Nun steckt auch Opel tief im Sumpf des Abgasskandals. Spätestens nachdem das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Anordnung eines Rückrufs von ca. 100.000 Opel- Dieselfahrzeugen angekündigt hat, teilen Opel-Kunden das Schicksal vieler anderer Besitzer von Dieselfahrzeugen. Die Restwerte für Dieselfahrzeuge sind im freien Fall, zudem drohen in vielen großen Städten Fahrverbote. Hintergrund des angekündigten Rückrufs durch das KBA ist, dass in den bislang betroffenen Zafira-, Cascada- und Insignia-Modellen (Abgasnorm Euro 6) unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung festgestellt worden sind.
Um nicht auf dem Schaden eines abgasmanipulierten Pkw sitzenzubleiben, haben betroffene Opel-Kunden neben einem Schadensersatzanspruch ggf. auch die Möglichkeit, den Finanzierungsvertrag bei der Opel Bank (Opel Bank GmbH und die Opel Leasing GmbH) zu widerrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass – wie häufig der Fall - die Finanzierung ganz oder teilweise dem Pkw-Erwerb dient und vom Händler vermittelt wurde. Durch den Widerruf ist im Folgenden nicht nur die Pkw-Finanzierung sondern auch der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Die Kanzlei HAHN kommt nach Prüfung einer Vielzahl von Pkw-Finanzierungen der Opel-Bank zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge regelmäßig den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nicht genügen.
Damit ist auch für Opel-Kunden der Weg für den sogenannten „Widerrufsjoker“ eröffnet.
Die Option des Widerrufs der Autofinanzierung besteht für alle Pkw-Besitzer, die ihren Wagen privat finanziert oder geleast haben. Auf diesem Wege lässt sich erfahrungsgemäß ein wirtschaftlich deutlich vorteilhafteres Ergebnis erzielen als der mögliche Wiederverkaufswert eines Pkw auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Als Folge des Widerrufs tritt die Bank im Rahmen der Rückabwicklung anstelle des Autohauses. Dann erhält der Verbraucher nicht nur sämtliche Leistungen auf das Darlehen, sondern auch eine Zahlung in Höhe seiner etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. „Der Kunde ist sein Fahrzeug im besten Fall über mehrere Jahre quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren“, erläutert Murken-Flato.
So hat nach von Angaben von Stiftung Warentest das Landgericht Aurich mit Versäumnisurteil vom 21.08.2018 (1 O 632/18) die Opel Bank zur Rückabwicklung eines Autokredits verurteilt. „Hierzu muss man wissen, dass ein Versäumnisurteil nur ergehen kann, wenn der vorgetragene Sachverhalt auch tatsächlich zu einem Rechtsanspruch führt“, kommentiert der Bremer Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte die Entscheidung des Landgerichts Aurich. Das Gericht ging also davon aus, dass Widerrufsbelehrung der Opel Bank nicht ordnungsgemäß war.
„Ob der Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, sollte von einem spezialisierten Fachanwalt für jeden Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Autokredit-Widerruf bereits etwa 1.000 Betroffene und verklagt diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten.