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PROJECT Immobilien Insolvenz - Schadensersatz für Anleger

Hohe Verluste bei Anlegern der Alternativen Investmentfonds zu befürchten.

HAHN Rechtsanwälte informiert zu Handlungsmöglichkeiten und bietet für Anleger die Möglichkeit der Registrierung für ein Kapitalanleger-Musterverfahren.

Project Immobilien

HAHN Rechtsanwälte hat Pilotklagen eingereicht

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat bereits Pilotklagen zu den PROJECT-Fonds Wohnen 14 und Metropolen 18 eingereicht und plant zu diesen 
und weiteren Fonds die Initiierung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens - individuelle Rechtsberatung bei Bündelung der Anlegerinteressen!

PROJECT Immobilien Wohnen 14

PROJECT Wohnen 14

Die Fondsgesellschaft PROJECT Wohnen 14 befindet sich in Liquidation.

PROJECT Immobilien Metropolen 18

PROJECT Metropolen 18

4.228 Anleger haben 150,58 Millionen Euro in Metropolen 18 investiert.

PROJECT Immobilien Metropolen 22

PROJECT Metropolen 22

450 Anleger haben sich mit einem Kapital von 17,85 Millionen Euro am Publikums-AIF PROJECT Metropolen 22 beteiligt.

Die Insolvenzen bei der PROJECT Gruppe und den Projektgesellschaften

Am 09. August 2023 fielen die ersten Dominosteine:

Am 9. August 2023 wurden die Vermittler geschlossener Fonds völlig unerwartet darüber informiert, dass der Vertrieb der PROJECT Metropolen 22 mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Der Grund hierfür waren zwei Insolvenzanträge: einer von der PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, die für Marketing, Vertrieb und Kundenbetreuung innerhalb der PROJECT Immobiliengruppe verantwortlich ist, und ein weiterer von der PROJECT Immobilien Management GmbH, die für Generalplanung und Bauausführung zuständig ist. Beide Unternehmen gehören zur unabhängigen Immobiliensparte der PROJECT-Gruppe und haben ihren Sitz in Nürnberg.

Wenige Tage später folgte ein weiterer Insolvenzantrag, diesmal von der PROJECT Vermittlungs GmbH mit Sitz in Bamberg, die zur PROJECT Investment Gruppe gehört.

Rechtsanwalt Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun wurde damals zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Laut einer Pressemitteilung des damals noch vorläufigen Insolvenzverwalters Volker Böhm sollten 56 von insgesamt 119 Projektgesellschaften der PROJECT-Gruppe Insolvenzanträge gestellt haben. Es wurde damals schon angekündigt, dass "weitere Insolvenzanträge erwartet werden".

Ende Oktober wurde für 13 weitere Projektgesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt. Gleichzeitig endete das vorläufige Insolvenzverfahren der PROJECT Vermittlungs GmbH und und das reguläre Insolvenzverfahren wurde eröffnet.

Hohe Verluste bei den PROJECT-Fonds zu erwarten

Besorgniserregend für Anleger sind vor allem die hohe Anzahl der Insolvenzen auf Ebene der Immobiliengesellschaften (sogenannte Objektgesellschaften), an denen sich die PROJECT-Fonds beteiligt haben.

Da mittlerweile zahlreiche Objektgesellschaften insolvent sind, wirkt sich dieses auch auf die Alternativen Investmentfonds aus, in die sie als Anleger investiert sind. Die Auswertung der aktuellen Geschäftsberichte zum 31.12.2022 hat gezeigt, dass bei vielen Fonds bereits jetzt kumuliert Verluste von über 30 % eingetreten sind. 

Dabei wurden die Auswirkungen aus 2023 und 2024 noch nicht einmal berücksichtigt. So sind beispielsweise beim PROJECT Wohnen 15 39 % des eingezahlten Kapitals Ende 2022 verloren, beim PROJECT Metropolen 19 sind 41 % des bis Ende 2022 einbezahlten Kapitals aufgezehrt. Bei dem PROJECT Wohnen 14 und beim PROJECT Metropolen 16 sind es Ende 2022 über 30 %. Der letzte Stand vom November 2024 ist, dass mindestens 110 Projektgesellschaften Insolvenz beantragt haben. Da die Alternativen Investmentfonds in diese Projekt-(Immobilien-)gesellschaften investiert sind, wirkt sich die Insolvenz auch auf diese aus.

