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Deutsche Bank: Widerruf von Krediten und Darlehen

Baufinanzierung oder Immobiliendarlehen loswerden

Der Deutsche Bank Kredit Widerruf ist möglich, wenn der Kreditvertrag Fehler enthält. Er bietet erhebliche Vorteile gegenüber einer Kündigung.


Darum Kredit Widerruf bei der Deutschen Bank

Der Kredit Widerruf bei der Deutschen Bank ist eine Möglichkeit für viele Verbraucher, sich von Altverträgen zu lösen, ohne eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. So ist dank Widerrufsjoker günstiges Umschulden möglich!

Was sind die Vorteile eines Widerrufs von Immobiliendarlehen?

Der Kredit Widerruf bei der Deutschen Bank ist eine Option für alle Kreditnehmer, die sich über die hohen Zinsen aus dem Altvertrag ärgern und am liebsten zu einem neuen Vertrag mit deutlich niedrigeren Zinsen umschulden würden. Auch Kreditnehmer, die ihren Kredit ablösen möchten, weil sie nun bessere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung haben, können diese Option nutzen.

Wie das funktioniert? Das erklären wir Ihnen hier!

Normalerweise beinhalten Verbraucherverträge eine 14-tägige Widerrufsfrist, während derer man den Vertrag ohne zusätzliche Kosten widerrufen kann. Die Widerrufsbedingungen müssen dabei aber gewisse Pflichtangaben enthalten und müssen für den Verbraucher klar und unmissverständlich zu verstehen sein. So soll sichergestellt sein, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht versteht und auch in der Lage ist, dieses auszuüben. Wenn dieses nun nicht gegeben ist, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen. Der Verbraucher genießt dank des Widerrufsjokers ein ewiges Widerrufsrecht. So kann der Widerruf des Darlehensvertrages auch noch viel später erfolgen. Auch die Deutsche Bank hat entsprechende Fehler gemacht. Möglich ist der Einsatz dieses Widerrufsjokers bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden.

Ganz einfach die Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Natürlich könnte man den Vertrag auch einfach kündigen, doch in diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Die Deutsche Bank holt sich damit den Ausfall der Zinsen durch die vorzeitige Vertragsauflösung zurück. Auch, wer zu Geld gekommen ist und daher den Kredit nicht mehr braucht, also ablösen möchte, muss eine solche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Einer der Vorteile, die man durch einen Widerruf bekommt, ist, dass diese Strafzahlung nicht fällig wird. Man kann sie auch erstattet bekommen, wenn man den Vertrag bereits gekündigt und sie gezahlt hat und anschließend einen Widerruf des Darlehens erklärt. Wenn man möchte, kann man den Kredit Widerruf bei der Deutschen Bank nutzen, um aus dem Vertrag herauszukommen und zu einem günstigeren Kredit umzuschulden. Die Zinsen sind in den letzten Jahren deutlich gefallen, so dass aktuelle Verträge für Verbraucher deutlich sinnvoller sind, als Altverträge. Bei einem Widerruf bekommen Kunden zudem regelmäßig Zinsen zugesprochen. Diese entsprechen dem Nutzungsvorteil, den die Bank hatte, da sie mit dem Geld des Verbrauchers wirtschaften konnte. Ein weiterer Vorteil ist, dass man ein Forward-Darlehen, das man ursprünglich vereinbart hatte, nun ablehnen kann, und zwar ohne eine Nichtabnahmeentschädigung an die Deutsche Bank zahlen zu müssen.

So hat ein Widerruf einige Vorteile gegenüber einer Kündigung oder einer Ablösung.

Wie erkennt man, ob der Deutsche Bank Vertrag Fehler enthält?

Eine Option wäre es, uns den Vertrag zukommen zu lassen. Die erfahrenen Rechtsanwälte von HAHN Rechtsanwälte prüfen diesen kostenlos und unverbindlich. Wir zeigen auf, welche Fehler die Deutsche Bank im Vertrag gemacht hat und mit welchen Rückzahlungen durch die Deutsche Bank Sie bei einem Kredit Widerruf rechnen können. Im Rahmen dieses kostenfreien Erstchecks stellen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. So sind Sie von Anfang an informiert!

Welche Fehler hat die Deutsche Bank bei Baufinanzierungen gemacht?

