Vorfälligkeitsentschädigung sparen zum Beispiel mit dem Widerruf
Kündigen Sie vorzeitig Ihr Immobiliendarlehen bei der Sparda-Bank West, darf diese eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Verhindern lässt sich diese Zahlung unter anderem mit der Alternative – dem Widerruf der Baufinanzierung.
Muss ich der Sparda-Bank West eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen möchten, dann darf die Sparda-Bank West die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich von Ihnen fordern. Das gilt zum Beispiel, weil Sie sich von den hohen Zinsaufwendungen trennen und zu einem neuen Kredit umschulden möchten. Auch, wenn Sie zum Beispiel geerbt haben und das Darlehen vorzeitig ablösen möchten, wird die Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Zudem darf die Sparda-Bank West auch eine Nichtabnahmeentschädigung von Ihnen fordern, wenn Sie ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht abnehmen. Die Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie der Bank zahlen, um sie für den Verlust der eingeplanten Zinseinnahmen zu entschädigen, die durch die vorzeitige Kündigung oder Ablösung wegfallen.
Hat die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet?
Dies sollten Sie von einem erfahrenen Anwalt prüfen lassen. Denn die Berechnung ist sehr kompliziert und auch Banken unterlaufen Fehler. Für Verbraucher sind diese jedoch kaum zu erkennen, so dass es regelmäßig vorkommt, dass diese eine viel zu hohe Summe zahlen.
Sparda-Bank West kann ihren Anspruch verlieren
Unter bestimmten Umständen müssen Verbraucher doch keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparda-Bank West zahlen. Nämlich dann, wenn diese unzureichende Angaben im Vertrag gemacht hat. Das bezieht sich auf Angaben
- zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- zur Vertragslaufzeit
- zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Laut § 502 BGB ist in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen.
Ein entsprechendes Urteil hat beispielsweise bereits das OLG Frankfurt gesprochen. Dabei bekommt ein Kläger seine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von über 20.000,00 Euro, die er zuvor unter Vorbehalt gezahlt hatte, erstattet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die betroffene Bank ihren Anspruch auf die Zahlung verloren hatte, da sie unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hatte.
Einsetzbar ist dieser Vorfälligkeitsjoker bei Verträgen, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind.
Wir bieten Ihnen an, Ihre Vertragsunterlagen der Sparda-Bank West auf genau solche Fehler hin zu überprüfen - kostenfrei und unverbindlich!
Mit dem Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Viele Darlehensnehmer haben jedoch eine alternative Möglichkeit, sich von ihrem Kredit zu lösen. Denn Banken und Sparkassen haben jahrelang fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Darlehensverträgen genutzt. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist, die eigentlich 14 Tage beträgt, nicht zu laufen beginnt. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Darlehensnehmer eindeutig und unmissverständlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Passiert dies nicht, haben sie das Recht, den Widerruf auch noch nach Monaten oder Jahren zu erklären. Dabei werden sie so gestellt, als hätten sie den Vertrag nie unterschrieben. Das heißt, die Sparda-Bank West darf bei einem Widerruf weder Vorfälligkeitsentschädigung noch Nichtabnahmeentschädigung fordern.
Bitte beachten Sie dabei: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten sowohl beim Widerruf als auch beim Vorfälligkeitsjoker NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.
Sensationsurteil des EuGH: Widerruf noch immer möglich
Dieses Urteil sorgt für Freude bei Verbraucherschützern. Ende März 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass der so genannte Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Es sei nicht ausreichend, in den Widerrufsinformationen nur auf nationale Vorschriften hinzuweisen, die dann wiederum auf weitere Vorschriften verweisen. Eine klare und eindeutige Belehrung sieht anders aus. Deshalb gilt eine solche Widerrufsinformation als fehlerhaft und der dazu gehörige Vertrag kann noch immer widerrufen werden. Dies betrifft alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. Das gilt natürlich auch für die Verträge der Sparda-Bank West.