Insolvente Projektgesellschaften

PROJECT Gruppe

Welche Gesellschaften der PROJECT Immobilien Gruppe sind insolvent?

  • PROJECT Real Estate AG (Holding-Gesellschaft der Gruppe)
  • PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH (konzipiert die Projekte und wählt die Standorte aus)
  • PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (Makler-Organisation)
  • PROJECT Immobilien Management GmbH (zuständig u.a. für Ausschreibungen und Beauftragung von Bauleistungen)
PROJECT Gruppe Investment

Welche Gesellschaften der PROJECT Investment Gruppe sind insolvent?

  • PROJECT Vermittlungs GmbH (zuständig für den Vertrieb)
  • PROJECT Real Estate Institutional GmbH (Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen)

Aus diesen Gründen können Sie Schadensersatz erhalten:

Prospekthaftung wegen unzureichender oder unvollständiger Angaben

Unvollständige oder unrichtige Angaben in den Verkaufsprospekten und Wesentlichen Anlegerinformationen können Schadensersatzansprüche begründen. Ein Beispiel ist ein nicht erfolgter Prospektnachtrag, wenn sich wesentliche Umstände ändern.

Fehlerhafte oder unzureichende Anlageberatung

Wenn die beratenden Institute oder Berater die Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Fondsbeteiligung informiert oder diese als sichere Kapitalanlage dargestellt haben, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Geschlossene Fonds sind spekulativ und nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet.

Verschweigen der wirtschaftlichen Probleme

Wenn vor dem Zeichnen der Anlage bekannte wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht offengelegt wurden, könnte dies als Täuschung oder Verschweigen wesentlicher Informationen gewertet werden.

Unrichtige Angaben zur Rentabilität der Fonds

Sollten dem Fondskonzept Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung zugrunde gelegt worden sein, die auf keinen belastbaren Tatsachen basieren, liegt ein Prospektfehler vor, so dass die Anleger Schadensersatz verlangen können.

Missachtung von Informationspflichten

Die PROJECT Investment AG als KVG könnte haftbar sein, wenn sie ihrer Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Information über Entwicklungen, Risiken oder negative Änderungen nicht nachgekommen ist.

Falsche Angaben über die Sicherheit der Investition

Wenn in Werbematerialien oder Beratungsgesprächen die Investition als sicher oder risikoarm dargestellt wurde, obwohl sie mit dem Risiko eines Totalverlusts verbunden war, liegt ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatz vor.

Warum HAHN Rechtsanwälte?

Bei HAHN Rechtsanwälte steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten einzugehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien kombinieren wir moderne Technologien mit einem persönlichen Ansatz, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird sich einer unserer erfahrenen Anwälte persönlich mit Ihrem Fall beschäftigen. Wir prüfen sorgfältig, ob und wie wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen können. Dabei legen wir großen Wert auf eine zügige Rückmeldung, denn wir wissen, wie wichtig schnelle Klarheit für Sie ist.

Jeder Fall ist einzigartig

Kein Anliegen gleicht dem anderen – das erkennen wir an und behandeln jeden Fall mit der nötigen Sorgfalt und Individualität. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung oder standardisierte Lösungen. Stattdessen setzen wir auf maßgeschneiderte Strategien, die speziell auf Ihre Situation abgestimmt sind.

Nutzen Sie unser besonderes Plus: die persönliche Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation umfassend zu verstehen, und zeigen Ihnen transparent auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Vertrauen Sie auf HAHN Rechtsanwälte – Ihre Experten für individuelle und persönliche Rechtsberatung.

