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VW Rückruf Aktionscode 23M4 für Transporter T5 und Crafter: Was bedeutet der Rückruf?

Hamburg, 15.10.2024

Am 03. September 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt in seiner Rückruf-Datenbank einen neuen Eintrag. Unter dem Aktionscode 23M4 werden weltweit fast eine Million Fahrzeuge zurückgerufen.

Betroffen sind dabei der Crafter und der Transporter. Da es sich um die Baujahre 2009 bis 2015 handelt, dürfte damit der T5 gemeint sein.

In Deutschland trifft dieser vom KBA überwachte Rückruf fast 300.000 Fahrzeuge.

Als Grund gibt das KBA an:

„Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022 (sog. „Thermofenster“ zwischen 15°C und 33°C).“

Doch was genau bedeutet diese Formulierung? Ein „Thermofenster“ ist eine Software-Funktion aus der Motorsteuerungssoftware. Sie sorgt dafür, dass die Abgasrückführung insbesondere von Diesel-Pkws reduziert wird. Abgasrückführung wiederum bedeutet, dass Abgase nach der Verbrennung im Motor der angesaugten Frischluft beigemengt werden. Diese Rückführung von Abgasen bewirkt eine Emissionsminderung von Stickoxiden (NOx). Ein Thermofenster reduziert die Menge der rückgeführten Gase regelmäßig insbesondere für den Bereich einstelliger Celsius-Temperaturen. Ausgehend von im Übrigen gleichen weiteren Bedingungen erhöht dieses Reduzieren der Abgasrückführung den Stickoxid-Ausstoß. Ein vollständiges Abschalten einer Abgasrückführung kann bei Abfahren des NEFZ-Fahrzyklusses zu einem Stickoxid-Ausstoß von über 1.000 mg/km führen. Der Grenzwert von Fahrzeugen, die nach der Euro-Norm 5 zugelassen sind, liegt bei 180 mg/km.

VW behauptet, das Thermofenster sei zum Schutz des Motors erforderlich. Doch welche Folgen hat dann die Anpassung des Thermofensters durch das angeordnete Software-Update?

Entweder stimmt die Aussage von VW nicht, dass das Thermofenster zum Schutz des Motors notwendig sei oder, nach Anpassung durch das Software-Update, wird der Schutz des Motors reduziert und somit die Gefahr von Schäden erhöht.

HAHN Rechtsanwälte bietet Betroffenen eine kostenfreie Erstberatung – auch hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche – an.