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Dieselskandal Daimler – Schadensersatz bei Manipulation

Daimler hat in diversen Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Gut 600.000 Fahrzeuge mussten deshalb in Deutschland bereits zurückgerufen werden. Es fallen immer mehr Urteile, bei denen den Käufern der manipulierten Diesel eine Entschädigung zugesprochen wird.

Nutzen auch Sie unsere Erfahrung im Daimler Dieselskandal und fordern Sie Schadensersatz für Ihren manipulierten Mercedes!


Welche Daimler-Diesel sind vom Skandal betroffen?

Bei der Betroffenheit im Dieselskandal muss man unterscheiden zwischen Modellen, die das Kraftfahrt-Bundesamt bereits verpflichtend zurückgerufen hat (etwa 600.000 Fahrzeuge) und solchen, die bisher nur Teil einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind (etwa 3 Millionen). Wobei zu bedenken ist, dass es gerade bei Mercedes bereits mehrfach vorgekommen ist, dass Modelle zunächst auf freiwilliger Basis ein Software-Update bekommen sollten, bevor die Aktion dann doch verpflichtend wurde. Zudem bedeutet „freiwillig“ nicht, dass es kein Problem gibt: Auch hier wurde in der Regel eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Deshalb gibt es auch immer wieder Urteile, bei denen die Daimler AG Schadensersatz zahlen muss, obwohl das Fahrzeug „nur“ freiwillig“ zurückgerufen wurde.

600.000 Daimler Diesel verpflichtend zurückgerufen

Seit 2018 veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt regelmäßig neue verpflichtende Rückrufaktionen in seiner Datenbank. Teilweise erscheinen sie erst Jahre, nachdem der Daimler AG der Rückrufbescheid zugestellt wurde, weil das KBA mit der Veröffentlichung wartet, bis das jeweilige Software-Update von Daimler entwickelt und vom KBA selbst freigegeben wurde.

Verpflichtende Rückrufe gibt es bereits für die folgenden Mercedes-Modelle:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • CLA
  • E-Klasse
  • G-Klasse
  • GL
  • GLC
  • GLE
  • GLK
  • GLS
  • Marco Polo
  • ML
  • S-Klasse
  • SLC
  • SLK
  • Sprinter
  • V-Klasse
  • Viano
  • Vito
  • Vito Tourer

Daimler spielt fragwürdiges Software-Update auf

Sowohl bei einem verpflichtenden Rückruf als auch bei einer freiwilligen Aktion bekommen die betroffenen Fahrzeuge ein Software-Update. Dabei sollen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt und die Straße auf der Straße sauberer werden. Doch ob das klappt, ist fraglich. Denn es gibt Messungen, die belegen, dass einzelne Fahrzeuge nach dem Update tatsächlich genauso dreckig oder gar noch dreckiger sind als zuvor.

Zudem geht das Update nicht spurlos an den Fahrzeugen vorbei. Vor allem mit einem stark erhöhten AdBlue-Verbrauch muss anschließend gerechnet werden – was technisch auch absolut zu erwarten ist, denn schließlich wird nach dem Update mehr AdBlue eingespritzt, um die Fahrzeuge sauberer zu bekommen. Weitere ungewollte Folgen des Updates, mit denen sich die betrogenen Käufer herumärgern müssen, sind ein gestiegener Spritverbrauch, ungewöhnliche Motorengeräusche oder eine nachlassende Leistung.

Daimler Dieselskandal: Aktuelle Urteile im Abgasskandal

Wie auch im VW Dieselskandal, entwickelt sich auch die rechtliche Aufarbeitung rund um den Dieselskandal bei Daimler nach und nach in eine immer verbraucherfreundlichere Richtung. Von Jahr zu Jahr gibt es mehr positive Urteile und in 2021 verlagert sich das Geschehen mehr und mehr auf die Ebene der Oberlandesgerichte. Regelmäßig werden nun Beschlüsse oder gar Urteile von Oberlandesgerichten bekannt, die die lasche Verteidigung der Daimler AG nicht mehr für ausreichend halten.

Der Tenor: Die Daimler AG trifft eine sekundäre Darlegungslast, da spezialisierte Anwälte, wie die von HAHN Rechtsanwälte, inzwischen so gut über die Abschalteinrichtungen Bescheid wissen, dass die Richter sich zunehmend überzeugt zeigen und die Daimler AG darlegen muss, warum die Abschalteinrichtungen doch legal sein sollen (trotz offizieller Rückrufe durch das KBA).