In einer Welt, die von rasanter Digitalisierung geprägt ist, verbinden wir bei HAHN Rechtsanwälte das Beste aus zwei Welten: modernste Technologien und bewährte traditionelle Werte. Durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel können wir Ihre Anliegen schneller und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig bleiben wir unserer Philosophie treu, jedem Fall die Aufmerksamkeit und individuelle Bearbeitung zu schenken, die er verdient.

Unsere digitalen Prozesse und technischen Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, den gesamten Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Dabei steht die datenschutzkonforme Bearbeitung Ihres Anliegens an oberster Stelle – Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher.

Keine Massenabfertigung – Ihr Fall zählt

Trotz aller technologischen Fortschritte verstehen wir uns nicht als "Massenabwickler". Jeder Fall ist einzigartig, und genauso individuell gehen wir auch an Ihre rechtlichen Fragen heran. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu prüfen und die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen – schnell, zuverlässig und persönlich.

Mit HAHN Rechtsanwälte erhalten Sie die perfekte Kombination aus moderner Effizienz und einem persönlichen Ansatz, der traditionelle Werte in den Mittelpunkt stellt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Ihre Rechte.

Seit Jahrzehnten setzt sich HAHN Rechtsanwälte erfolgreich für die Rechte von Verbrauchern und Anlegern ein. Unser Ziel: Den scheinbar übermächtigen Branchenriesen wie Fondsgesellschaften, Automobilherstellern oder Banken die Stirn zu bieten. Dabei haben wir uns in zahlreichen Rechtsbereichen einen Namen gemacht – insbesondere durch unsere Erfolge im Diesel-Abgasskandal. Hier konnten wir für unsere Mandanten maßgebliche Erfolge erzielen und dazu beitragen, Gerechtigkeit herzustellen.

Erfolge in Kapitalanleger-Musterverfahren

Auch im Bereich des Kapitalanlagerechts konnten wir bedeutende Erfolge verzeichnen. Im Rahmen sogenannter KapMuG-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahren) haben wir Fondsgesellschaften zur Rechenschaft gezogen und damit für viele unserer Mandanten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Aktuell sind für HAHN Rechtsanwälte 12 Anwälte tätig. Sechs von Ihnen verfügen über eine Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nachdem Kanzleigründer Peter Hahn nach über 30 Jahren im Sommer 2023 als Partner ausgeschieden ist, wird die Kanzlei nun von den Partnern Dr. Petra Brockmann, Lars Murken-Flato und Christian Rugen gemeinsam weiter geführt. 

Sie werden unterstützt von einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten sowie ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten.

Prospekthaftung und die Bündelung Ihrer Interessen – Erste Pilotverfahren eingereicht

Für Sie als Anleger ist es wichtig, sich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten bestehen, um die Anteilssumme zzgl. Agio - ggf. abzüglich der Auszahlungen - erstattet zu bekommen.

HAHN Rechtsanwälte setzt dabei insbesondere auf die sogenannte Haftung für fehlerhafte Verkaufsprospekte und Wesentliche Anlegerinformationen.

Nach den gesetzlichen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) haften unter anderem Kapitalverwaltungsgesellschaften für Fehler im Verkaufsprospekt und in den Wesentlichen Anlegerinformationen (§ 306 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB). Werden dort für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig dargestellt, kann hierfür die Kapitalverwaltungsgesellschaft in Anspruch genommen werden. Bei der PROJECT Gruppe ist dies die PROJECT Investment AG. Im Fall eines erfolgreichen Prozesses hat diese den Anteilspreis zzgl. Agio gegen Übergabe der Anteile zu erstatten.

HAHN Rechtsanwälte hat bereits für einen Anleger, der sich im Jahre 2016 an dem PROJECT Wohnen 14 beteiligt hat, ein erstes Pilotverfahren eingereicht.

Wir werfen der Kapitalverwaltungsgesellschaft insbesondere vor, für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände verschwiegen zu haben. So gab es beispielsweise bei sämtlichen Investments, die im Jahre 2014 von dem PROJECT Wohnen 14 getätigt wurden, entweder bereits 2014 oder 2015 Planabweichungen.

Nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte haftet die PROJECT Investment AG daher auf Schadensersatz wegen unzureichender bzw. unrichtiger Prospekt-Nachträge und fehlerhafter Wesentlicher Anlegerinformationen.

Da die Anteile seit Juli 2014 vertrieben wurden, besteht für die Anleger des PROJECT Wohnen 14 unter Umständen bereits kurzfristig Handlungsbedarf, da Schadensersatzansprüche 10 Jahre nach der Zeichnung des Anteils verjähren.

Registrierung zur "Sammelklage" (Musterverfahren) kostenfrei

Mit der Registrierung als solches sind keine Kosten für Sie verbunden. Kosten entstehen nur und erst nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit Ihnen. Dabei werden wir Sie auch über die konkreten Handlungsalternativen beraten. In Betracht kommt grundsätzlich - neben einer Klage - eine Anmeldung zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG). Dies setzt allerdings voraus, dass ein Kapitalanleger-Musterverfahren bereits „beschlossen“ und öffentlich bekannt gemacht wurde.

Gemeinsames Vorgehen im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist ein Gesetz, das dazu dient, Anlegerklagen zu bündeln und effizienter zu gestalten. Es wird in Fällen eingesetzt, in denen bestimmte Kapitalmarktinformationen - zum Beispiel Prospektfehler - für eine Vielzahl von Anlegerprozessen von Bedeutung sind. Dieses Kapitalanleger-Musterverfahren wird lediglich auf entsprechende Anträge durchgeführt. Gestellt werden müssen mindestens zehn Musterfeststellungsanträge. Wenn dieses Musterverfahren beschlossen wurde, wird zunächst vom Oberlandesgericht und sodann vom Bundesgerichtshof geklärt, ob die geltend gemachten Prospektfehler, sogenannte Feststellungsziele, gegeben sind.

Von HAHN Rechtsanwälte sind für den PROJECT Wohnen 14 bereits mehrere Musterfeststellungsanträge gestellt worden.

Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung - Wir prüfen für Sie deren Eintrittspflicht

Sofern zum Zeitpunkt der Zeichnung des Anteils bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz bestand, kommt grundsätzlich auch eine Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten durch diese in Betracht.  Auch wenn die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) häufig einen Risikoausschluss für derartige Kapitalanlagegeschäfte beinhalten, lohnt sich eine Prüfung der Eintrittspflicht insbesondere dann, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits seit längerer Zeit besteht. HAHN Rechtsanwälte übernimmt die Überprüfung, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und nimmt kostenfrei für Sie eine Deckungsanfrage vor. Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsdaten zu.

Achtung! Sofern Sie bereits selbst eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vorgenommen und eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen, sondern juristisch auf Richtigkeit prüfen lassen.

Denn häufig geben die Rechtsschutzversicherungen an, nicht eintrittspflichtig zu sein, obwohl tatsächlich eine Eintrittspflicht besteht. Einige Rechtsschutzversicherungen lehnen systematisch den Deckungsschutz ab, obwohl sie eigentlich eintreten müssten. Sie berufen sich zum Teil auf Risikoausschlüsse, die überhaupt nicht einschlägig sind, oder die von der Rechtsprechung bereits als unwirksam eingestuft wurden.

So greift beispielsweise der Risikoausschluss „Recht der Handelsgesellschaften“ für vorliegende Fallkonstellationen nicht. Auch ein Risikoausschluss für Kapitalanlagegeschäfte ist unwirksam, wenn hierbei auf die Prospekthaftungsgrundsätze verwiesen wird. Die Formulierung in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen hierzu lautet:

„Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit … der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind…“

Zur Unwirksamkeit dieser Klausel gibt es bereits höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 08.05.2023 - IV ZR 84/12 -).

Sofern sich die Rechtschutzversicherung auf mangelnde Erfolgsaussichten beruft, empfiehlt es sich ebenfalls, uns mit der weiteren Verfolgung Ihrer Deckungszusage zu beauftragen. Selbstverständlich ist auch dieses für Sie kostenfrei.