KBA bestätigt Unzulässigkeiten in Wohnmobilen
Im Sommer 2021 bestätigte das Kraftfahrt-Bundesamt auf Nachfrage der Deutschen Umwelthilfe erstmals, dass es bei eigenen Untersuchungen Unregelmäßigen bei Wohnmobilen festgestellt hat. Diese Unzulässigkeiten sorgten für zu hohe Stickoxidwerte. Die entsprechenden Typengenehmigungsbehörden seien informiert, bisher sei aber nichts passiert. Es würden nun weitere Schritte und Maßnahmen geprüft, um die Unzulässigkeiten aus den Wohnmobilen zu entfernen.
Diese Bekanntmachung läuft auf umfangreiche Rückrufe im Wohnmobil Abgasskandal hinaus. Wie auch bei den Millionen Diesel-Pkw, müssen schließlich auch bei Wohnmobilen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden.
Im November 2022 verklagte die Deutsche Umwelthilfe das Kraftfahrt-Bundesamt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Dieses soll dafür sorgen, dass das KBA endlich seine Arbeit macht und betroffene Fahrzeuge zurückruft, damit unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden können - dabei geht es zunächst um Fahrzeuge mit dem Motor 180 Multijet.
Kann ich für mein Wohnmobil Schadensersatz bekommen?
Wenn in einem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen wird, hat der Käufer einen Schadensersatzanspruch. Ganz ähnlich wie beispielsweise VW-Kunden, denen der Bundesgerichtshof im Mai 2020 einen solchen Anspruch zugesprochen hatte.
Nach einer erfolgreichen Schadensersatzklage kann auch im Wohnmobil Abgasskandal das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden. Dieser muss im Gegenzug den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten.
Alternativ ist es auch möglich, das Wohnmobil zu behalten. Dann muss der Hersteller eine angemessene Entschädigungszahlung leisten. Diese liegt in der Regel bei etwa 20% des Kaufpreises.
Wenn auch Sie glauben, dass in Ihrem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sein könnte, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir prüfen die Betroffenheit Ihres Wohnmobils und welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können.
PlusMinus berichtet über den Abgasskandal bei Wohnmobilen
In seiner Sendung vom 21.04.2021 berichtete das ARD-Wirtschaftsmagazin PlusMinus über den Abgasskandal bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe wurden Fahrzeuge im Betrieb auf der Straße getestet. Dabei kam heraus, dass 20 Mal mehr Stickoxid ausgestoßen wurde als erlaubt - die Fahrzeuge erreichen nicht einmal die Euro 1 Abgasnorm. Auch darauf, dass dem KBA diese Überschreitungen schon seit fünf Jahren bekannt sind, aber fast nichts unternommen wurde, ging die Sendung ein.
Welche Basisfahrzeuge von Wohnmobilen sind betroffen?
Nahezu alle Wohnmobile stehen unter Verdacht, über unzulässige Abschalteinrichtungen zu verfügen.
Bei VW und Mercedes wurde dies bereits nachgewiesen. Durch die Razzia bei Fiat gerieten dann auch Fiat und Iveco in den Wohnmobil Abgasskandal hinein. Und nachdem klar wurde, dass ein untersuchter Fiat-Motor jahrelang auch bei Peugeot und Citroën eingesetzt worden war, erweiterte sich der Kreis der betroffenen Basisfahrzeuge noch einmal.
- Fiat Ducato
- Iveco Daily
- Citroën Jumper
- Peugeot Boxer
- Mercedes Sprinter, Vito und V-Klasse
- VW T5, T6 und Crafter
Erster Rückruf für Iveco Daily
Einen erste Rückruf im Wohnmobil Abgasskandal gibt es bereits für den Iveco Daily. Unter dem Code 010493 veröffentlichte das KBA den Rückruf am 05.02.2021 in seiner Datenbank. In Deutschland trifft er etwa 900 Fahrzeuge, weltweit sind es gar 20.000. Produziert wurden sie zwischen 2015 und 2019. Das Problem?
Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert.
