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Betrug: Falsches Leergewicht und Überladung bei Wohnmobilen – Ihre Rechte

Dem bekannten Wohnmobil-Hersteller Hymer wird vorgeworfen, falsche Gewichtsangaben zu seinen Fahrzeugen gemacht zu haben. Dieser Vorwurf könnte auch weitere Hersteller treffen. 

Die Folgen für Wohnmobilbesitzer können bei einer Überladung gravierend sein: Bußgelder, Punkte in Flensburg, Untersagung der Weiterfahrt an der Grenze, Probleme mit der Versicherung...

Wir erklären, welche Rechte Wohnmobilbesitzer haben, wenn der Hersteller falsche Gewichtsangaben gemacht hat!
 


Wohnmobil Hymer

Razzia bei Hymer – Hat Hersteller Gewicht zu niedrig angegeben?

Im Januar 2022 führte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Razzia beim bekannten Wohnmobil-Hersteller Erwin Hymer Group SE durch. Der Vorwurf lautet auf Betrug und strafbarer Werbung. Dabei geht es um möglicherweise falsche Gewichtsangaben bei Wohnmobilen.

Als die Razzia bekannt wurde, schlug die Nachricht in der Wohnmobil-Branche ein wie eine Bombe. Denn schon häufiger waren Fahrern zu hohe tatsächliche Werte beim Wiegen aufgefallen – bzw. offenbar durch den Hersteller ein zu niedrig angegebenes Leergewicht des Wohnmobils.

Hymer selbst bestätigte die Vorwürfe und will mit den Behörden zusammenarbeiten. Bis diese endgültige Ergebnisse bekannt geben werden, werden wohl noch einige Monate vergehen.

Was bedeutet das Gewicht bei Wohnmobilen?

Das Gewicht hat bei Wohnmobilen eine große Brisanz und ist tatsächlich für viele Käufer ein wichtiges Argument. Grund sind die maximale Zuladung, die Fahrerlaubnis und Mautgebühren.

Beispiel: Mit dem normalen Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Lediglich mit älteren Führerscheinen dürfen Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden.

Hinsichtlich der Mautgebühren ist die 3,5 Tonnen Grenze ebenfalls wichtig. Denn in vielen Ländern steigen die Gebühren ganz erheblich, wenn das Fahrzeug laut Zulassung über 3,5 Tonnen wiegt.

Aus diesen Gründen entspricht die Mehrheit der verkauften Wohnmobile dann auch der Gewichtsklasse von bis zu 3,5 Tonnen.

Nun geben Hersteller das Leergewicht bzw. genauer die „Masse im fahrbereiten Zustand“ an. Diese beinhaltet neben dem Leergewicht des Fahrzeugs im Serienzustand den Fahrer, der mit 75 Kg berechnet wird, sowie Kraftstoff, Wasser, Gas und Werkzeug, wie das Ersatzrad. Hier haben die Hersteller aber die Möglichkeit, einiges zu sparen. Beispielsweise muss für diese Messung kein voller Frischwassertank genutzt werden und eine einzige Alu-Gasflasche reicht ebenfalls aus. So lassen sich gleich viele Kilos sparen, die im tatsächlichen Betrieb dazu gerechnet werden müssen.

Artikel 2 4. a) der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission:

„Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet a) bei einem Kraftfahrzeug: Masse des Fahrzeugs mit dem (den) zu mindestens 90 % seines (ihres) Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftank(s), zuzüglich der Masse des Fahrers, des Kraftstoffs und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardausrüstung gemäß den Herstellerangaben sowie, sofern vorhanden, der Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der Anhängevorrichtung und des Ersatzrads/der Ersatzräder sowie des Werkzeugs;"

Für Hersteller und potentielle Käufer ist eine möglichst niedrige Masse im fahrbereiten Zustand attraktiv, denn entsprechend groß ist die mögliche Zuladung. Wird beispielsweise ein Gewicht von 2.900 Kg angegeben, können bei einem Fahrzeug in der 3,5 Tonnen Kategorie bis zu 600 Kg zugeladen werden. Diese Zuladung beinhaltet weitere Mitfahrer, Reisegepäck, Campingmöbel, Fahrräder, Geschirr und vieles mehr.

Beispiel:

Leergewicht in Serienausstattung 2.800 Kg
Masse im fahrbereiten Zustand (inkl. Fahrer, Kraftstoff, Gas, Wasser, Werkzeug) 3.100 Kg
Technisch zulässige Gesamtmasse 3.500 Kg
Mögliche Zuladung (weitere Passagiere, Gepäck, Küchenausrüstung, Fahrräder, Nahrungsmittel und Getränke, Anbauten.....) 400 Kg

 

Falsche Gewichtsangaben könnten auch andere Wohnmobil-Hersteller betreffen

In der Wohnmobil-Branche ist es üblich, dass sich die Hersteller bei den Gewichtsangaben einen Puffer von 5% einräumen. So ist ein entsprechender Hinweis fast bei allen Herstellern zu finden. Im Folgenden Beispiele der Hersteller Knaus und Hobby.

