Alte Leipziger Rürup-Vertrag widerrufen: Geld zurück ohne Kündigung
Möchten Sie Ihre Rürup-Rente bei der Alte Leipziger kündigen, um an Ihr Geld zu kommen? Eine Kündigung der Basisrente ist leider nicht möglich. In vielen Fällen besteht aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen jedoch die Möglichkeit eines Widerrufs.
Erstellt am - letztes Update:Wichtige Fragen zur Rürup-Basisrente
Die Rürup-Basisrente ist eine Altersvorsorge mit Steuervorteilen, besonders für Selbstständige. Das eingezahlte Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden und wird dann als monatliche Rente ausgezahlt.
Rürup-Verträge bei der Alte Leipziger können grundsätzlich nicht gekündigt und ausgezahlt werden. Eine Kündigung führt lediglich dazu, dass der Vertrag beitragsfrei gestellt wird – das bereits angesparte Kapital bleibt weiterhin gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen – vor allem dann, wenn beim Abschluss nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde.
Wurde Ihnen etwa eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung ausgehändigt, kann unter Umständen ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen. In diesem Fall ist ein Widerruf selbst viele Jahre nach Vertragsschluss noch rechtlich möglich. Der Vertrag muss dann rückabgewickelt werden und es besteht Anspruch auf Rückzahlung. Je nach Fallgestaltung erhalten Sie entweder die eingezahlten Beiträge inklusive der gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen oder Fondsgewinne) oder das sogenannte ungezillmerte Deckungskapital ohne Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten.
Ob ein Widerruf Ihres Vertrags mit der Alte Leipziger in Betracht kommt, lässt sich nur durch eine rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen zuverlässig beurteilen.
2005 – 2007
In diesem Zeitraum schloss die Alte Leipziger Rürup-Verträge nach unterschiedlichen Vertragsmodellen ab – entweder im Antrags- oder im Policenmodell. Je nach gewähltem Modell kann Versicherten, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufs- oder Rücktrittsrecht informiert wurden, ein sogenanntes ewiges Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zustehen.
2008 – 2010
Ab 2008 galt eine gesetzliche Neuregelung: Die Unterscheidung nach dem Vertragsmodell entfiel, und es wurde ein einheitliches Widerrufsrecht von 30 Tagen eingeführt. Da jedoch viele Anbieter – darunter auch die Alte Leipziger – in diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, ist ein Widerruf in vielen Fällen auch noch Jahre später möglich.
Ab 2010
Seit Juni 2010 steht Versicherern eine gesetzlich empfohlene Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die Fehler vermeiden soll. Trotzdem kam es weiterhin zu fehlerhaften Belehrungen. Wenn eine fehlerhafte Belehrung vorliegt, können Versicherungsnehmer sich auch bei Verträgen ab 2010 noch auf ihr Widerrufsrecht berufen.
Die Rürup-Rente bei der Alte Leipziger
Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt. Ihr eigentlicher Name ist Basisrente. Es handelt sich um eine private Altersvorsorge, die sich aufgrund ihrer (vermeintlichen) steuerlichen Vorteile besonders für Gutverdiener oder Selbstständige eignet.
Bei der Alte Leipziger können Versicherungsnehmer aktuell zwischen zwei Varianten der Basisrente wählen: der modernen flexiblen Basisrente und der fondsgebundenen Basisrente.
Bei der flexiblen Rürup-Rente können die Versicherungsnehmer jeden Monat neu entscheiden, in welche Anlagen ihre zukünftigen Beiträge fließen sollen und dabei zwischen klassischen Anlagen und Fondsanlagen, sowie einem Mix daraus wählen.
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente werden die Beiträge dagegen in Investmentfonds investiert.
„Meine Rente wird der Hit!“ – mit diesen Worten wirbt die Alte Leipziger für ihre Rürup-Rente.
Doch leider stellen viele Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Rürup-Vertrags fest, dass sie sich verkalkuliert haben und die Nachteile der Rürup-Rente die Vorteile deutlich überwiegen.
Die Nachteile der Rürup-Rente
Zu den zentralen Nachteilen von Rürup-Verträgen gehört, dass sie sich weder verkaufen, noch beleihen lassen und auch nur eingeschränkt vererbbar sind. Auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Weder zum Renteneintritt (die Auszahlung der Rente erfolgt ausschließlich in monatlichen Raten), noch im Zuge einer Kündigung.
Eine Kündigung ist zwar theoretisch möglich, die Alte Leipziger weist aber darauf hin, dass der Vertrag dabei lediglich beitragsfrei gestellt wird (mit entsprechenden laufenden Kosten und einer reduzierten Rente).
Widerruf der Rürup-Rente bei der Alte Leipziger
Als Alternative zur Kündigung bietet sich in vielen Fällen ein Widerruf des Vertrages an. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits für Rürup-Verträge von mehreren Anbietern bestätigt. Grund hierfür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Ein solcher Fehler kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Anbieter zwar die Folgen des Widerrufs beschreibt, dabei aber nicht erwähnt, dass er bei einem Widerruf, der nach den allgemeinen Vorschriften des BGB abzuwickeln ist, auch die gezogenen Nutzungen herausgeben muss.
Auch Rürup-Verträge der Alte Leipziger enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können deshalb in vielen Fällen noch immer widerrufen werden. Denn die Folge einer fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.
Wird ein Rürup-Vertrag wirksam widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt. Auf diesem Weg können Versicherungsnehmer wieder auf ihr Kapital zugreifen.
Denn je nach Fallkonstellation erhalten sie entweder ihre eingezahlten Prämien nebst der gezogenen Nutzungen erstattet oder haben Anspruch auf Zahlung des ungezillmerten Deckungskapitals ohne Ansatz von Abschluss- und Vertriebskosten.
Möchten Sie sich von Ihrem Rürup-Vertrag bei der Alte Leipziger lösen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir prüfen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung, ob auch Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält und deshalb noch immer widerrufen werden kann.