Audi Rückruf 23BK: Unzulässige Abschalteinrichtungen in Audi-Dieseln
Im November bzw. Dezember 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt den Audi-Rückruf 23BK. Bei fast 130.000 Fahrzeugen muss mittels Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.
Erstellt am - letztes Update:Rückruf 23BK: Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Der Rückruf 23BK wurde vom KBA in zwei Schritten veröffentlicht. Zunächst hieß es am 20.11.2024, dass fast 70.000 Fahrzeuge aus den Baujahren 2005 bis 2010 betroffen sind.
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Am 04.12.2024 war dann unter dem Code 23BK (Krit. 02 + 03) die Rede von fast 130.000 Fahrzeugen.
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Was ist der Grund für den Rückruf?
Bei beiden Einträgen wird als Grund eine unzulässige Abschalteinrichtung angegeben, bez. nach der Formulierung scheint es sich sogar um mehrere zu handeln:
„Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“
Um welche Abschalteinrichtung es konkret geht, etwa das Thermofenster oder die von Audi bekannte Akustikfunktion, ist nicht klar.
BK23: Was wird gemacht?
Nicht nur bezüglich der Modelle, auch hinsichtlich der Maßnahmen unterscheiden sich die beiden Einträge. So hieß es zum ersten Eintrag 23BK noch, dass lediglich ein Software-Update am Motorsteuergerät vorgenommen wird. Im neueren Eintrag 23BK (Krit. 02 + 03) ist dann die Rede davon, dass zusätzlich zum Software-Update ggf. Arbeiten an Bauteilen notwendig sein könnten.
Wie sollen Audi-Fahrer sich nun verhalten?
Da es sich um einen vom KBA überwachten Pflicht-Rückruf handelt, müssen betroffene Audi-Fahrer ihm nachkommen, wenn sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Tun sie dies nicht, droht der Entzug der Betriebserlaubnis.
Doch Software-Updates, die im Abgasskandal aufgespielt werden, um unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen, sorgen immer wieder für negative Folgen – bis hin zum Motorschaden.
Betroffene Autofahrer sollten diese Veränderung an ihrem Fahrzeug also nicht einfach hinnehmen, sondern können sich wehren. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 entschieden, dass bereits durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch gegeben sein kann.
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