„Sämtliche Maß- und Gewichtsangaben bewegen sich durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe innerhalb möglicher Toleranzen von ± 5%.“

„Die Masse im fahrbereiten Zustand kann von dem in der Richtlinie 2007/46/EG Anhang I Absatz 2.6 Buchstabe b oder in Anhang III Teil I Abschnitt A oder B oder dem im COC oder in der ZB II genannten Nennwert um +/- 5 % abweichen.“

Interessanterweise beziehen sich die Hersteller bei dieser Toleranz tatsächlich auf die verwendeten natürlichen Rohstoffe. Wenn ein Wohnmobil bis zu 5% schwerer sein sollte, als angegeben, dann soll das also daran liegen, dass das verwendete Holz schwerer ist als gedacht. Nicht etwa am Chassis, an den technischen Einbauten oder an sonstigen Komponenten.

Rückrufe bei Fiat wegen falscher Gewichtsangaben

Und nicht nur Wohnmobile sind von den falschen Gewichtsangaben betroffen. So gab das Kraftfahrt-Bundesamt bereits Rückrufaktionen für den Fiat 500 und den Fiat Talento bekannt. Hintergrund ist ein fehlerhaft angegebenes Gesamtgewicht, das zu einer Überladung führen kann. Für die Halter macht es dabei kaum einen Unterschied, ob die Zahlen in der Zulassungsbescheinigung nun korrigiert werden. Im Endeffekt bedeuten die falschen Angaben für sie, dass sich die mögliche Zuladung reduziert. 

Messen Sie selber nach!

Um sicherzustellen, dass Ihnen der Hersteller das korrekte Leergewicht mitgeteilt hat, können Sie selber nachwiegen. Dekra, TÜV und andere Orte stellen eine Waage zur Verfügung, mit der Sie das Leergewicht Ihres Wohnmobils ermitteln können.

Waage zum Wiegen von Wohnmobilen

Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Angaben etwa zu dem Leergewicht des Wohnmobils falsch bzw. zu niedrig angegeben worden sind?

1. Kontaktanfrage und Telefonat

Stellen Sie bei uns eine Kontaktanfrage. Sie erhalten einen persönlichen Telefontermin zur Besprechung des möglichen weiteren Vorgehens. Das Telefonat ist unverbindlich und kostenfrei.

2. Weitere Begutachtung des Wohnmobils

Wenn Sie nach dem Telefonat eine weitere Gewichtsprüfung des Wohnmobils vornehmen möchten, bieten wir in Kooperation mit dem Kfz´-Sachverständigenbüro Dietz eine Prüfung der angegebenen Gewichte an. Die Prüfung erfolgt dabei in zwei Stufen:

a) Sie wiegen Ihr Wohnmobil nach der beigefügten Anleitung (Anleitung als PDF).

b) Die Messergebnisse, den Fahrzeugschein sowie die CoC-Papiere stellen Sie uns und dem Sachverständigen-Büro Dietz - gerne per E-Mail - zur Verfügung. Das Sachverständigenbüro Dietz erstellt sodann eine schriftliche Begutachtung.

3. Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die Ergebnisse besprechen wir sodann mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.

Falsches Leergewicht - Folgen für Wohnmobilbesitzer

Für Wohnmobilbesitzer kann ein falsch angegebenes Leergewicht bzw. eine falsch angegebene Masse im fahrbereiten Zustand viele unangenehme Folgen haben.

Zunächst einmal hat dieser Wert bei vielen Käufern einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Wiegt ein Wohnmobil bei einem Hersteller angeblich deutlich weniger, als bei einem anderen ein vergleichbares Modell, kann dies durchaus den Ausschlag für die Kaufentscheidung geben. Vor dem Kauf wird ausgerechnet, wie hoch die Zuladung sein muss, um ohne Probleme und mit ruhigem Gewissen in den Urlaub starten zu können.

Hier müssen nicht nur der Beifahrer und mögliche weitere Personen bedacht werden. Das gesamte Gepäck, sowie die Einrichtung des Wohnmobils, zu der neben Geschirr, Bettwäsche, Fahrrädern, Nahrungsmitteln und Getränken viele weitere Dinge gehören, muss dabei berücksichtigt werden.

Ebenso Anbauten, die zusätzlich zur Serienausstattung durchgeführt werden, wie beispielsweise eine Markise oder auch die zweite Gasflasche, die der Hersteller in der Regel beim Gewicht nicht mit inkludiert.

