die von ihr verwendete Widerrufsinformation dem maßgeblichen Muster nicht entspricht. Das Widerrufsrecht sei daher trotz des Zeitablaufs von mehr als vier Jahren seit Vertragsschluss noch immer wirksam ausgeübt worden, da die Widerrufsfrist aus diesen Gründen nicht in Lauf gesetzt worden ist.

„Gerade für Verbraucher, die in der aktuellen Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, kommt der sogenannte Widerrufsjoker wie gerufen“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Aber auch Verbraucher, die sich über ihren Schummel-Diesel ärgern, können über den Widerrufsjoker eine lukrative Rückabwicklung herbeiführen.“ HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern aktuell eine kostenfreie Erstberatung bezüglich einer Widerrufsmöglichkeit an. Übertragbar sind die vom Landgericht Aachen aufgestellten Rechtsgrundsätze auch auf die Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG, der BMW Bank GmbH oder auch der Mercedes-Benz Bank AG.