Geschlossene Immobilienfonds haben Vor- und Nachteile. Niedrigere Mieteinahmen im Zuge einer Immobilienkrise und sinkende Verkaufserlöse zum Ende der Laufzeit sind Risiken für Anleger. Verbraucher, die finanzielle Verluste erlitten haben, haben jedoch unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie nicht korrekt beraten worden sind oder die Emissionsprospekte fehlerhaft waren.
Chance auf Schadensersatz
Geschlossene Immobilienfonds gehören zu den beliebtesten Anlageformen der Deutschen. Doch in Folge der Immobilienkrise sind einige geschlossene Immobilienfonds in Schwierigkeiten geraten. Darunter leiden vor allem die Anleger. Doch viele von Ihnen haben die Chance auf Schadensersatz.
So funktionieren geschlossene Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds haben eine festgelegte Kapitalsumme als Obergrenze. Wenn diese erreicht ist, können sich keine weiteren Anleger mehr beteiligen. Teilnehmende Anleger können den Fonds aber auch nicht verlassen und die Laufzeiten sind oft sehr lang. Zudem sind die Mindestanlagen und auch die Kosten sehr hoch. Als Anleger in einem solchen Immobilienfonds wird man zum Gesellschafter und profitiert mit Ausschüttungen von Erfolgen, trägt aber auch das Risiko des Fonds mit. Geschlossene Immobilienfonds investieren in Immobilien wie Wohnhäuser oder Bürogebäude, aber auch Einkaufszentren oder Hotels können dabei sein. Es handelt sich aber in der Regel pro Fonds nur um eines oder sehr weniger Objekte. Offene Immobilienfonds investieren dagegen in sehr viele Objekte, was das Risiko minimiert. Die Mieteinahmen und der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie zum Ende der Laufzeit sind die Rendite für die Anleger bei geschlossenen Immobilienfonds.
Das bedeutet aber auch, wenn in Zeiten einer Immobilienkrise die Häuser leer stehen und die Mieten wegfallen oder die Häuser nur unter Wert verkauft werden können, dass die Rendite einbricht. So können Anleger mit geschlossenen Immobilienfonds auch große Verluste einfahren.
Chance auf Schadensersatz bei geschlossenen Immobilienfonds
Wer als Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds Verlust gemacht hat oder nicht die Rendite erreicht hat, die versprochen wurde, der hat eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz. Diese Ansprüche können auf zwei Gründen beruhen. Zum einen gibt es die Prospekthaftung. Im Prospekt findet der Anleger Informationen zum Immobilienfonds. Zum Beispiel werden dort auch die erwarteten Mieteinnahmen beworben. Diese können deutlich zu hoch angesetzt sein. Wenn der Prospekt fehlerhaft ist, kann dies zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.
Die zweite Möglichkeit für Schadensersatz liegt in einer fehlerhaften Beratung. Vor Vertragsabschluss muss der Anleger in einem Beratungsgespräch ausführlich über den Immobilienfonds informiert und belehrt werden. So muss er insbesondere auf die Risiken aufmerksam gemacht werden. Geschlossene Immobilienfonds eignen sich nicht als sichere Anlage für die Altersvorsorge. Dem Anleger muss daher ausführlich das Risiko, auch eines Totalverlustes seines Kapitals dargelegt werden. Zudem erhalten Berater und Banken Provisionen, so genannte Kick-Backs, für ihre Beratung. Auch hierüber muss der Anleger ausführlich informiert werden. Dem Kunden muss klar sein, dass die Bank oder der Berater ein Interesse daran haben, dieses Produkt zu empfehlen, da sie finanziell von einem Abschluss profitieren.
Die Erfolge von HAHN Rechtsanwälte bei geschlossenen Immobilienfonds
HAHN Rechtsanwälte konnte bereits Dutzende positive Urteile im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds erstreiten und seinen Mandanten damit viel Geld sparen, bez. dieses zurückholen. In der Regel bekommen die Kläger bei diesen Urteilen ihr eingezahltes Kapital nebst Zinsen als Schadensersatz zugesprochen. Abgezogen werden davon lediglich die Ausschüttungen, die die Anleger bereits erhalten hatten. Zudem werden die Banken und Sparkassen dazu verurteilt, den Kläger von allen Pflichten und Ansprüchen freizustellen. So dürfen sie keine bereits erfolgten Ausschüttungen zurückfordern.
Die erfolgreichen Urteile konnten aufgrund von Prospekt- oder Beratungsfehlern erreicht werden.
So kommt es vor, dass Verflechtungen zwischen der Fondsimmobilie und der Bank, die den Immobilienfonds empfiehlt bestehen. Diese müssen im Prospekt erläutert werden. Hier verhält es sich genauso wie mit den Kick-Back-Zahlungen. Eigeninteressen der Bank und damit verbunden mögliche Interessenkonflikte müssen im Prospekt deutlich gekennzeichnet sein.
In einem speziellen Fall ging es um eine Immobilie, die durch den Architekten selbst errichtet und betrieben werden sollte. Dies war an fehlenden finanziellen Mitteln gescheitert. Auch eine solche Information darf im Prospekt nicht fehlen.
Bei geschlossenen Immobilienfonds, die in Immobilien im Ausland investieren, muss die Bank dies besonders intensiv prüfen und entsprechend ausführliche Hinweise in den Prospekt mit aufnehmen. Wenn sie die Immobilie nicht entsprechend ausführlich geprüft hat, darf sie diesen geschlossenen Fonds nicht in ihr Angebot aufnehmen und Anlegern empfehlen.
Andere geschlossene Immobilienfonds haben Zins-Swaps zur Zinssicherung abgeschlossen, die Anleger im Prospekt aber nicht darauf hingewiesen.
All diese und noch viele weitere Prospekt- und Beratungsfehler können bei geschlossenen Immobilienfonds auftreten und den Anlegern einen Anspruch auf Schadensersatz geben. Um dies zu erkennen, stehen Ihnen die Fachanwälte von HAHN Rechtsanwälte zur Verfügung. In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung prüfen wir Ihre Verträge und teilen Ihnen mit, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfallen kann.