Mit Urteil vom 29.08.2023 hat das Landgericht Stuttgart die Mercedes-Benz Group AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 17 O 647/21). Das Gericht nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 (VIa ZR 335/21), in welchem die Anforderungen an einen Schadensersatzanspruch massiv herabgesetzt wurden.
Laut Landgericht Stuttgart steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 I, 27 I EG-FGV, Art. 5 VO (EG) 715/2007 zu. Dieser beläuft sich auf 3.290,00 Euro. Abgeben muss der Kläger das Auto nach diesem Urteil nicht.
Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um eine Funktion, die auf dem Prüfstand zu einer erhöhten Abgasrückführung führt. Das Fahrzeug ist somit auf dem Prüfstand wesentlich dreckiger als im tatsächlichen Gebrauch auf der Straße. Das Fahrzeug war im Rahmen des Dieselskandals von einem verpflichtenden Rückruf betroffen und musste ein Software-Update bekommen.
Der BGH hatte in seinem Urteil aus dem Juni 2023 deutlich gemacht, dass es nicht notwendig ist, dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, sondern dass bereits durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB gegeben sein kann. Genauso hat nun das Landgericht Stuttgart im vorliegenden Fall entschieden.
Dieses Urteil zeigt, wie betroffene Kunden von Mercedes und den anderen im Abgasskandal verwickelten Autobauern (wie z.B. VW, BMW, Audi, Ford, Renault) auch heute noch sehr erfolgreich vor Gericht Schadensersatz einklagen können. Das Urteil des BGH aus dem Juni 2023 hat viele Türen geöffnet, gerade auch bei Fahrzeugen, die bereits verkauft wurden.
HAHN Rechtsanwälte prüft kostenfrei, ob sich auch in Ihrem Diesel-PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie deshalb Schadensersatz geltend machen können.