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Leipziger Richter legen Urteilsbegründung vor – Anwalt Hahn: „Fahrverbote für Diesel werden verschärft werden“

Hamburg, 18.05.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 27. Februar 2018 zwei Urteile in Sachen Fahrverbote gefällt. Jetzt liegen die umfangreichen Urteilsbegründungen vor. Danach müssen die betroffenen Städte spätestens im Herbst nächsten Jahres auch bei Dieselfahrzeugen der Euro 5-Norm handeln. „In Hamburg sollen die Fahrverbote in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße schon ab dem 28. Mai 2018 gelten und polizeilich kontrolliert“, weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn aufgrund von Presseveröffentlichungen. Dessen Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt massenhaft Besitzer von Dieselfahrzeugen gegenüber Händlern und Herstellern und bei privat finanzierten Autos auch gegenüber Autokreditbanken.

„Den obersten Verwaltungsrichtern ist es offensichtlich im Gegensatz zur aktuellen Bundesregierung ernst mit der Forderung, durch Zwangsmaßnahmen zur Reinhaltung der Luft zu sorgen. Die Bundesregierung dagegen hatte versucht, das Thema Abgasskandal unter den Teppich zu kehren“, so Hahn. Hinsichtlich der von hohen Stickoxidkonzentrationen betroffenen Städte heißt es in der Urteilsbegründung, dass ein geeignetes System zu Ausweitung von Verbotszonen und einzelnen Strecken gefunden werden müsse. Mithin müssen die Behörden schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Schadstoffkonzentrationen in den Städten sinken. Auch für neuere Euro 5-Fahrzeuge droht somit die Sperrung ganzer Cityzonen. Unzählige Dieselbesitzer, die sich wegen des Abgasskandals an HAHN Rechtsanwälte wenden, berichten davon, wie schwer es ist, ihren Diesel aktuell zu verkaufen und einen angemessenen Preis zu erzielen. Gerade Besitzer von teuren Premium-Fahrzeugen von Audi, Porsche und VW sind besonders betroffen und verunsichert. Sie berichten von erschreckend niedrigen Preisen, die ihnen angeboten werden und die durch den normalen Wertverlust der Fahrzeuge nicht erklärbar sind.

„Vor den deutschen Zivilgerichten haben die Hersteller von Dieseln allerdings kein leichtes Spiel: Zahlreiche Landgerichte haben Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt. Auch in Deutschland ist es möglich, finanzielle Kompensation für erlittene Schäden beim Abgasskandal zu erhalten“, berichtet Hahn. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Verbraucher Schadenersatz erlangen können. Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale Sachmängelgewährleistung gegenüber dem (Vertrags-)Händler in Betracht Beim finanzierten Fahrzeugkauf gibt es sogar erweiterte Möglichkeiten. Viele Autokredit-Banken, wie z.B. die VW-Bank, haben bei den Formalien der Darlehensverträge Fehler gemacht. Dies bietet den Hebel, um den Kauf durch den Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. „Anders als in den USA müssen die Betroffenen aber selbst aktiv werden, Politik und Verwaltung kommen ihnen bisher nicht zur Hilfe“, sagt Hahn abschließend.