Die 3,5 Tonnen Grenze wird so sehr schnell erreicht. Wer keinen Ärger mit dem Gesetz riskieren möchte, muss dann wieder auspacken oder ursprünglich geplante Anbauten wieder rückgängig machen. Aller sehr ärgerlich, zumal ein Wohnmobil vor dem Kauf ganz individuell konfiguriert werden kann und viele Käufer bei diesem Schritt bereits sehr genau rechnen - dabei verlassen sie sich natürlich darauf, dass das vom Hersteller angegebene Leergewicht auch der Wahrheit entspricht. Wenn hier aber 200 oder 300 Kilogramm vorenthalten wurden, muss diese Masse am Gepäck wieder eingespart werden.


Überladung kann teuer werden, besonders im Ausland

Wir empfehlen: Lassen Sie das leere Wohnmobil wiegen, beispielsweise bei der Dekra oder dem TÜV. So sind Sie schon vor dem Packen auf der sicheren Seite und wissen, wie viele extra Kilos Sie mit in den Urlaub nehmen dürfen. So erfahren Sie auch gleich nach dem Kauf, ob die Gewichtsangaben des Herstellers der Wahrheit entsprechen.

Stellt sich heraus, dass das Wohnmobil mehr wiegt, als vom Hersteller angegeben, können Sie bei HAHN Rechtsanwälte einen Erstcheck hinsichtlich Ihrer Rechte durchführen lassen. Wir prüfen, ob Sie aufgrund der falschen Angaben Ansprüche gegenüber dem Händler oder dem Hersteller geltend machen können.

Bußgelder

Lassen Sie das Wiegen sein oder ignorieren Sie ein festgestelltes zu hohes Gewicht, müssen Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Denn wenn ein Fahrzeug laut Papieren nur für 3,5 Tonnen zugelassen ist, dann darf Ihr Wohnmobil diesen Wert nicht überschreiten - inklusiver aller Insassen und dem Gepäck.

Ist Ihr Wohnmobil um mehr als 10% überladen, müssen Sie in Deutschland mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Je mehr extra Kilos Sie dabei haben, desto teurer wird es. Ab einer Überladung von 20% droht gar ein Punkt in Flensburg.

Zudem kann die Polizei anordnen, dass Sie erst weiterfahren dürfen, wenn das Gewicht stimmt. Im schlimmsten Fall müssen Sie also auspacken und persönliche Dinge an der Raststätte zurücklassen.

In anderen Ländern sind die Regeln noch wesentlich strenger. Hier kann es sogar passieren, dass Ihnen an der Grenze die Weiterfahrt untersagt wird. Der Urlaub muss abgebrochen werden, bevor er richtig losgeht. Auch unterscheiden sich die Toleranzen bei der Messung ganz erheblich. Während in Deutschland eine Toleranz von 5% gilt, gilt in Ländern wie Frankreich, Österreich und der Schweiz: jedes Kilo ist zu viel und wird für die Strafe mit berechnet. So können mehrere hundert, in einigen Ländern gar bis zu einigen tausend Euro an Bußgeldern zusammenkommen.

Land Strafe Toleranz Hinweise
Deutschland 10 – 235 Euro (ab 20% Überladung 1 Punkt) 5%  
Österreich 36 – 5.000 Euro keine Ab 2% Überladung kann die Weiterfahrt untersagt werden
Schweiz 85 – 170 Euro keine Ab 5% Überladung erfolgt eine Anzeige und eine individuelle Strafzumessung
Frankreich 135 – 750 Euro keine Ab 5% Untersagung der Weiterfahrt, ab 20% Stilllegung und Strafverfahren
Niederlande 130 – 850 Euro 10%  
Belgien 110 – 330 Euro 2% Ausländer müssen bar zahlen, sonst droht Beschlagnahmung des Fahrzeugs
Dänemark 10 Euro je Prozent Überladung 1%  
Schweden 200 – 400 Euro 1%  
Italien 60 – 1.700 Euro 5%  
Spanien 300 – 4.600 Euro 5%  
Großbritannien 70 – 6.000 Euro keine  

Überladung gefährdet die Verkehrssicherheit

Wer mit einem zu schweren Wohnmobil unterwegs ist, sollte nicht nur an mögliche Bußgelder denken, sondern auch an die Sicherheit - die eigene und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Denn bei einem überladenen Wohnmobil muss bedacht werden, dass sich der Bremsweg verlängert und sich das Verhalten des Fahrzeugs in Kurven ebenfalls verändern kann.

Dadurch, dass die Fahrstabilität abnimmt, erhöht sich das Risiko für Unfälle.


Probleme mit der Versicherung bei Überladung

Wenn Sie mit einem überladenen Wohnmobil einen Unfall verursachen und die Überladung eine der Unfallursachen ist, dann kann es passieren, dass Ihre Versicherung sich weigert zu zahlen, bzw. voll einzutreten. Hohe Summen müssen so für das eigene und möglicherweise weitere beschädigte Fahrzeuge aus eigener Tasche gezahlt werden.