Entsprechend sind für die Zukunft weitere Urteile durch Oberlandesgerichte zu erwarten, sofern die Daimler AG nicht plötzlich überzeugende Argumente dagegen liefern kann (was ihr bisher nicht gelungen ist).

Entwicklung vor den Oberlandesgerichten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.2021:

Das Oberlandesgericht Stuttgart am Standort der Daimler AG macht deutlich, dass es beabsichtigt, den Autobauer zu Schadensersatz zu verurteilen – sofern dieser nicht klare Angaben machen kann zum Beispiel zu den Mitarbeitern, die an der Entwicklung der Abschalteinrichtungen beteiligt waren (ihre Namen und Position), sowie dazu, warum diese überhaupt verbaut wurden. Bisher sei die Daimler AG ihrer sekundären Darlegungspflicht nicht nachgekommen, so das Gericht.

OLG Naumburg, Urteil vom 15.10.2021:

Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt die Daimler AG bereits zum zweiten Mal zu Schadensersatz im Dieselskandal. Ursächlich ist das Vorhandensein einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung einstuft.

OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2021:

Auch das Oberlandesgericht Dresden sieht einen Schadensersatzanspruch auf Seiten des Klägers und beabsichtigt deshalb, die Daimler AG zu verurteilen. Das Gericht will dabei jedoch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig dazu abwarten, ob die vom KBA angeordneten Rückrufe rechtens waren (hiergehen war die Daimler AG vor Gericht gezogen). Nach dem bisherigen Sach- und Streitstand habe der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch aus § 826 BGB, so das OLG Dresden.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.05.2021:

Das Oberlandesgericht Frankfurt hob ein abweisendes Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das zuständige Landgericht. Grund: Das Landgericht war dem Vorwurf des Klägers, dass eine Kühlmittel-Solltemperatur-regelung in seinem Wagen verbaut war, nicht ausreichend nachgegangen. Laut OLG habe der Kläger bei dem tatsächlichen Vorliegen der vom Kläger beschriebenen Funktion sehr wohl einen Anspruch auf Schadensersatz.

Die neuesten Urteile gegen die Daimler AG von HAHN Rechtsanwälte

Auch bei HAHN Rechtsanwälte häufen sich die positiven Urteile gegen die Daimler AG.

Beispiele unserer aktuellsten Urteile aus dem Herbst 2021:

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 03.11.2021

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220d 4MATIC. Der Kläger hatte diesen am 08.11.2018 für 35.599,16 Euro erworben. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Kilometerstand 17.982 km. Der letzte Kilometerstand betrug 49.158 km.

Das Gericht verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des Wagens, unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung und gegen Erstattung des Kaufpreises. Ursächlich waren die vom Kläger beschriebenen Funktionen Slipguard, Bit 13 und die damit zusammenhängende unzulässige AdBlue-Dosierstrategie.

Letztendlich sprach das Gericht dem Kläger somit 31.660,06 Euro plus Verzugszinsen seit Rechtshängigkeit zu.

Landgericht Freiburg, Urteil vom 29.10.2021

Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLS 350d, den die Klägerin am 13.06.2016 für 92.500,00 Euro erworben hatte. Das Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt erst 974 Kilometer gelaufen. Zum Schluss der mündlichen Verhandlung lag der Kilometerstand bei 60.914 km.

Das Fahrzeug war Teil einer verpflichtenden durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich im Fahrzeug mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und verurteilte die Daimler AG deshalb zu Schadensersatz.

Gegen Rückgabe des Wagens und unter Anrechnung der Nutzungsentschädigung sprach es der Klägerin somit 70.235,46 Euro zu.

Landgericht Stuttgart: Urteil vom 24.09.2021

Hier war ein Mercedes-Benz V 250 BlueTEC ursächlich für das Verfahren. Der Diesel Pkw war am 28.04.2016 mit einem Kilometerstand von 18.000 km zu einem Kaufpreis von 51.000,00 Euro erworben worden. Zum Ende der Verhandlung betrug der Kilometerstand 100.191 km.

Die Abgasrückführung wird unter anderem anhand der Temperatur gesteuert und außerhalb des Prüfstandes erheblich reduziert, so dass auf der Straße der Grenzwert für Stickoxid überschritten wird. Dabei handelt es sich laut Gericht um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Es sprach dem Kläger deshalb gegen Rückgabe des Fahrzeugs und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung eine Summe in Höhe von 32.946,36 Euro zu.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10.09.2021

Hier ging es um einen Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEFFICIENCY. Gekauft wurde der Wagen bereits am 19.10.2011 mit einem Kilometerstand von 12.310 km zu einem Preis von 28.500,00 Euro. Zum Ende der Verhandlung betrug der Kilometerstand 102.772 km.

