Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Die Evangelische Bank und die Vorfälligkeitsentschädigung

So sparen Sie sich die Zahlung

Viele Darlehensnehmer haben die Möglichkeit, ihre Baufinanzierung bei der Evangelischen Bank loszuwerden, ohne dafür die bei einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung anfallende Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.


Vorfälligkeitsentschädigung an die Evangelische Bank umgehen

Sie wollen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Evangelische Bank vermeiden? Dann lassen Sie Ihren Vertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzureichende Vertragsangaben prüfen.

Wofür ist die Vorfälligkeitsentschädigung an die Evangelische Bank gedacht?

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Art Strafzahlung. Sie wird fällig, wenn Darlehensnehmer vorzeitig ihren Kredit kündigen oder ablösen wollen. Die Evangelische Bank hat für den Zeitraum der Zinsbindung fest mit den Einnahmen durch die Zinsen gerechnet. Durch eine vorzeitige Kündigung oder Ablösung fällt diese Einnahmequelle weg. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung soll sie ausgeglichen werden.

Ähnliches gilt, wenn ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht abgenommen wird. Hier darf die Evangelische Bank eine Nichtabnahmeentschädigung fordern.

Vorfälligkeitsentschädigung in ihrer Höhe prüfen

Da die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf vielen Faktoren basiert, kommt es immer wieder vor, dass Banken und Sparkassen eine falsche, in der Regel zu hohe Summe von Darlehensnehmern fordern. Es kann sich daher lohnen, einen Anwalt zu beauftragen, die Summe nachzuprüfen.

Bei unzureichenden Vertragsangaben keine Vorfälligkeitsentschädigung

Hat die Evangelische Bank unzureichende Angaben im Vertrag verwendet, können Sie sich eventuell die Vorfälligkeitsentschädugung sparen. Denn für Verträge, die ab dem 21.03.2016 unterschrieben worden sind, gilt § 502 BGB, in dem es heißt:

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über

die Laufzeit des Vertrags

das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder

die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

unzureichend sind."

In einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt konnte sich ein Kläger so eine bereits unter Vorbehalt gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Denn das Gericht bestätigte, dass die betroffene Bank unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verwendet hatte. Sie hatte deshalb keinen Anspruch auf die Zahlung.

Wenn auch bei Ihnen eine vorzeitige Kündigung oder Ablösung eines Darlehens bei der Evangelischen Bank ansteht, dann senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zu. Wir prüfen gerne kostenfrei, ob die Bank in Ihrem Fall überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen darf.


Widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Viele Verbraucher wissen gar nicht, dass sie sich auch mit der Hilfe des Widerrufsjokers die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Evangelische Bank sparen können. Einsetzen kann man diesen bei fehlerhaften Darlehensverträgen. So haben Banken und Sparkassen regelmäßig fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Verträgen verwendet. Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen vor, dass die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf ist also auch viel später noch möglich.

Doch was ist der große Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung oder Ablösung? Während bei letzteren die Vorfälligkeitsentschädigung an die Evangelische Bank gezahlt werden muss, fällt dies bei einem Widerruf weg. Denn der Verbraucher wird hier so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterschrieben. Wirtschaftlich bringt der Widerruf also einen klaren Vorteil für Darlehensnehmer mit sich.

Gerne prüfen wir daher Ihre Unterlagen. Wir sind auf den Widerruf von Darlehen spezialisiert und klären Sie auf, ob Sie die Vorfälligkeitsentschädigung an die Evangelische Bank zahlen müssen oder nicht.

EuGH ermöglicht Millionen Verbrauchern den Widerruf

Die Gründe für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sind vielfältig. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Ende März 2020 zählt nun auch die Verwendung des Kaskadenverweises dazu. Ein solcher verhindert die klare und eindeutige Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht. Er wird stattdessen von einer Vorschrift auf die nächste verwiesen. So kann er nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen die Widerrufsfrist in seinem Fall zu laufen beginnt. Möglich ist nach diesem Urteil der Widerruf von allen Immobilienkreditverträgen, die Verbraucher in der Zeit zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben. 

 

Für Widerrufs- und Vorfälligkeitsjoker gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.