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Audi Rückruf 23DW: Unzulässiges Thermofenster in Audi-Dieseln

Am 25.11.2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt in seiner Rückruf-Datenbank einen weiteren Rückruf im Audi Abgasskandal. Unter dem Code 23DW müssen weitere 50.000 Audis in die Werkstatt, weil sie ein unzulässiges Thermofenster enthalten.

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

23DW: Welche Fahrzeuge sind vom Rückruf betroffen?

Der Rückruf 23DW trifft alleine in Deutschland über 50.000 Fahrzeuge. Dabei geht es um die Baujahre 2010 bis 2017.

Folgende Modelle werden zurückgerufen:

  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q5
  • Q7
     

Was ist der Grund für den Rückruf?

Hintergrund des Rückrufs ist das Thermofenster. Das KBA umschreibt es folgendermaßen:

„Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022.“

Im Juli 2022 hatte der Europäische Gerichtshof das Thermofenster für unzulässig erklärt.

Audi hat den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktioniert, zu sehr einschränkt. Deshalb muss das Thermofenster bei den betroffenen Fahrzeugen nun angepasst werden.

Welche Folgen hat der Rückruf?

Nun hat Audi in von uns geführten Verfahren jedoch selbst angegeben, dass die aktuelle Ausgestaltung des Thermofensters notwendig sei, um Motorschäden oder gar eine Brandgefahr zu vermeiden.

„Das Thermofenster dient somit u.a. der Vermeidung eines plötzlichen und außergewöhnlichen Motorschadens, im schlimmsten Fall einem Fahrzeugbrand, und zugleich dazu, eine Gefährdung des sicheren Fahrzeugbetriebs zu vermeiden (z.B. auch Schaden in Form eines plötzlichen Leistungslochs inmitten einer Überholsituation).“

Wird das Thermofenster im Zuge des Rückrufs nun also angepasst, stellt sich die Frage, wie Audi zukünftig Motorschäden oder eine Brandgefahr verhindern will. Hierzu hat Audi bisher keine Erklärungen abgegeben.

Da es sich um einen Pflicht-Rückruf handelt, müssen Audi-Fahrer diesem aber nachkommen, um nicht die Zulassung für ihr Fahrzeug zu verlieren.

Sind Sie von einem Audi-Rückruf im Abgasskandal betroffen, sollten Sie sich deshalb zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet eine dahingehende Erstberatung kostenfrei und unverbindlich an.