Zum Vorwurf des Vorliegend einer unzulässigen Abschalteinrichtung äußerte sich das Gericht wie folgt:

„Die Behauptung der Funktion der Optimierung des NOx-Ausstoßes auf dem Prüfstand ist verständlich und nachvollziehbar, sie entspricht einer Funktion, die vom Volkswagenkonzern im Hinblick auf die Abgasrückführung tatsächlich eingesetzt wurde und ist ausreichend für die Vornahme einer rechtlichen Prüfung.“

Die Daimler AG hat diese Vorwürfe nicht hinreichend bestritten, so dass sie das Gericht zu Schadensersatz verurteilte. Dabei muss sie den Wagen zurücknehmen und dem Kläger unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung den Kaufpreis erstatten. Im Ergebnis bekommt er somit 17.653,24 Euro erstattet.

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HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.

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Wie bekomme ich Entschädigung von der Daimler AG?

Basis der allermeisten Verurteilungen im Daimler Dieselskandal ist der § 826 BGB. Dort heißt es:

„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Der Schaden ist den Klägern dabei durch den Kauf eines manipulierten Autos entstanden. Denn wenn sie von der illegalen Abschalteinrichtung und der damit verbundenen drohenden Stilllegung gewusst hätten, hätten sie den Kaufvertrag sicher nicht unterschrieben. Sie sind somit eine ungewollte Verpflichtung eingegangen. Die Richter sehen darin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, weshalb den Klägern Schadensersatz zusteht.

Das Ergebnis einer solchen erfolgreichen Klage ist in aller Regel die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Denn der Käufer ist so zu stellen, als hätte er den Vertrag nicht unterschrieben. Das heißt, er gibt das unter einem Wertverlust leidende Auto an den Hersteller zurück. Dieser muss ihm im Gegenzug den Kaufpreis erstatten. Dabei müssen sich erfolgreiche Kläger laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Diese wird anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Angesichts des Wertverlusts, den die Fahrzeuge im Zuge des Dieselskandals erlitten haben, fällt die daraus resultierende Rückzahlung jedoch regelmäßig deutlich höher aus, als der tatsächliche verbliebende Wert des Fahrzeugs (siehe auch unsere Urteile). Hieraus ergibt sich der wirtschaftliche Vorteil für den Verbraucher.

Am 21.03.2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass ein Mercedes-Käufer auch dann Schadensersatz bekommen muss, wenn die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nicht nachgewiesen werden kann. Bereits durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, hier dem Thermofenster, habe der Hersteller fahrlässig gehandelt. Nach deutschem Recht ist dann gemäß § 823 BGB Schadensersatz zuzusprechen. Dieser neuen Einschätzung folgte auch der Bundesgerichtshof am 26.06.2023. 


Bei welchen Mercedes-Modellen droht Verjährung?

Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz im Dieselskandal, müssen Verbraucher sich mit der Verjährungsfrist auseinandersetzen. Diese beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem von dem Anspruch erfahren wurde.

Beispiel:

Sie bekommen im Januar 2019 ein Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt und werden darüber informiert, dass sich in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und es deshalb ein Software-Update benötigt. Ihren Anspruch auf Schadensersatz können Sie bis zum 31.12.2022 geltend machen.

Bekommen Sie dieses Schreiben im Dezember 2018, tritt die Verjährung bereits am 31.12.2021 ein.

Da die ersten Schreiben dieser Art in 2018 an betroffene Verbraucher versendet wurden, tritt zu Ende 2021 tatsächlich bei den ersten Modellen die Verjährung ein. Dies betrifft jedoch nur recht wenige Fahrzeuge, da der größte Teil der Schreiben erst ab 2019 versendet wurde.

Daimler Diesel, bei denen zu Ende 2021 die Verjährung eintritt:

  • GLC 220d 4MATIC (OM 651, Euro 6)
  • GLC 250d 4MATIC (OM 651, Euro 6)
  • V-Klasse (OM 651, Euro 6)
  • Vito, Vito Tourer (OM 651 oder OM 622, Euro 6)
  • Marco Polo (OM 651 oder OM 622, Euro 6)

Daimler Dieselskandal News

Hier informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten rund um den Dieselskandal bei Daimler.