Viel umständlicher kann man kaum ausdrücken, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung für einen zu hohen Stickoxidausstoß sorgt.
Spätestens seitdem das KBA zugegeben hat, dass es in Wohnmobilen Unzulässigkeiten gefunden hat, die beseitigt werden müssen, sind weitere Rückrufe für Wohnmobile nur noch eine Frage der Zeit.
Bei den Software-Updates, die im Zuge von Rückrufen im Abgasskandal ausgespielt werden müssen, ist jedoch Vorsicht geboten. Kunden diverser Autobauer meldeten im Anschluss einen höheren AdBlue- oder sogar Spritverbrauch, eine nachlassende Leistung oder einen verrußten Motor. Ähnliche Probleme können natürlich auch bei Wohnmobilen auftreten, wenn diese ein solches Software-Update benötigen.
Welche Wohnmobil-Hersteller sind im Abgasskandal betroffen?
Der Wohnmobil Abgasskandal könnte jedoch viel größer sein, als zunächst gedacht. Denn zum einen gilt der Fiat Ducato als beliebteste Basis für Wohnmobile. Nahezu alle bekannten Hersteller greifen darauf zurück. Zum anderen bietet das zu Fiat Chrysler Automobiles gehörende Iveco nicht nur selbst Wohnmobile mit den genannten Motoren an, sondern liefert seine Fahrgestelle und Motoren auch an dutzende weitere bekannte Wohnmobil-Hersteller. Die Camper-Szene könnte also umfänglich vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen sein.
Iveco selbst hat sich auf Wohnmobile, Busse, LKW und Transporter spezialisiert. Bei den Wohnmobilen sind die drei Modelle Daily HI-MATIC, Daily 4x4 und Eurocargo im Angebot.
Die folgenden Wohnmobil-Hersteller nutzen die Fahrgestelle und Motoren des Fiat Ducato oder des Iveco, so dass deren Fahrzeuge durchaus auch in Gefahr sind, vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen zu sein:
- Adria
- Bürstner
- Carado
- Carthago
- Challenger
- Chausson
- Clever
- Concorde
- Dethleffs
- Eura Mobil
- Forster
- Frankia
- Hobby
- Hymer
- Karmann
- Knaus
- Laika
- LMC
- Niesmann
- Phoenix
- Pilote
- Pössl
- Rapido
- Roller
- Sunlight
- Sunliving
- Weinsberg
- Westfalia
Hinzu kommen die Wohnmobilhersteller, die auf den Mercedes Sprinter, den Citroën Jumper oder den Peugeot Boxer als Basisfahrzeug setzen.

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Welche Wohnmobil Motoren sind betroffen?
Im Zuge der Razzia bei Fiat und Iveco aus dem Juli 2020 gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt an, welche Motoren im Verdacht stehen, über unzulässige Abschalteinrichtungen zu verfügen.
Motoren der Family B (Euro 5 und Euro 6), genutzt in Wohnmobil-Modellen von Fiat, Jeep und Alfa Romeo:
- 1,3 Liter Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 2,0 Liter Multijet
Light Duty und Heavy Duty Motoren, genutzt in Wohnmobil-Modellen von Fiat und Iveco:
- 110 Multijet F1AE3481G
- 115 Multijet 250A1000
- 150 Multijet F1AE3481D
- 180 Multijet F1CE3481E
Alle möglicherweise betroffenen Fahrzeuge sollen zwischen 2014 und 2019 produziert worden sein.
Sowohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt, als auch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main haben einen Zeugenaufruf gestartet. Halter von Fahrzeugen, die mit den genannten Motoren ausgestattet sind, sollen sich melden, um so die Ermittlungen zu unterstützen. Das Polizeipräsidium listete dabei die folgenden Motoren:
- 1,3L Multijet
- 1,3L 16 V Multijet
- 1,6L Multijet
- 1,6L
- 2,0L Multijet
- 2,0L
- 2,2L Multijet II
- 2,3L
- 2,3L Multijet
- 3,0L
Ausführliche Informationen zum Abgasskandal rund um den Fiat Ducato gibt es hier.
