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Bereitstellungszinsen zurückfordern

Die finanzielle Belastung durch Bereitstellungszinsen sollte bei einer Immobilienfinanzierung nicht außer Acht gelassen werden. Bei einem erfolgreichen Darlehenswiderruf können Sie jedoch Bereitstellungszinsen zurückfordern. Da diese in der Regel 3% pro Jahr betragen, kann hier eine sehr hohe Summe zusammenkommen.


Mit Widerruf Bereitstellungszinsen zurückfordern

Es kommt immer wieder vor, dass man eine Baufinanzierung erst viel später in Anspruch nimmt, als ursprünglich geplant. In der Regel liegt es daran, dass sich das Bauvorhaben verzögert oder die Kaufverhandlungen länger dauern, als geplant. Deshalb ist es bei der Wahl des Kredits wichtig, auch auf die bereitstellungsfreie Zeit zu achten. Einige Banken berechnen schon ab dem zweiten Monat Bereitstellungszinsen, andere gewähren 12 Monate oder sogar noch länger eine zinsfreie Bereitstellung.

Die Bereitstellungszinsen werden dabei auch fällig, wenn Sie nur einen Teil des Kredites abrufen. Sie zahlen dann Darlehenszinsen für die bereits abgerufene Summe und parallel dazu Bereitstellungszinsen für die noch nicht genutzte Summe. Da sich die Bereitstellungszinsen in der Regel auf 3% pro Jahr (also 0,25% pro Monat) belaufen, können hier schnell sehr hohe Summen entstehen, die man bei der Finanzplanung nicht außer Acht lassen sollte.

Viele Darlehensnehmer haben dabei jedoch die Möglichkeit, die Bereitstellungszinsen zurückzufordern. Und zwar mit Hilfe des Widerrufsjokers für Verbraucher. HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien auf dem Gebiet des Widerrufs. Mit der Erfahrung von tausenden geprüften Darlehensverträgen können wir sagen: ein Großteil davon enthält nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen. Solche fehlerhaften Verträge können auch viele Jahre nach Ablauf der eigentlich nur 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden, denn diese Frist beginnt dann gar nicht erst zu laufen.

Einsetzbar ist der Widerrufsjoker dabei bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden.

Großer Erfolg für HAHN Rechtsanwälte: Bereitstellungszinsen müssen erstattet werden

Im April 2018 konnte HAHN Rechtsanwälte einen großen Erfolg feiern. Nach einer erfolgreichen Klage wurde die Landesbank Baden-Württemberg dazu verurteilt, einem Kreditnehmer die gesamten gezahlten Bereitstellungszinsen in Höhe von fast 50.000 Euro zu erstatten. Da der Verbraucher bis dato auch keinen Teil der bereitgestellten Summe abgerufen hatte, musste er auch keinen Wertersatz leisten. Hat ein Verbraucher bereits einen Teil der Kreditsumme abgerufen, muss er sich in der Regel dafür einen Wertersatz anrechnen lassen. Das war hier jedoch nicht der Fall.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits sehr hohe Bereitstellungszinsen gezahlt haben, lohnt es sich daher, den Kreditvertrag von erfahrenen Anwälten prüfen zu lassen. Denn bei einem Kreditwiderruf können Sie nicht nur Bereitstellungszinsen zurückfordern, es gibt noch weitere Vorteile.

So muss bei einem Darlehenswiderruf keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, die bei einer vorzeitigen Kündigung in der Regel anfällt. Auch die Nichtabnahmeentschädigung für ein nicht abgenommenes Forward-Darlehen können Sie bei einem Widerruf sparen.

Unsere Pressemeldung zu diesem Urteil