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Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung im Mercedes Diesel

Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine von mehreren, die den Mercedes Abgasskandal ausgelöst haben. Immer mehr Gerichte sprechen bei Vorhandensein dieser Abschalteinrichtung Schadensersatz zu. Seit Spätsommer 2020 gibt es auch das erste entsprechende Urteil eines Oberlandesgerichts. Mehrere Oberlandesgerichte sehen zudem eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG und fordern von dieser Erklärungen und die Vorlage der entsprechenden Rückrufbescheide des KBA.


Was genau macht die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung?

Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung der Daimler AG, die nur anhand bestimmter prüfstandsbezogener Parameter aktiviert wird, also quasi erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. Dadurch steigt auch die Temperatur des Motoröls nur langsam an. Als Folge werden weniger Stickoxide ausgestoßen. Die Abgasreinigung arbeitet demnach effizienter. Auf der Straße wird die Regelung jedoch nicht eingesetzt, so dass sich der Stickoxid-Ausstoß um ein Vielfaches erhöht. Daimler verteidigt sich zwar gern mit dem Hinweis, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sei nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße aktiv, verkennt hier aber die Tatsache, dass dies auf der Straße nur theoretisch zutrifft. Denn die Parameter, die erfüllt sein müssen, damit die Regelung aktiv ist, werden beim normalen Fahren auf der Straße tatsächlich nicht erreicht. Man kann deshalb auch von einer Kühlmittel-Umschaltlogik sprechen.

Sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch das Bundesverkehrsministerium stufen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung ein!

Zitate aus Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung:

Die von der Daimler AG in den betroffenen Fahrzeugen verbaute Strategie zum geregelten Kühlmittelthermostat schaltet unter Prüfbedingungen einen Modus, bei dem zunächst eine niedrige Kühlmitteltemperatur eingeregelt wird. Dadurch bedingt werden AGR-Raten gefahren, mit denen der NOxGrenzwert in der Typprüfung eingehalten wird. Wird der applizierte Timer, welcher die Zeitdauer der Typprüfung umfasst, überschritten, wird eine höhere Kühlmitteltemperatur eingeregelt. Dies hat zur Folge, dass geringere AGR-Raten geschaltet werden und somit höhere NOx-Emissionen entstehen.

Sowie:

Mit Hilfe eines elektrisch beheizbaren Thermostats im Kühlmittelkreislauf erfolgt in Abhängigkeit von den Drehzahl- und Lastbedingungen sowie Umgebungs- und Betriebsstoffbedingungen eine Sollwertabsenkung der Kühlmitteltemperatur von 100 °C auf 70 °C.

Diese niedrigere Temperatur sorge für eine Verringerung der Abgasrückführungsrate und somit für einen niedrigeren Stickoxidausstoß. Die Schaltkriterien sind laut KBA dabei so gewählt, dass das Fahrzeug den Prüfstand erkenne.

Oberlandesgerichte machen ernst

Der Druck, den die Oberlandesgerichte auf die Daimler AG ausüben, nimmt dabei immer mehr zu. Anfang 2021 sorgten innerhalb weniger Wochen gleich mehrere Hinweise von Oberlandesgerichten für Freude bei Verbrauchern. Denn die Gerichte sehen hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG. Das heißt, diese kann nicht einfach pauschal abstreiten, unzulässige Abschalteinrichtungen zu nutzen, sondern muss sich erklären. So verlangen die Gerichte beispielsweise, dass die Daimler AG die Rückrufbescheide des KBAs vorlegt, und zwar in ungeschwärzter Form. Zudem muss der Autobauer darlegen, welche Informationen er dem KBA im Typengenehmigungsverfahren offengelegt hat und wie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung genau funktioniert.

Die von uns erreichten OLG-Hinweise haben wir zusammen mit den von uns erreichten Urteilen veröffentlicht: Urteile und Hinweise

OLG Frankfurt hält Schadensersatzanspruch für möglich

Im Mai 2021 hob das OLG Frankfurt am Main ein negatives erstinstanzliches Urteil auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück. Dabei äußerte es sich auch zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.

Wäre dieser Vortrag des Klägers zutreffend, so läge nicht nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, sondern die Software wäre bewusst und gewollt so programmiert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten würden.

Das Landgericht Frankfurt muss nun in die Beweisaufnhame einsteigen. Es hatte den Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unsubstantiiert zurückgewiesen - ein klarer Fehler, wie das Oberlandesgericht deutlich machte.

 

Welche Mercedes Fahrzeuge nutzen die Kühlmittel-Umschaltlogik?