Citroën Jumper und Peugeot Boxer ebenfalls betroffen
Zwischen 2011 und 2016 nutzten auch die Modelle Citroën Jumper und Peugeot Boxer, die baugleich mit dem Fiat Ducato sind, den 180 Multijet Motor mit der Motorkennung F1CE3481E. Auch diese beiden Modelle verfügen somit höchstwahrscheinlich über unzulässige Abschalteinrichtungen. Sie werden von vielen Herstellern als Alternative zum Fiat Ducato als Basisfahrzeug angeboten.
Auch Mercedes Sprinter und VW Crafter und T6 involviert
Ein weiteres beliebtes Modell, auf dem viele Wohnmobile aufbauen, ist der Mercedes Sprinter. Bei diesem wies das KBA bereits unzulässige Abschalteinrichtungen nach und ordnete deshalb verpflichtende Rückrufe an. Dass auch die entsprechenden Wohnmobile über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, liegt natürlich nahe.
Ebenso verhält es sich mit dem T6 von VW - hier wurde sogar schon mehrfach Schadensersatz zugesprochen. Zehntausende VW Crafter wurden bereits zurückgerufen.
KBA bestätigt Unzulässigkeiten
Im Sommer 2021 war es endlich soweit: Das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigte, was doch eigentlich längst klar war: Es gibt einen Wohnmobil Abgasskandal!
Doch der Reihe nach.
DUH weist starkt erhöhte Stickoxidwerte bei Wohnmobilen nach
Die Deutsche Umwelthilfe testet regelmäßig Diesel Fahrzeuge im Realbetrieb auf der Straße und konnte damit immer wieder zeigen, wie dreckig die Autos wirklich sind. Insgesamt wurden bisher sieben Wohnmobile auf ihren Stickoxidausstoß überprüft, darunter die beiden Fiat Ducato 150 Multijet (Euro 5) Modelle Pilote G700G und Dethleffs T7150. Die Fahrzeuge wurden 2016, bzw. 2015 zuerst zugelassen. Sowohl Motor als auch Zulassungsjahr fallen damit in den Bereich der Ermittlungen hinsichtlich möglicherweise betroffener Fahrzeuge. Die Ergebnisse dürften für FIat und die Wohnmobilhersteller ernüchternd sein und den Wohnmobil Abgasskandal weiter anheizen.
Anhand von fünf bzw. sechs Testfahrten ermittelte die DUH einen Durchschnittswert von fast 2.000 mg Stickoxid pro Kilometer für das Pilote Wohnmobil, sowie fast 2.800 mg/km Stickoxid für das Wohnmobil von Dethleffs. Erlaubt sind für leichte Nutzfahrzeuge mit Euro 5 Dieselmotor 280 mg/km. Beide Modelle überschreiten den Grenzwert also ganz erheblich. Für Axel Friedrich, der die Messungen leitete sind die hohen Werte nur durch unzulässige Abschalteinrichtungen zu erklären. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in der Vergangenheit auch PKW von Fiat getestet und dabei ebenfalls eklatante Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt.
Die DUH hat die Ergebnisse aus den Tests den Ermittlern der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Verfügung gestellt.
Grenzwert: 280 mg/km Stickoxid
Fiat Ducato 150 Multijet Pilote G700G (Euro 5): 1.926 mg/km Stickoxid im Durchschnitt
Fiat Ducato 150 Multijet Dethleffs T7150 (Euro 5): 2.779 mg/km Stickoxid im Durchschnitt
Weitere Testergebnisse:
Modell | Motor | Erstzulassung | Abgasnorm | Durchschnittlicher NOx Ausstoß |
---|---|---|---|---|
Dethleffs Globebus (MIT Hardwarenachrüstung) | Fiat Ducato 130 Multijet | 2010 | Euro 5 | 18 mg/km |
Challenger Vany Elegance | Fiat Ducato 130 Multijet | 2019 | Euro 6b | 1.520 mg/km |
Hobby K60 FT | Fiat Ducato 130 Multijet | 2019 | Euro 6b | 1.052 mg/km |
Weinsberg Caraloft | Fiat Ducato 150 Multijet | 2019 | Euro 6b | 1.285 mg/km |
Sunlight V66 | Fiat Ducato 140 Multijet | 2020 | Euro 6d-temp | 120 mg/km |
Das ältere Fahrzeug mit Hardwarenachrüstung sowie das neue Modell mit der Abgasnorm Euro 6d-temp halten den Stickoxidgrenzwert also ein. Die anderen Wohnmobile überschreiten diesen jedoch um ein Vielfaches.
