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Der Widerruf von Immobiliendarlehen und Krediten bei der Postbank

Baufinanzierung widerrufen

Der Widerruf einer Baufinanzierung ist die Alternative für viele Darlehensnehmer die die bei einer Kündigung fällige Vorfälligkeitsentscheidung an die Postbank nicht zahlen wollen.


Wie funktioniert der Kredit Widerruf bei der Postbank?

Der Kredit Widerruf bei der Postbank ist in vielen Fällen noch viele Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich – dank des Widerrufsjokers! So sparen Verbraucher gegenüber einer Kündigung viel Geld.

Großer Vorteil beim Widerruf von Immobiliendarlehen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Der größte Vorteil eines Widerrufs eines Immobiliendarlehens gegenüber einer Kündigung bei der Postbank liegt darin, dass bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann die Bank diese dagegen verlangen. Schließlich fallen zukünftig die Zinseinnahmen aus, mit denen sie für die Zeit der Zinsbindung fest gerechnet hatte.

Auch die Nichtabnahmeentschädigung, die man der Postbank zahlen muss, wenn man ein ursprünglich vereinbartes Forward-Darlehen nicht braucht, fällt bei einem Widerruf nicht an.

Möglich ist der Widerruf dabei auch rückwirkend. Auch ein bereits gekündigtes Immobiliendarlehen kann noch widerrufen werden, mit dem Ergebnis, dass die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstattet werden muss.

Darlehensnehmer, die von einem Altkredit zu einem neuen Kredit mit deutlich niedrigeren Zinsen umschulden wollen, lassen sich oft von der Entschädigungszahlung abhalten. Beim Widerruf muss man sich darüber keine Gedanken machen und kann zukünftig von einer Baufinanzierung mit niedrigen Zinsen profitieren. Auch, wer gar nicht umschulden, sondern den Kredit komplett ablösen möchte (etwa, weil eine Erbschaft die finanziellen Möglichkeiten aufgebessert hat), profitiert natürlich beim Widerruf vom Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung.


Wann ist der Widerruf der Immobilienfinanzierung bei der Postbank möglich?

Fast alle Verbraucher können ihren Kreditvertrag noch heute widerrufen. Denn Verbraucherzentralen haben tausende Verträge geprüft und festgestellt, dass etwa drei Viertel davon fehlerhaft sind. HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfahrensten Kanzleien im Bereich des Widerrufs und kann nach über 5.000 geprüften Darlehensverträgen bestätigen, dass die Chancen sehr gut sind.

Fehlerhafte Verträge hebeln die Widerrufsfrist aus. Diese ermöglicht es Verbrauchern eigentlich nur, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss diesen zu widerrufen. Doch handelt es sich um fehlerhafte Verträge, etwa, weil Pflichtangaben nicht enthalten sind oder die Widerrufsinformationen nicht korrekt sind, dann beginnt diese Frist nicht zu laufen und der Verbraucher genießt ein ewiges Widerrufsrecht.

Dabei gilt es, das Datum des Vertragsabschlusses zu beachten. Denn für den Widerruf eignen sich Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge gilt der 02.11.2002 als frühester Stichtag.

Widerruf nach EuGH Urteil in Millionen Fällen möglich

Im März 2020 sorgte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil für Aufsehen, das Millionen von Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet, ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Der EuGH entschied, dass der von deutschen Banken und Sparkassen gern genutzte Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Verbraucher sollen in klarer und prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Das werden sie bei Verwendung eines Kaskadenverweises gerade nicht. Stattdessen werden sie in den Widerrufsinformationen auf nationale Vorschriften verwiesen, die sie wiederum auf wieder andere Vorschriften verweisen. Bei einer solchen Verschachtelung können Darlehensnehmer nicht erkennen, wann ihre Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Mit diesem Urteil haben alle Verbraucher, die ihren Kreditvertrag zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, die Möglichkeit, diesen zu widerrufen.

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag auf Fehler

Um Fehler in den Darlehensverträgen der Postbank zu finden, ist Erfahrung von Vorteil. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von HAHN Rechtsanwälte haben diese Erfahrung und bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Dabei prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen und finden heraus, ob Sie Ihren Kredit bei der Postbank noch heute widerrufen können. Im Rahmen des kostenlosen Erstchecks übernehmen wir zudem die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.

Die Kredite der Postbank

Für die Erfüllung privater Träume bietet die Postbank den Privatkredit direkt an. Wer ein Auto finanzieren möchte, der kann auf den Autokredit zurückgreifen. Und für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, gibt es bei der Postbank die Immobilienfinanzierung.

HAHN Rechtsanwälte konnte bereits zahlreiche positive Urteile gegen die DSL Bank (die Direktbank-Abteilung der Postbank) feiern, bei denen Verbraucher erfolgreich ihren Immobilienkredit widerrufen konnten.