PROJECT Wohnen 15 2022 nur noch 24 % Nettovermögen
Hintergrund zu den Insolvenzen der PROJECT Gruppe
Seit August 2023 haben mehrere Gesellschaften der PROJECT Gruppe Insolvenz angemeldet. Als Ursachen nennt PROJECT unter anderem unterbrochene Lieferketten sowie gestiegene Bau-, Material- und Energiekosten infolge der Corona-Pandemie. Zudem wirkten sich die deutlich gestiegenen Zinsen für Immobiliendarlehen negativ auf den Markt aus, was zu einem Rückgang sowohl privater als auch institutioneller Immobilieninvestitionen führte.
Allerdings zeigten sich bei verschiedenen PROJECT-Fonds bereits zuvor erhebliche Planabweichungen und wirtschaftliche Probleme. Auch der Fonds PROJECT Wohnen 15 entwickelte sich negativ. Nach vorliegenden Zahlen beliefen sich die Verluste bis Ende 2022 kumuliert auf rund 21,5 Mio. EUR. Das Nettovermögen lag zu diesem Zeitpunkt nur noch bei etwa 24 % des eingezahlten Kapitals.
Für betroffene Anleger kann daher die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei ist insbesondere die zehnjährige Verjährungsfrist zu beachten: Diese beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der jeweiligen Zeichnung und läuft fortlaufend.
Schadensersatz für PROJECT Wohnen 15 Anleger möglich
HAHN Rechtsanwälte konnte mehrere Haftungsansatzpunkte herausarbeiten, aus denen sich für Anleger des Fonds PROJECT Wohnen 15 Schadensersatzansprüche ergeben. Die Schadensersatzansprüche sind auf Rückabwicklung des Investments gerichtet, also auf Erstattung der Zeichnungssumme nebst des Ausgabeaufschlags abzüglich gegebenenfalls bereits erhaltener Auszahlungen. Die Ansprüche richten sich dabei vorrangig gegen die PROJECT Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und die Treuhandkommanditistin, der PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese haften bei fehlerhaften oder unvollständigen Prospekten bzw. Prospektnachträgen und Wesentlichen Anlegerinformationen. Die Haftung ergibt sich aus § 306 Abs. 1, Abs. 2 KAGB.
Wir sind der Auffassung, dass den Anlegern des PROJECT Wohnen 15 nicht alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen vorgelegen haben und bestimmte Angaben in dem Verkaufsprospekt, den Prospekt-Nachträgen und in den Wesentlichen Anlegerinformationen unzureichend bzw. fehlerhaft sind.
Wir haben dabei unter anderem folgende Aspekte herausgearbeitet:
- Bereits in der Platzierungsphase haben sich gravierende Planabweichungen u.a. bei den im Jahr 2015 eingekauften Immobilienentwicklungen ergeben. Die Planabweichungen haben sich bei fast allen Beteiligungen bereits im Jahre 2016 gezeigt.
- Die angegebene Rendite von „6 % und mehr“ basiert u.E. auf keinen belastbaren Tatsachen.
- Selbst die in den Wesentlichen Anlegerinformationen angegebenen Kapitalrückflüsse bei den Ausschüttungsvarianten ergeben nach den Berechnungen des Gutachters keine Rendite des eingesetzten Kapitals von über 6 %.
Neben den vorgenannten Aspekten konnte HAHN Rechtsanwälte weitere vielversprechende Haftungsansätze herausarbeiten. Pilotklagen zu Wohnen 15 eingereicht.
HAHN Rechtsanwälte hat bereits erste Pilotklagen zum PROJECT Wohnen 15 eingereicht. Da für die Anlageentscheidung wesentliche Informationen nicht vorlagen, klagen wir dabei für unseren Mandanten auf Schadensersatz. Im Falle einer Verurteilung muss u.a. die PROJECT Investment AG den Anteilspreis zzgl. Ausgabeaufschlag gegen Abtretung der Rechte aus dem Anteil erstatten.