So reagierte das KBA
Im Juni antwortete Richard Damm, Präsident des KBA, auf ein Schreiben der Deutschen Umwelthilfe, mit dem dieses die Behörde auf die hohen Messwerte aufmerksam machte. Und das Antwortschreiben des KBA-Präsidenten ist brisant. Denn er bestätigt darin, dass das KBA tatsächlich auch bei eigenen Test bereits Unzulässigkeiten festgestellt hatte. Konkret heißt es:
"Zu den Erkenntnissen bei Wohnmobilen kann ich Ihnen vorab mitteilen, dass auch in eigenen Untersuchungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt bei einigen Wohnmobilen hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten festgestellt wurden."
Die zuständige Typgenehmigungsbehörde sei bereits im vergangenen Jahr informiert und aufgefordert worden, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Da dies bisher noch nicht geschehen sei, würde das KBA weitere Schritte prüfen, damit die Unzulässigkeiten in den betroffenen Fahrzeugen entfernt werden könnten.
DIes zeigt zum einen, dass das KBA bereits seit mindestens einem halben Jahr von Unzulässigkeiten bei Wohnmobilen weiß, ohne die Öffentlichkeit darüber informiert zu haben. Bei den betroffenen Typgenehmigungsbehörden könnte es sich zudem um das KBA selbst handeln. Die DUH hatte ein Wohnmobil des Herstellers Pilote getestet, das in Itailen zugelassen worden war, sowie eines der Marke Dethleffs - für dieses war das KBA als Typgenehmigungsbehörde verantwortlich gewesen.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert das KBA zu Rückrufen auf und hat zudem angefragt, bei welchen Modellen Unzulässigkeiten festgestellt worden waren und um welche unzulässigen Abschalteinrichtungen es sich konkret handelt. Hierauf hat das KBA noch nicht geantwortet.
Verkehrsministerium deckte jahrelang den Wohnmobil Abgasskandal
Das KBA spielt im Dieselskandal allgemein und im Wohnmobil Abgasskandal im speziellen keine gute Rolle. So war der Behörde bereits seit 2016 bekannt, dass Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen nutzte und diese dann auch bei diversen Wohnmobilherstellern zum Einsatz kamen. Doch um deutsche Wohnmobilhersteller vor möglichen Problemen zu schützen, entschied man sich, die Wohnmobile dennoch zuzulassen - obwohl bekannt war, dass diese nicht zugelassen hätten werden dürfen! Um die Wirtschaft zu schützen, wurden finanzielle Nachteile der Käufer, Umweltprobleme und Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung ignoriert, bzw. bewusst in Kauf genommen.
Gilt das Diesel Fahrverbot auch für mein Wohnmobil?
Ja! Hamburg, Berlin, Stuttgart und Darmstadt haben bereits Fahrverbote für Diesel eingeführt. Diese gelten in den vier Städten für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. In weiteren Städten könnten solche Fahrverbote schon bald eingeführt werden. Grundsätzlich gelten diese Fahrverbote auch für Wohnmobile. Je nach Stadt kann es jedoch möglich sein, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass das Wohnmobil über die grüne Plakette verfügt und noch vor Inkrafttreten der Fahrverbote erworben wurde. Zudem liegt es im Ermessen der Stadt dem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen. Zu den anderen Städte sind keine Wohnmobil-Ausnahmeregelungen bekannt.