Die Fehler, die die Deutsche Bank in ihren Kreditverträgen gemacht hat, sind vielfältig. Ein Beispiel bei dem HAHN Rechtsanwälte ein positives Urteil für seinen Mandanten erstreiten konnte ist folgendes: „Die Parteien sind sich darüber einig, dass die entsprechende Rubrik über die Vertragslaufzeit unter Ziff. II „Darlehensdaten“ des Darlehensvertrages nicht ausgefüllt ist, die Vertragslaufzeit also nicht im Vertrag mitgeteilt wird. Deshalb ist die Widerrufsfrist im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss nicht angelaufen“. Der Vertrag konnte also auch später noch widerrufen werden. Die Deutsche Bank verteidigte sich damit, dass sich die Vertragslaufzeit aus der im Vertrag genannten Anzahl der Raten ermitteln lasse, doch dies ließ das Gericht nicht gelten. „Art. 247, § 6 Nr.1  in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nr. 7 fordert die Angabe von Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen als notwendigen Vertragsinhalt zusätzlich zur Angabe der Vertragslaufzeit.“. Dies war hier nicht gegeben. Es lag also eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor.

Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Nennung der Aufsichtsbehörde. In den Widerrufsbelehrungen hieß es, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn die Bank den Kreditnehmer über die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Dies wiederum ist aber nicht passiert.

Ebenfalls fehlerhaft sind Widerrufsinformtionen, die widersprüchliche Hinweise zum Verzicht auf die Zusendung der Annahmeerklärung durch die Deutsche Bank enthalten. Einerseits unterschreibt der Verbraucher, dass er auf den Zugang der von der Bank unterzeichneten Annahmeerklärung verzichtet. An anderer Stelle im Vertrag heißt es dann, dass bei einem solchen Verzicht der Darlehensvertag auch dann wirksam abgeschlossen wird, wenn dem Darlehensnehmer die Vertragserklärung der Bank als Abschrift zugeht.

Diesem Abschnitt kann der Darlehensnehmer nicht eindeutig entnehmen, wann der Vertrag zustande kommt und damit auch nicht erkennen, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. 

EuGH stärkt Chancen für Verbraucher auf erfolgreichen Widerruf

Gute Nachrichten für alle Verbraucher - der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil aus dem März 2020 die Chancen auf den Widerruf erheblich vergrößert. Demnach sind alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 geschlossen worden sind, noch immer widerrufbar! Das betrifft natürlich auch die Verträge der Deutschen Bank. Der Fehler der Banken und Sparkassen liegt in der Verwendung eines so genannten Kaskadenverweises. Dabei wird in den Widerrufsinformationen auf ein deutsches Gesetz verwiesen, in dem wiederum auf weitere Vorschriften verwiesen wird und so weiter. Im Gegensatz zur Vorgabe wird der Darlehensnehmer so nicht in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht belehrt. Ganz im Gegenteil. Für einen durchschnittlichen Verbraucher ist aus diesen Verweisen nicht zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen und damit auch wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

Um sicherzugehen, dass diese Fehler entdeckt werden, vertrauen Sie auf einen erfahrenen Anwalt im Bereich des Kredit Widerrufs. HAHN Rechtsanwälte wird von test.de und finanztip.de als eine der erfolgreichsten Kanzleien auf diesem Gebiet empfohlen. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen Ihren Vertrag kostenlos und sagen Ihnen, ob sich auch für Sie der Kredit Widerruf bei der Deutschen Bank rechnet.


Privatkredite und Immobiliendarlehen der Deutschen Bank

Die Deutsche Bank bietet verschiedene Privatkredite an, je nachdem, ob es sich um Neu- oder Bestandskunden handelt, um Online Kredite oder solche mit persönlicher Beratung in der Bank. Der Kreditbetrag liegt dabei zwischen 1.000 und 75.000 Euro und die Laufzeit bei 12 bis 95 Monaten. Für die Kredite, die in der Filiale abgeschlossen werden gilt eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Sie ist damit mehr als doppelt so lang, wie die gesetzliche mit 14 Tagen, dennoch sind diese 30 Tage natürlich schnell vorbei und die Möglichkeit eines ewiges Widerrufsrechts kommt da sehr gelegen. Wer Geld benötigt, um sein Eigenheim umzubauen oder auszubauen, für den kommt das WohnDarlehen der Deutschen Bank in Frage. „Wohnträume langfristig günstig finanzieren“, wie die Deutsche Bank es selber formuliert. Natürlich bietet sie auch eine Baufinanzierung bzw. ein Immobiliendarlehen für Verbraucher an, die selber bauen oder eine Immobilie kaufen möchten. Auch das oben bereits erwähnte Forward Darlehen kann man bei der Deutschen Bank abschließen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.