News im Daimler Dieselskandal

08.11.2021

In der Rückruf-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes wird ein neuer Rückruf veröffentlicht. Betroffen sind die Modelle A-Klasse, B-Klasse, sowie CLA. Unklar ist, um welchen Motor und welche Abgasnorm es sich handelt. Es handelt es sich um weltweit 160.000 Fahrzeuge, von denen sich 20.000 in Deutschland befinden. Hintergrund für den Rückruf ist eine „Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters“. Hierbei geht es wohl um einen zu hohen Kohlendioxidausstoß. Zu finden ist die Aktion unter dem Code 5496147.

04.11.2021

Die Deutsche Umwelthilfe berichtet auf einer Pressekonferenz über ein Gutachten, das zu einer Mercedes E-Klasse erstellt wurde. Sachverständiger war Felix Domke, der bereits die unzulässige Software bei Volkswagen beschrieben hatte. In seiner Gutachten beschreibt er gleich acht Abschalteinrichtungen, die er in dem Auto entdeckt hat. Sechs davon sorgen dafür, dass auf dem Prüfstand ausreichend AdBlue eingespritzt wird, auf der Straße dagegen nicht. Die zwei anderen beziehen sich auf eine verminderte Abgasrückführung außerhalb des Prüfstands.

03.11.2021

Seit heute ist das Klageregister für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eröffnet. Käufer von bestimmten GLC und GLK Modellen können sich ab sofort auf der Website des Bundesjustizamtes in das Klageregister eintragen und damit an der Musterfeststellungsklage teilnehmen. Mit dem Verfahren soll festgestellt werden, dass die Daimler AG unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und die betroffenen Kunden deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Ihren individuellen Anspruch müssten diese jedoch auch nach Erfolg der Musterfeststellungsklage noch selbst einklagen.

29.10.2021

Der bereits im Sommer 2020 bekannt gewordene Rückruf für die A- und B-Klasse kann nun offenbar endlich durchgeführt werden. Laut Eintrag in der KBA Rückruf-Datenbank werden über 16.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen, damit sie ein Software-Update bekommen können. Hintergrund ist die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Es handelt sich um Fahrzeuge der A-Klasse und B-Klasse mit dem Motor OM 640 und der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2009 und 2011 produziert worden waren. Die Aktion läuft unter dem Code 5497524.

01.10.2021

Die Rückrufaktion, die Mitte September für den Sprinter startete, wird nun auch auf die Modelle Vito und Viano ausgeweitet. 90.000 Fahrzeuge sind alleine in Deutschland betroffen, weltweit sind es gut 240.000. Auch sie nutzen den Motor OM 651 und haben die Typengenehmigung für die Abgasnorm Euro 5 erhalten. Es handelt sich um die Aktion NC2II651R.

23.09.2021

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs – Santos – hat das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Er hat heute seine Schlussanträge zu drei gebündelten Verfahren vorgelegt, die österreichische Gerichte dem EuGH im Zuge eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt hatten. Dabei ging es um das von der Volkswagen AG und der Porsche AG eingesetzte Thermofenster. Bekannt ist jedoch, dass auch andere Hersteller, wie die Daimler AG oder Volvo ein solches Thermofenster nutzen. Ein solches Thermofenster stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, so Santos. Fahrzeuge, die darüber verfügen, hätten nichtzugelassen oder verkauft werden dürfen. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet, wobei die Richter in der Regel den Ausführungen des Generalanwalts folgen.

16.09.2021

Bereits im Herbst 2019 war bekannt geworden, dass die Daimler AG mehrere hunderttausend Vans zurückrufen muss, da diese unzulässige Abschalteinrichtungen nutzen. Nun wurden die dazu gehörigen Software-Updates offenbar endgültig entwickelt und durch das KBA freigegeben. Zunächst geht es um 100.000 Sprinter (weltweit gar 260.000), die ein Software-Update benötigen. Sie verfügen über den Motor OM 651 und die Abgasnorm Euro 5. Produziert wurden sie zwischen 2013 und 2018. Eingetragen ist die Aktion unter dem Code NC3II6515R.

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Dieselskandal bei Daimler

HAHN Rechtsanwälte gehört zu den zwei erfolgreichsten Kanzleien im Daimler Dieselskandal. Über 130 Verurteilungen der Daimler AG zu Schadensersatz konnten wir bereits erreichen.

Unsere Fachanwälte haben sich in die Technik der Fahrzeuge eingearbeitet und können vor Gericht entsprechend hochqualifizierte und detaillierte Angaben machen. Hiermit setzen wir uns von vielen anderen Kanzleien ab, die sich nur nebenher mit dem Dieselskandal beschäftigen und kaum die Zeit haben, sich mit der unterschiedlichen Funktionsweise der Abschalteinrichtungen, den Motoren oder den Abgasnormen zu beschäftigen.