Möglichkeiten für Betroffene im Wohnmobil Abgasskandal
Grundsätzlich gilt im Abgasskandal: Wenn im Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz oder eine Entschädigungszahlung. Das ist bei einem Wohnmobil nicht anders als bei einem Pkw. So wurde VW bereits vom Bundesgerichtshof verurteilt, gegen Mercedes, Audi und Porsche gibt es Urteile von Oberlandesgerichten und gegen BMW von Landesgerichten. Normalerweise wird eine solche Klage am Stammsitz des Herstellers eingereicht, weshalb Fiat Kunden in Italien klagen müssten. Doch das hat sich nach einem verbraucherfreundlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs geändert.
EuGH-Urteil: Kunden ausländischer Hersteller können auch in Deutschland klagen
Dieser urteilte am 09. Juli 2020, dass die Hersteller in dem Land verklagt werden können, in dem das manipulierte Auto gekauft wurde. Denn in der Regel entscheiden Gerichte, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes eingetreten ist. Die erste Klage gegen Fiat in Deutschland wurde daraufhin bereits eingereicht. Seit Anfang 2021 fallen auch die ersten positiven Urteile.
Hunderttausende Wohnmobile, die den Fiat Ducato, den Iveco Daily, den Citroën Jumper, den Mercedes Sprinter oder den Peugeot Boxer als Basisfahrzeug nutzen könnten mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sein.
Schadensersatz:
Bei einer erfolgreichen Klage wird der Hersteller in der Regel gemäß § 826 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben, der Hersteller muss den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstatten. Diese Nutzungsentschädigung berechnet sich anhand der bereits mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer, sowie anhand der (vom Gericht festgelegten) maximalen Laufleistung. Wohnmobilbesitzer haben hier gegenüber Pkw-Fahrern gleich zwei Vorteile. Denn zum einen liegen die jährlichen Laufleistungen von Wohnmobilen eher im unteren Bereich. Zum anderen kann die maximale Laufleistung durchaus auf 400.000 oder gar 500.000 Kilometer geschätzt werden. Entsprechend niedrig kann der Nutzungsersatz ausfallen, der vom Kaufpreis abgezogen wird.
Aufgrund eines Urteils des EuGH aus dem März 2023 ist es nicht mehr notwendig, dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Schon beim fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
Entschädigungszahlung:
Alternativ zum Schadensersatz ist auch eine Entschädigungszahlung möglich. Dies ist laut einem BGH Urteil aus dem Juni 2023 nun sogar dann möglich, wenn dem Hersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann. Schon der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung reicht aus. Hierbei wird das Fahrzeug behalten, weshalb diese Option für viele Wohnmobilbesitzer, die viel Liebe in die individuelle Ausstattung ihres Fahrzeugs gesteckt haben, attraktiver ist. Der Hersteller wird in diesem Fall dazu verurteilt, den Kaufpreis zu mindern. Der Kläger bekommt demnach einen Teil des Kaufpreises erstattet. Die zu erstattende Summe kann sich dabei laut BGH auf bis zu 15% des Kaufpreises belaufen.
Neulieferung:
Es gibt zudem bereits Urteile, nach denen ein Händler dem Kläger ein fabrikneues und natürlich mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung stellen muss. Dies kann möglich sein, wenn die Händlergewährleistung noch nicht abgelaufen ist. Sie beträgt allerdings nur zwei Jahre bei Neuwagen, sowie ein Jahr bei Gebrauchtwagen.
Wehren Sie sich!
Die geschädigten Verbraucher im Wohnmobil Abgasskandal wehren sich! Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte im Oktober 2020 mit, dass bereits mehrere hundert Anzeigen gegen Fiat und Iveco vorlägen, etwa 90% davon von Wohnmobil-Besitzern.
Wenn Sie eines der betroffenen Modelle von Fiat, Mercedes oder Iveco fahren oder ein Wohnmobil von einem der weiteren gelisteten Hersteller (Peugeot, Citroën), die ebenfalls manipulierte Motoren verwenden könnten, dann kontaktieren Sie uns! Wir haben uns auf den Abgasskandal spezialisiert und prüfen gerne kostenfrei die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und die rechtlichen Möglichkeiten, die Sie im Abgasskandal haben.
