In Kürze: Die Rürup-Rente und der Widerruf
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, wurde im Jahr 2005 eingeführt, um insbesondere Selbstständigen eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Doch sie hat viele Nachteile, die den meisten Verbrauchern vor Abschluss nicht klar sind. So ist sie unflexibel, teuer und intransparent. Sie ist insbesondere nicht vererblich, beleihbar oder veräußerbar. Schlussendlich kann man über das Geld, etwa im Wege einer Kündigung, auch nicht vorzeitig verfügen oder am Ende eine Kapitalisierung vornehmen. Die Möglichkeit zum Widerruf einer solchen Versicherung stellt daher einen interessanten Ansatz dar, um das Kapital vorzeitig zu realisieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs ist klar: Viele Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, ihre Rürup-Rente zu widerrufen und damit eine Auszahlung zu erreichen.
Was ist die Rürup-Rente und wie funktioniert sie?
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die auch als Basisrente bekannt ist. Sie gilt als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Riester-Rente. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Name Rürup-Rente, nach dem Ökonomen Bert Rürup, durchgesetzt. Sie richtet sich in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler, aber auch an Gutverdienende.
So funktioniert die Rürup-Rente
- Beiträge und steuerliche Vorteile:
Beiträge, die Versicherungsnehmer an ihren Versicherer zahlen, sind bis zu einem bestimmten Höchstwert steuerlich absetzbar. Dieser Wert beträgt 2024 bis zu 27.000,00 Euro für Einzelpersonen und bis zu 54.000,00 Euro für Ehepaare.
- Auszahlung:
Die Auszahlung ist frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahrs (bei Verträgen ab 2012 des 62. Lebensjahrs) möglich und kann ausschließlich in monatlichen Raten erfolgen. Die Auszahlung ist steuerpflichtig. Eine Einmalzahlung ist ausgeschlossen.
- Kapitalbindung:
Das Kapital ist während der Ansparphase nicht verfügbar und kann weder beliehen noch vorzeitig ausgezahlt werden.
- Zusatzversicherungen:
Viele Versicherer bieten im Rahmen der Rürup Rente Zusatzversicherungen, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenversicherung an.
Rürup-Rente: Vorteile für Versicherungsnehmer
Die Rürup-Rente bietet einige wenige Vorteile.
- Steuerliche Vorteile:
Der wahrscheinlich interessanteste Aspekt einer Basisrente ist die steuerliche Absetzbarkeit während der Ansparphase. Da die Beiträge zur Rürup Rente von der Steuer abgesetzt werden können, reduziert sich die Steuerlast während der Phase der Einzahlungen. Dies stellt allerdings lediglich eine Steuerverschiebung dar, da die Rente später versteuert werden muss.
- Lebenslange Rente:
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in monatlichen Raten. Versicherte erhalten somit eine lebenslange Rente
- Kapital ist geschützt:
Das von den Versicherten angesparte Kapital ist während der Ansparphase vor einer Pfändung geschützt, da es als Altersvorsorge eingestuft wird. Geraten die Versicherten in finanzielle Schwierigkeiten und müssen Bürgergeld oder Hartz 4 beantragen, wird das Geld aus der Rürup-Rente nicht als Vermögen angerechnet.
- Flexibilität in der Beitragshöhe:
Je nach Anbieter kann die Beitragshöhe flexibel angepasst werden. Zudem ist meist eine Beitragsfreistellung möglich. Während einer solchen Beitragsfreistellung fallen jedoch weiterhin die laufenden Verwaltungskosten an.
Die Nachteile der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente hat erhebliche Nachteile, derer sich viele Versicherte leider erst nach Abschluss des Vertrags bewusst werden.
- Kapitalbindung:
Der Versicherungsnehmer kann über das Kapital nicht verfügen. Eine „Kündigung“ führt nur dazu, dass der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Es erfolgt im Fall einer Kündigung also keine Auszahlung des Rückkaufswertes, auch nicht in Ausnahmesituationen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Und auch nach Renteneintritt ist eine volle Auszahlung des Kapitals nicht möglich.
