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Vorfälligkeitsentschädigung sparen bei der BBBank

Nutzen Sie Ihre Chance – Sparen Sie bares Geld

Um sich günstig von einem Immobiliendarlehen bei der BBBank zu lösen, können viele Verbraucher den Widerruf nutzen. Dabei müssen sie der BBBank keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die bei einer vorzeitigen Kündigung fällig wäre. Alternativ steht der BBBank bei vielen neueren Verträgen gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, weil sie unzureichende Angaben zum Beispiel zur Berechnung der Zahlung gemacht hat.


Wie spare ich die Vorfälligkeitsentschädigung bei der BBBank?

Kunden der BBBank können sich zum Beispiel von einem Darlehen lösen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, indem sie den Kredit widerrufen, statt ihn zu kündigen. Bei neueren Verträgen ist es dagegen ist so, dass der BBBank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht, weil sie nicht ausreichende Angaben zum Beispiel zur Berechnung der Summe gemacht hat.

In diesen Fällen darf die BBBank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

Die BBBank darf, wie andere Banken und Sparkassen auch, unter bestimmten Bedingungen eine Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Kunden verlangen. Nämlich unter anderem dann, wenn diese vorzeitig ihren Kredit kündigen wollen. Angesichts der aktuell sehr niedrigen Zinsen denken viele Darlehensnehmer mit teuren Altkrediten darüber nach, zu einem neuen Kredit umzuschulden und dadurch zu sparen. Hier wird dann aber die Vorfälligkeitsentschädigung fällig, so dass das Umschulden finanziell gar nicht mehr so attraktiv ist. Andere Darlehensnehmer haben eine Erbschaft gemacht und wollen diese nutzen, um eine Baufinanzierung vorzeitig abzulösen. Auch in diesen Fällen darf die BBBank die Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Der Grund ist, dass ihr durch eine vorzeitige Kündigung oder Ablösung Einnahmen durch Zinsen entgehen, mit denen sie während der Zinsbindung gerechnet und geplant hat. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung soll dieser Verlust aufgefangen werden.

Haben Sie die Aufforderung bekommen, eine Vorfälligkeitsentschädigung an die BBBank zu zahlen, kann es sich lohnen, die Berechnung zu überprüfen. Denn nicht immer fordern die Banken und Sparkassen hier die korrekte Summe. Für Kunden ist dies jedoch nahezu unmöglich zu erkennen, so dass diese gutgläubig zu viel zahlen. Ein erfahrener Anwalt kann hier helfen und die Berechnung prüfen.

So darf die BBBank gar keine Entschädigung von Ihnen fordern

Seit dem 21.03.2016 gilt eine neue Gesetzesregelung für Immobiliarverbraucherdarlehensverträge. Gemäß § 502 BGB ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen, wenn

"im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

Ein entsprechendes Urteil fällte zum Beispiel am 01.07.2020 das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Kläger hatte unter Vorbehalt eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, nachdem er aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ud Trennung sein Haus verkaufen musste und den Kredit vorzeitig ablöste. Das OLG urteilte jedoch, dass die betroffene Bank unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hatte. Sie hatte damit ihren Anspruch auf die Zahlung verloren und muss dem Kläger die Summe in Höhe von 21.500,00 Euro erstatten. 

Zwei Beispiele für unzureichende Angaben hinsichtlich der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung:

  • Ein vertraglich vereinbartes Sondertilgungsrecht wird nicht berücksichtigt
  • Es wird nicht klar beschrieben, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bis zum Ende der Zinsbindungsfrist von vielleicht 15 oder 20 Jahren berechnet werden darf, da der Verbraucher ein Kündigungsrecht bereits nach zehn Jahren hat.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen gern, ob die BBBank auch in Ihrem Vertrag ähnliche unzureichende Angaben gemacht hat und deswegen im Falle einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung gar keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf. 

Diese Prüfung übernehmen wir selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich!


So umgehen Sie die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung

Bei älteren Verträgen haben viele Kunden eine andere Möglichkeit, die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die BBBank zu umghen. Und zwar, indem Sie als Darlehensnehmer Ihren Kredit nicht vorzeitig kündigen oder ablösen, sondern den Vertrag widerrufen. Denn bei einem Widerruf darf die BBBank keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Auch eine Nichtabnahmeentschädigung, die normalerweise bei der Nichtabnahme eines Forward-Darlehens fällig war, darf sie nicht von Ihnen verlangen.

Eigentlich ist ein Widerruf nur 14 Tage lang möglich, doch wenn die BBBank eine fehlerhafte Widerrufsinformation verwendet hat, beginnt diese Widerrufsfrist nicht zu laufen. Darlehensnehmer können sich so auch noch Monate oder Jahre nach Vertragsabschluss von ihrer Baufinanzierung trennen. Und zwar ohne, dass sie der BBBank dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Dank EuGH Urteil Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Millionen Verbraucher haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem März 2020 die Möglichkeit, ihr Immobiliendarlehen zu widerrufen und damit auch die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Das Gericht erklärte, ein Kaskadenverweis sei nicht mit europäischem Recht vereinbar. Verbraucher würden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Stattdessen werden sie von einem Paragraphen zum nächsten verwiesen und können so nicht erkennen, zu welchen Bedingungen ihre Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Damit sind alle Immobilienkredite, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer widerrufbar.

HAHN Rechtsanwälte hat sich auf den Widerruf von Darlehen spezialisiert. Gerne prüfen wir auch Ihre Vertragsunterlagen – kostenfrei!

Bitte beachten Sie sowohl zum Widerruf als auch zur Vorfälligkeitsentschädigung den folgenden Hinweis:

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.