Urteile: Schadensersatz oder Entschädigung für manipulierte Wohnmobile
Fiat:
Landgericht Koblenz, Versäumnisurteil vom 01.03.2021, 12 O 316/20:
Hersteller: Roller Team
Wohnmobil: Zefiro 266TL
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6
Landgericht Stade, Versäumnisurteil vom 15.04.2021, 2 O 12/21:
Hersteller: Forster
Wohnmobil: T699 HB Fresh
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Görlitz, Versäumnisurteil vom 11.05.2021, 5 O 28/21:
Hersteller: Challenger
Wohnmobil: 398 XLB
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Landgericht Gera, Versäumnisurteil vom 31.05.2021, 7 O 103/21:
Hersteller: Carado
Wohnmobil: T 337
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6
Landgericht Nürnberg-Fürth, Versäumnisurteil vom 09.07.2021, 19 O 737/21:
Hersteller: Knaus
Wohnmobil: Sun Ti 650 MF Platinum Edition
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Stade, Teilversäumnisurteil vom 17.08.2021, 2 O 175/21:
Hersteller: Pilote
Wohnmobil: P 700 Essentiel
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Anmerkung: Der Händler wurde dazu verurteilt, den Kaufpreis um gut 25% zu mindern und dem Käufer fast 18.000 Euro zu erstatten.
Landgericht Arnsberg, Versäumnisurteil vom 19.08.2021, 1-1 O 205/21:
Hersteller: Eura Mobil
Wohnmobil: Profila 660 HB
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5
Landgericht Oldenburg, Versäumnisurteil vom 02.09.2021, 4 O 767/21:
Hersteller: Hymer
Wohnmobil: Exsis T 768
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Anmerkung: Der Händler wurde dazu verurteilt, dem Kläger ein gleichwertiges, fabrikneues Fahrzeug im Tausch gegen das alte zur Verfügung zu stellen.
Landgericht Schwerin, Versäumnisurteil vom 15.09.2021, 1 O 143/21:
Hersteller: Sunlight
Wohnmobil: T 65
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Heilbronn, Versäumnisurteil vom 21.09.2021, 11 O 13/21:
Hersteller: Carthago
Wohnmobil: chic e-line i49
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5
Landgericht Kleve, Versäumnisurteil vom 27.09.2021, 2 O 69/21:
Hersteller: Weinsberg
Wohnmobil: Carabus 631 ME
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5
Landgericht Dortmund, 21 O 285/21:
Hersteller: LMC
Wohnmobil: Cruiser Comfort Line 671 G
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5
Landgericht Hildesheim, Versäumnisurteil vom 18.10.2021, 4 O 212/21:
Hersteller: Sun Living
Wohnmobil: S 65SL
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Anmerkung: Der Händler wurde dazu verurteilt, dem Kläger ein gleichwertiges, fabrikneues Fahrzeug im Tausch gegen das alte zur Verfügung zu stellen.
