VW Abgasskandal: Schadensersatz für VW Diesel mit EA288-Motor (Euro 5)
Mit Urteil vom 29.07.2021 hat das Landgericht Münster die Volkswagen AG zu Schadensersatz für einen manipulierten Skoda Octavia, der mit einem EA288 Motor ausgestattet ist und über die Abgasnorm Euro 5 verfügt verurteilt (Aktenzeichen 11 O 12/21).
Für das Gericht ist dabei unstreitig, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über eine Fahrkurvenerkennung verfügt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte zudem behauptet, dass infolge dieser Prüfstanderkennung die Abgasrückführungsrate erhöht und somit auf dem Prüfstand weniger Stickoxid ausgestoßen werde. Im normalen Fahrbetrieb schalte der Motor dagegen in einen anderen Modus mit niedrigerer Abgasrückführungsrate und höherem Stickoxidausstoß. Die Volkswagen AG ist diesen Vorwürfen nicht ausreichend entgegen getreten und ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. VW war nicht in der Lage, dem Gericht eine zufriedenstellende Erklärung für das Vorhandensein einer Fahrkurvenerkennung zu nennen.
Das Landgericht Münster sieht in dem Inverkehrbringen eines derart mangelhaften Fahrzeugs eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Klägers. Gemäß § 826 BGB verurteilte es die Volkswagen AG deshalb zu Schadensersatz. Gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung bekommt der Kläger den Kaufpreis erstattet. Da der Kläger den Fahrzeugkauf finanziert hatte, wurde die Volkswagen AG zudem dazu verurteilt, ihm die für den Kredit aufgewandten Kosten zu erstatten.
Für Fahrzeuge mit EA288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 haben bereits zahlreiche Gerichte Schadensersatz zugesprochen. Dieses Urteil zeigt, dass auch Euro 5 Fahrzeuge mit diesem Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und rechtswidrig in den Verkehr gebracht wurden.
HAHN Rechtsanwälte bietet besorgten VW-Kunden derzeit einen kostenfreien Betroffenheitscheck hinsichtlich ihres Diesel-Pkws an.
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