Fraglich ist zudem, ob bei falschen Gewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren die Versicherung überhaupt noch gültig ist. Wäre dies nicht der Fall, würde gar der Entzug der Zulassung, also die Stilllegung drohen.

Ihre Rechte bei falschen Gewichtsangaben durch den Wohnmobil-Hersteller

Angesichts der Razzia bei Hymer fragen sich viele Besitzer von Wohnmobilen, ob auch bei ihrem Fahrzeug falsche Werte hinsichtlich des Gewichts angegeben worden sind. Wer noch nie mit seinem Wohnmobil auf der Waage war und auch noch nie kontrolliert wurde, der ist womöglich jahrelang mit einem überladenen Fahrzeug unterwegs gewesen.

Deshalb: Wiegen Sie Ihr Wohnmobil, um herauszufinden, ob Sie legal unterwegs sind und ob die Angaben von Ihrem Hersteller korrekt sind.

Ist dies nicht der Fall und Ihr Wohnmobil wiegt im fahrbereiten Zustand deutlich mehr, als vom Hersteller angegeben, nutzen Sie gerne unseren Erstcheck. Wir prüfen Ihre Rechte bei zu hohen Gewichtsangaben von Wohnmobilen.

Ihre Rechte können dabei sehr umfangreich sein. Wie das Urteil unten deutlich zeigt, kann es sich bei einem zu hohen Leergewicht um einen Sachmangel handeln. In diesem Fall würde die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung greifen. Denn der Händler muss 24 Monate nach Übergabe des Wohnmobils für etwaige Mängel haften.

Normalerweise muss er zwei Mal die Möglichkeit bekommen, einen Mangel auszubessern. Bei einem zu hohen Grundgewicht wird das aber kaum möglich sein. So kann sich für Sie die Möglichkeit ergeben, das Wohnmobil zurückzugeben oder eine Kaufpreisminderung zu erlangen. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz kann gegeben sein. Für diesen gelten die engen Gewährleistungsfristen nicht. 

Wir prüfen, wie Sie bei einer falschen Gewichtsangabe gegen den Händler oder Hersteller vorgehen können!

Proven Expert
Ist Ihr Wohnmobil betroffen?

HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig. Hat Ihr Wohnmobilhersteller ein zu niedriges Leergewicht angegeben? Besteht ein anderer Sachmangel oder liegt eine Falschlieferung vor?

Wir prüfen kostenfrei Ihre Ansprüche!

Unser Erstberatungsangebot:
  • Kein Risiko!
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  • Eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal

Urteil: Wohnmobil kann wegen falscher Gewichtsangabe zurückgegeben werden

Das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte am 14.11.2002 (Aktenzeichen 4 U 371/01), dass ein Wohnmobilbesitzer sein Fahrzeug aufgrund einer zu geringen Zuladung zurückgeben kann.

Es handelte sich dabei um ein Luxus-Wohnmobil aus der Klasse bis 7,5 Tonnen, für das der Kläger 290.000 DM gezahlt hatte. Laut Prospekt betrug das Leergewicht des Modells 5,9 Tonnen. Die Zuladung lag bei einer zulässigen Gesamtmasse von 7,49 Tonnen bei 1,6 Tonnen. Dies entsprach jedoch nicht der Wahrheit. Denn wie ein Gutachter feststellte, lag das Leergewicht des Fahrzeugs bereits bei über 7 Tonnen. Für die Zuladung standen also weniger als 500 Kg zur Verfügung. Das Gericht bezeichnete dies als „völlig unzureichend“ und geht selbst von einer Mindestzuladung von 1.353 Kg aus. Hierdurch wäre das Wohnmobil nicht nur völlig überladen, es dürft vom Kläger gemäß seiner Fahrerlaubnis auch gar nicht mehr gefahren werden. Es liegt demnach ein Sachmangel vor, denn das Wohnmobil ist in seiner Tauglichkeit im Vergleich zu einem gewöhnlichen Gebrauch in einem ganz erheblichen Maß eingeschränkt. Eine Nachbesserung muss der Kläger dem Verkäufer dabei nicht ermöglichen, da sich das Gewicht ohnehin nicht verändern lässt. Er kann deshalb Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Das Wohnmobil geht dabei an den Verkäufer zurück. Dieser muss den Kaufpreis erstatten. Der Käufer muss sich dabei lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die sich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Im Gegenzug muss der Hersteller den Kaufpreis mit 4% verzinsen.

Dieses Urteil zeigt beispielhaft, welche Ansprüche sich für Wohnmobilbesitzer aus falschen Gewichtsangaben der Hersteller ergeben können. Prüfen Sie daher das tatsächliche Gewicht Ihres Wohnmobils und lassen Sie sich von uns hinsichtlich Ihrer Rechte beraten!