Neben einer Einzelklage kommt zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen auch eine Anmeldung im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens in Betracht.
Bitte beachten Sie, dass Schadensersatzansprüche einer Verjährungsfrist von 10 Jahren unterliegen. Innerhalb dieser Frist müssen daher Schadensersatzansprüche verjährungshemmend geltend gemacht werden, etwa durch eine Klageeinreichung. Die Verjährung beginnt mit Zeichnung bzw. Erwerb des Anteils und endet spätestens 10 Jahre nach Zeichnungsannahme durch die Treuhandkommanditistin.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
HAHN Rechtsanwälte beabsichtigt auch bei dem PROJECT Wohnen 15 ein Kapitalanleger-Musterverfahren zu initiieren.Lassen Sie sich über ihre individuellen Möglichkeiten beraten.Kosten entstehen nur und erst nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit Ihnen. Dabei werden wir Sie auch über die konkreten Handlungsalternativen - wie beispielsweise zunächst ein außergerichtliches Vorgehen oder eine Einzelklage - beraten.
Sofern mindestens zehn Klageverfahren anhängig sind, ist es auch möglich, einKapitalanleger-Musterverfahrenzu initiieren.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zeichnung über eine Rechtsschutzversicherung verfügt haben, nehmen wir gerne eineKostendeckungsanfragefür Sie vor. Auch wenn die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) häufig einen Risikoausschluss für derartige Kapitalanlagegeschäfte beinhalten, lohnt sich einePrüfung der Eintrittspflichtinsbesondere dann, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits seit längerer Zeit besteht. HAHN Rechtsanwälte übernimmt die Überprüfung, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und nimmt kostenfrei für Sie eine Deckungsanfrage vor. Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsdaten zu.
Achtung! Sofern Sie bereits selbst eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vorgenommen und eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen, sondern juristisch auf Richtigkeit prüfen lassen.
HAHN Rechtsanwälte beabsichtigt auch bei dem PROJECT Wohnen 15 ein Kapitalanleger-Musterverfahren zu initiieren.
Lassen Sie sich über ihre individuellen Möglichkeiten beraten. Kosten entstehen nur und erst nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit Ihnen. Dabei werden wir Sie auch über die konkreten Handlungsalternativen - wie beispielsweise zunächst ein außergerichtliches Vorgehen oder eine Einzelklage - beraten. Sofern mindestens zehn Klageverfahren anhängig sind, ist es auch möglich, ein Kapitalanleger-Musterverfahren zu initiieren. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zeichnung über eine Rechtsschutzversicherung verfügt haben, nehmen wir gerne eine Kostendeckungsanfrage für Sie vor. Auch wenn die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) häufig einen Risikoausschluss für derartige Kapitalanlagegeschäfte beinhalten, lohnt sich eine Prüfung der Eintrittspflicht insbesondere dann, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits seit längerer Zeit besteht. HAHN Rechtsanwälte übernimmt die Überprüfung, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und nimmt kostenfrei für Sie eine Deckungsanfrage vor.
Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsdaten zu. Achtung! Sofern Sie bereits selbst eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vorgenommen und eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen, sondern juristisch auf Richtigkeit prüfen lassen.
Gemeinsames Vorgehen im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist ein Gesetz, das dazu dient, Anlegerklagen zu bündeln und effizienter zu gestalten. Es wird in Fällen eingesetzt, in denen bestimmte Kapitalmarktinformationen - zum Beispiel Prospektfehler - für eine Vielzahl von Anlegerprozessen von Bedeutung sind. Dieses Kapitalanleger-Musterverfahren wird lediglich auf entsprechende Anträge durchgeführt. Gestellt werden müssen mindestens zehn Musterfeststellungsanträge. Wenn dieses Musterverfahren beschlossen wurde, wird zunächst vom Oberlandesgericht und sodann vom Bundesgerichtshof geklärt, ob die geltend gemachten Prospektfehler, sogenannte Feststellungsziele, gegeben sind.