- Steuerliche Belastung im Alter:
Während in der Ansparphase steuerliche Vorteile gegeben sind, fallen für die Auszahlung der Rente Steuern an. Die Steuerlast wird also lediglich verschoben.
- Kein Kapitalwahlrecht:
Zu Rentenbeginn können Versicherte nicht zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und einer Einmalzahlung wählen. Das kann je nach Lebensplanung sehr unattraktiv sein.
- Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten:
Bei den Rürup-Verträgen fallen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an, die die Rendite erheblich schmälern können.
- Eingeschränkte Vererbbarkeit:
Ohne zusätzlich abgeschlossene Hinterbliebenenversicherung (die die Höhe der Rente reduziert), verfällt das Kapital bei Tod des Versicherungsnehmers. Mit der Versicherung ist es an den Partner oder (eingeschränkt) an die Kinder vererbbar.
Widerruf der Rürup-Rente als Mittel zum Ausstieg
Da es nicht möglich ist, einen Rürup-Vertrag vorzeitig aufzulösen und das Kapital ausgezahlt zu erhalten, ärgern sich viele Versicherungsnehmer über ihre frühere Entscheidung. Doch es gibt in vielen Fällen einen Lösungsansatz. Denn nach aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2023 und 2024 ist auch für Verträge ab 2008 klar: Viele Rürup-Verträge können noch immer widerrufen werden!
Denn wie auch bei Autokrediten, Immobiliarverbraucherdarlehen oder Lebensversicherungen gilt auch bei der als Rürup bekannten Basisrente: Enthält der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Auch viele Jahre nach Abschluss des Vertrags kann ein Widerruf der Rürup-Rente somit möglich sein. Der Gesetzgeber hat für die Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung klare Vorgaben gemacht, die Verbraucher schützen sollen.
So muss in der Widerrufsbelehrung beispielsweise auf die Rechtsfolgen im Fall eines Widerrufs hingewiesen werden. Bei der Neuregelung des Widerrufsrechts ab dem 01.01.2008 richten sich die Rechtsfolgen entweder nach den speziellen Regelungen in § 9 VVG in Verbindung mit § 152 VVG oder - sind diese Voraussetzungen nicht gegeben - es greifen die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Rückabwicklung. In diesem Fall sind die eingezahlten Versicherungsprämien und auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Viele Belehrungen enthalten den Hinweis darauf, dass auch ein Anspruch auf die gezogenen Nutzungen besteht, nicht. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden, sodass der Widerruf nach wie vor möglich ist.
Rürup-Rente widerrufen: Die Vorteile
Zentraler Vorteil des Widerrufs ist, dass dieser den Ausstieg aus der Versicherung und damit die Kapitalrealisierung ermöglicht. Je nachdem, nach welchen Regeln die Rückabwicklung stattzufinden hat, sind entweder die eingezahlten Versicherungsprämien zuzüglich der gezogenen Nutzungen zu erstatten. Alternativ für den Fall, dass die Vorschriften der §§ 9 Abs. 1, Satz 2, 152 Abs. 1, Satz 2 VVG eingreifen, besteht insbesondere ein Anspruch auf Erstattung des sogenannten ungezillmerten Deckungskapitals ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten. Das „ungezillmerte Deckungskapital“ ist vereinfacht erläutert die verzinste Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge nach Abzug von Verwaltungskosten und sogenannten Risikobeiträgen. Abschlusskosten dürfen bei der Berechnung dieses Betrages nicht berücksichtigt werden.
Wie hat der BGH zum Widerruf der Rürup-Rente nach neuem Recht ab dem 01.01.2008 entschieden?
IV ZR 40/22 vom 11. Oktober 2023:
Der Versicherungsnehmer hatte im Oktober 2009 bei der Allianz eine Rentenversicherung abgeschlossen und diese erst fast zehn Jahre später, im Mai 2019, widerrufen (beziehungsweise dieser widersprochen). Der BGH hat entschieden, dass dieser Widerruf wirksam ist, da der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt.