Zahllose Mercedes-Modelle nutzen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sie bereits 2018 entdeckt und als unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet. Es folgten mehrere durch das KBA angeordnete Rückrufe und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Der erste Pflichtrückruf aufgrund der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung betraf den Mercedes Benz GLK. 60.000 Fahrzeuge des Mercedes GLK mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 (aus den Baujahren 2012-2015) mussten in die Werkstatt, wobei durch ein Software-Update die Abgas-Schummelsoftware entfernt werden sollte. Der Rückruf wurde immer wieder erweitert. So kamen im Sommer 2020 etwa 30.000 Fahrzeuge der C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse hinzu. Auch Fahrzeuge mit dem Motor OM 642 sollen diese Abschalteinrichtung nutzen, ebenso wie jene mit der Abgasnorm Euro 6.

Brisant ist ein weiterer Fund des KBA. Demnach soll Daimler die Gelegenheit der freiwilligen Kundendienstmaßnahme genutzt haben, um bei zahlreichen Autos die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu entfernen - bevor das KBA aufgrund dieser weitere Rückrufe anordnen konnte.

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Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile zur Abschalteinrichtung

Neben dem Kraftfahrt-Bundesamt stufen auch immer mehr Gerichte die Kühlmittel-Umschaltlogik als illegale Abschalteinrichtung ein. Beispielsweise das Landgericht Stuttgart. Mit Urteil vom 27.08.2020 (Aktenzeichen 10 O 126/20) hat das LG Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt - und zwar aufgrund der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Beim streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen Mercedes Benz C 200 CDI Blue Efficiency. Das Fahrzeug nutzte den Motor OM651 und verfügte über die Abgasnorm Euro 5. Das Gericht verurteilte Daimler aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Mercedes-Kunde kann das manipulierte Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet. Urteile dieser Art gibt es dutzendweise.Die juristische Aufarbeitung im Mercedes Abgasskandal schreitet zudem immer weiter voran. Am 18.09.2020 verurteilte nun auch das erste Oberlandesgericht Daimler zu Schadensersatz. Das OLG Naumburg sah es als erwiesen an, dass der streitgegenständliche Mercedes GLK mit der Abgasnorm Euro 5 über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und damit über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Auch andere Oberlandesgerichte (Köln, Stuttgart, Schleswig) hatten sich im Sommer 2020 bereits verbraucherfreundlich geäußert. Das OLG Frankfurt hob ein abweisendes Urteil aus der ersten Instanz auf und verwies ein Verfahren an das Landgericht zurück. Aufgrund der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung könne durchaus ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Die Möglichkeiten betroffener Autofahrer im Abgasskandal

Das KBA hat den Rückruf von über einer Millionen Mercedes Fahrzeugen angeordnet, um unzulässige Abschalteinrichtungen, wie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu entfernen. Alle Fahrer, die aufgrund dessen von Daimler, bzw. dem KBA angeschrieben und gebeten werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Denn Mercedes hat sie durch den Verkauf der manipulierten Fahrzeuge geschädigt und muss das Fahrzeug deshalb gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

Dies gilt auch für Fahrer, deren Fahrzeug nur Teil einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme war, wie es noch einmal zusätzlich etwa 2 Millionen Mercedes Diesel betrifft. Auch bei diesen freiwilligen Rückrufen sehen Gerichte regelmäßig das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung und damit einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn Sie ein entsprechendes Modell fahren, das vom Mercedes Abgasskandal betroffen ist, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Sie müssen den Wertverlust, den Ihr Diesel im Zuge des Abgasskandals erlitten hat, nicht auf sich sitzen lassen, sondern können auf Schadensersatz klagen.

Alternativ haben viele Mercedes-Kunden noch eine zweite Möglichkeit, sich im Abgasskandal zu wehren. Denn haben sie ihr Auto finanziert, diese Finanzierung wurde vom Verkäufer vermittelt und sie werden im Vertrag nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, können betroffene Kunden den Autokreditvertrag widerrufen. Auch hier ist das Ergebnis die Rückgabe des Autos gegen Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen. Wir beraten Sie gern!

FAQ

Welche Fahrzeuge nutzen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung?

Die Regelung ist vor allem in Euro 5 Dieseln von Mercedes mit dem Motor OM 651 verwendet worden. Sie könnte sich jedoch auch in einigen Euro 6 Fahrzeugen, sowie in solchen mit dem Motor OM 642 befinden.

Ist die Kühlmittel-Umschaltlogik illegal?

Sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt, als auch das Bundesverkehrsministerium haben die Kühlmittel-Umschaltlogik als unzulässig eingestuft und deshalb verpflichtende Rückrufe ausgesprochen. Laut dem Europäischen Gerichtshof sind Abschalteinrichtungen per se unzulässig.