Landgericht Frankenthal, Versäumnisurteil vom 27.10.2021, 5 O 40/21:
Hersteller: Pössl
Wohnmobil: 2Win
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Baden-Baden, Versäumnisurteil vom 08.11.2021, 2 O 107/21:
Hersteller: Knaus
Wohnmobil: Van Ti 600 MEG
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5
Landgericht Limburg, Versäumnisurteil vom 03.12.2021, 1 O 404/21:
Hersteller: Miller
Wohnmobil: Virginia
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Landau, Urteil vom 06.12.2021, 2 O 169/21:
Hersteller: Pilote
Wohnmobil: V 600 G
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 3,0 Liter
Abgasnorm: Euro 5b
Landgericht Bamberg, Versäumnisurteil vom 16.12.2021, 41 O 22/21:
Hersteller: Hymer
Wohnmobil: Ayers Rock
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Meiningen, Urteil vom Januar 2022, 1 O 425/21:
Hersteller: Bürstner
Wohnmobil: Nexxo T 660
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: Fiat
Abgasnorm: Euro 5
Landgericht Kempten, Urteil vom 21. Januar 2022, 33 O 665/21:
Hersteller: Sunlight
Wohnmobil: T60
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: Fiat
Abgasnorm: Euro 6b
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 31. Januar 2022, 2 O 114/21:
Hersteller: Dethleffs
Wohnmobil: Advantage 6511
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Landgericht Landshut, Urteil vom 18. März 2022, 54 O 1306/21:
Hersteller: Challenger
Wohnmobil: 367 Mageo Premium
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 14. April 2022, 20 O 147/21:
Hersteller: Hymer
Wohnmobil: Ayers Rock
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5b
Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 14. April 2022, 4 O 315/21:
Hersteller: Knaus
Basisfahrzeug: Ducato
Abgasnorm: Euro 6
Landgericht Dortmund, Urteil vom 03. Mai 2022, 3 O 542/20:
Hersteller: Carado
Wohnmobil: T447
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5b
Landgericht Coburg, Versäumnisurteil vom 4. Mai 2022, 13 O 824/21:
Hersteller: Adria
Wohnmobil: Matrix
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 2022, 20 O 58/21:
Hersteller: Knaus
Wohnmobil: Boxstar 630 ME Freeway
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 6b
Anmerkung: Nicht nur FCA, sondern auch die Knaus Tabbert AG wurden in diesem Fall zu Schadensersatz verurteilt.
Landgericht Köln, Urteil vom 09. Juni 2022, 15 O 19/21:
Hersteller: Sun Living
Wohnmobil: Lido 535 SP
Basisfahrzeug: Ducato
Landgericht Leipzig, Urteil vom 15. Juli 2022, 3 O 689/21:
Hersteller: Sun Living
Wohnmobil: Lido M 46 SP
Basisfahrzeug: Ducato
Motor: 2,3 Liter
Abgasnorm: Euro 5
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 24.02.2022, 28 U 55/21:
Das OLG Köln kündigte mit einem Beschluss an, dass es beabsichtigt, die Berufung von Fiat gegen ein Versäumnisurteil des LG Aachen zurückzuweisen und die Verurteilung Fiats zu Schadensersatz somit zu bestätigen. Der Vorwurf der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB sei durch den Kläger hinreichend vorgetragen worden, so das OLG. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil Chausson Twist.
Urteile liegen zudem bereits gegen die Daimler AG zum Marco Polo vor (verurteilt durch das Oberlandesgericht Köln).
Die Volkswagen AG wurde zudem schon mehrfach beim Modell T6 zu Schadensersatz verurteilt.
FAQ zum Wohnmobil Abgasskandal
Wohnmobile, die auf den folgenden Basisfahrzeugen aufgebaut wurden, sind im Abgasskandal betroffen:
- Fiat Ducato
- Iveco Daily
- Citroën Jumper
- Peugeot Boxer
- Mercedes Sprinter
- Mercedes Vito
- Mercedes V-Klasse
- VW T5
- VW T6
- VW Crafter
Steht für Ihr Wohnmobil ein Software-Update zur Verfügung, werden Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt per Post informiert. Es gibt bereits einen ersten Rückruf im Wohnmobil Abgasskandal und zwar für den Iveco Daily. Handelt es sich um einen Pflichtrückruf, muss das Software-Update aufgespielt werden, sonst droht die Stilllegung. Auf der anderen Seite sind die Folgen des Updates noch unklar. Bei Pkws hat sich gezeigt, dass mit einem anschließend höheren Spritverbrauch oder gar mit Motorproblemen gerechnet werden muss.
Wenn sich in Ihrem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz oder eine Entschädigungszahlung. Wählen Sie die erste Option, können Sie Ihr Wohnmobil zurückgeben und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
Wurde in Ihrem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, Sie möchten es aber trotzdem weiterfahren, besteht die Möglichkeit, dass Sie das Fahrzeug behalten und der Hersteller Ihnen eine Entschädigung für die Manipulation zahlen muss. Diese kann etwa 20% des Kaufpreises betragen.