IV ZR 41/22 vom 11. Oktober 2023:
Auch im zweiten Fall, über den der BGH an diesem Tag entschieden hat, ging es um einen bei der Allianz abgeschlossenen Rürup-Vertrag. Dieser war im Dezember 2009 abgeschlossen worden. Im März 2020 erfolgte der Widerruf. Der BGH bestätigte die Wirksamkeit des Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
IV ZR 306/22 vom 24. Januar 2024:
Im Mai 2008 hatte die Klägerin bei der Generali eine Rürup-Rente abgeschlossen. Der Widerruf erfolgte im Mai 2020. Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung war dieser späte Widerruf laut BGH wirksam.
Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Rürup-Verträgen
In den Verfahren IV ZR 40/22, IV ZR 41/22 und IV ZR 306/22 stufte der BGH die Widerrufsbelehrungen als unvollständig ein, da ein Hinweis darauf fehlte, dass der Versicherer im Zuge eines Widerrufs, der nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches abzuwickeln ist, auch die gezogenen Nutzungen zurückgewähren muss.
Welche Anbieter haben gegebenenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Rürup-Verträgen verwendet?
Über 80 Anbieter der Rürup-Rente werden aktuell vom Bundeszentralamt für Steuern geführt. Viele haben in der Vergangenheit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verwendet, die einen Widerruf und eine Rückabwicklung noch heute möglich machen.
Übrigens: Auch wenn Sie Ihren Rürup-Vertrag beitragsfrei gestellt haben, kann ein Widerruf grundsätzlich noch möglich sein.
Unter anderem kann das Prüfen von Verträgen folgender Anbieter interessant sein:
- Allianz
- Generali (Aachen Münchener Lebensversicherung)
- Zurich
- HDI Lebensversicherung
- Nürnberger
- Gothaer Versicherung
- Hannoversche
- Continentale
- Alte Leipziger
- Debeka
Wie läuft der Widerruf der Basisrente ab?
Ein erfahrener Anwalt prüft Ihre Unterlagen. Wenn wir eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausmachen, teilen wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten mit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, umfasst die Prüfung auch deren Eintrittspflicht. Ansonsten erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot zu den im Fall einer Beauftragung entstehenden Gebühren und Kosten.
Bei einem erfolgreichen Urteil wird der Vertrag rückabgewickelt. Je nach eingreifenden Vorschriften – nach VVG oder BGB – erfolgt unter anderem eine Zahlung des sogenannten ungezillmerten Deckungskapitals ohne Ansatz von Abschluss- und Vertriebskosten oder eine Rückerstattung der eingezahlten Prämien nebst Nutzungswertersatz. Sind Sie bereits in Rente und haben Rentenzahlungen erhalten, werden diese bei dem Rückzahlungsbetrag angerechnet.
Was passiert mit der Steuer?
Im Fall eines erfolgreichen Widerrufs sollten Sie vorsorglich davon ausgehen, dass die gesparte Einkommensteuer auf die geleisteten Beiträge nachzuentrichten ist, gegebenenfalls mit der geltenden Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr rückwirkend ab der jeweiligen Fälligkeit der Steuerschuld. Da die spätere Rente aber ohnehin zu versteuern ist, verringert sich insofern der wirtschaftliche Nachteil.
Welche Unterlagen benötigt HAHN Rechtsanwälte zur Prüfung meiner Verträge?
HAHN Rechtsanwälte hat sich unter anderem auf den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert und konnte dabei schon bei zahlreichen Verfahren für unsere Mandanten Erfolge erzielen - entweder durch ein Urteil oder einen Vergleich.
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Ihr Rürup-Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch immer widerrufen werden kann. Hierfür benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- Versicherungsschein / Versicherungspolice
- Versicherungsantrag
- Ggf. Kopie der Unterlagen der Rechtsschutzversicherung