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BGH: Sportwetten-Urteil erwartet – Geld zurückholen

Der BGH hat sich mit zwei Hinweisbeschlüssen klar positioniert: Geld, das bei Online-Sportwetten verloren wurde, für die keine Lizenz vorlag, kann zurückgeholt werden.

Betroffen sind unter anderem bekannte Anbieter wie Tipico, Bwin, Bet365, Betano oder Interwetten.

BGH Sportwetten Geld zurück

In diesen Schritten fordern Sie Ihre Verluste zurück:

Wenn Sie beim Online-Glücksspiel Geld verloren haben und dieses zurückfordern wollen, stehen Ihre Chancen gut – insbesondere, wenn Sie sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen lassen. Erst seit wenigen Jahren vergibt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Lizenzen an Anbieter und viele sind noch immer illegal. Auch der BGH hat sich bereits verbraucherfreundlich geäußert. Wie Sie konkret vorgehen können, welche rechtlichen Grundlagen es für die Ansprüche gibt und warum dies auch ohne Kostenrisiko möglich ist, erfahren Sie hier.

1. Wie viel Geld haben Sie verloren?

Um dies herauszufinden, fordern Sie mit unserem kostenfreien Musterbrief eine DSGVO-Auskunft bei Ihrem Anbieter an. Der Anbieter muss Ihnen daraufhin eine Transaktionsliste mit sämtlichen Ein- und Auszahlungen bereit stellen.

2. Persönliche Beratung anfordern

In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen ausführlich alle Schritte des Verfahrens und informieren Sie über Angebote zur Prozesskostenfinanzierung, die für Ihren Fall infrage kommen.

3. Prozesskostenfinanzierung oder Selbstzahler?

Ob Sie die Kosten des Verfahrens selbst tragen oder mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten möchten: Wir informieren Sie in jedem Fall über alle Schritte und halten Sie selbstverständlich immer diskret auf dem Laufenden.

Höhe der Verluste ermitteln, dank DSGVO-Musterbrief

Theoretisch können Sie auch alleine versuchen, Ihren Wettanbieter zur Rückzahlung Ihrer Verluste aufzufordern. Dieser wird Ihre Bitte jedoch vermutlich ignorieren. Deshalb ist es sinnvoll, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, der sich mit der Rückforderung von Sportwetten-Verlusten auskennt. Nutzen Sie zunächst unseren Musterbrief, um herauszufinden, wie viel Geld Sie tatsächlich bei Sportwetten verloren haben.

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Sobald Sie die Transaktionsliste erhalten haben, können Sie diese hier einreichen:

Warum müssen Glücksspiel-Anbieter Ihre Verluste erstatten?
Der rechtliche Hintergrund des Herausgabeanspruchs ist § 812 BGB.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 812 Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Spieler sein Geld zurückfordern kann?

BGH zu Online-Sportwetten bei Betano

Der Sportwetten-Fall von Betano vor dem BGH

Der Kläger hatte in 2018 innerhalb weniger Monate rund 12.000,00 Euro beim Sportwettenanbieter Betano verloren. Betano verfügte zu dem Zeitpunkt über keine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Sportwetten anbieten zu dürfen. Diese erhielt der Anbieter erst am 19.02.2021.

Betano macht in seiner Verteidigung geltend, dass man sich um eine Lizenz beworben habe und diese hätte erteilt werden müssen. Doch der BGH macht hier ganz deutlich, wie auch schon unzählige Gerichte zuvor: Wenn keine Lizenz vorlag, war das Angebot nicht erlaubt, unabhängig davon, ob der Anbieter sich dafür beworben hatte.

Bei Betano kommt hinzu, dass das Angebot, wie der BGH es formuliert, „nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig“ war. Denn der Anbieter verstieß gegen Vorgaben aus dem damals geltenden Glücksspieländerungsvertrag von 2012. Demnach galt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000,00 Euro. Offensichtlich war bei dem Kläger dagegen verstoßen worden, denn er hatte innerhalb weniger Monate 12.000,00 Euro verloren. Der BGH erläutert in seinem Hinweisbeschluss, dass es dabei noch nicht einmal darauf ankommt, ob in dem konkreten Fall vor Gericht gegen das Limit verstoßen wurde. Auch wenn dies für den fraglichen Zeitraum also nur bei anderen Spielern nachgewiesen werden würde, wäre das Angebot nicht erlaubnisfähig gewesen und der Kläger hätte somit Anspruch auf eine Rückzahlung.

Laut dem Kläger verstieß Betano noch gegen weitere Vorschriften. So seien Sportwetten und andere Glücksspielangebote gemeinsam angeboten worden, es seien unerlaubte Ereigniswetten möglich gewesen und die ebenfalls nicht erlaubte Cash-Out Funktion sei ebenfalls angeboten worden. Auf diese weiteren Punkte ging der BGH jedoch nicht mehr ein.

Der BGH schreibt in seinem Hinweisbeschluss zudem, dass er keinen Grund sieht, sich zur weiteren Klärung der Fragen an den Europäischen Gerichtshof zu wenden, wie es viele Anbieter gerne sehen würden. Laut BGH seien entsprechende Fragen bereits hinreichend geklärt.

BGH zu Online-Sportwetten: Was steht im Hinweisbeschluss?

Am 22.03.2024 erließ der BGH seinen Hinweisbeschluss zum Betano-Fall (Aktenzeichen I ZR 88/23). Darin macht er sehr deutlich, dass er beabsichtigt, sich bei einem Urteil auf die Seite des Klägers zu stellen und den Anbieter somit zur Erstattung der Sportwetten-Verluste zu verurteilen.

Der Spieler hatte bereits in der Instanz zuvor – vor dem OLG Dresden (Az. 13 U 1753/22) – Recht bekommen. Der Anbieter – das in Österreich ansässige Betano – hatte jedoch Revision eingelegt. Im Hinweisbeschluss des BGH heißt es nun:

„Die Revision dürfte nach vorläufiger Einschätzung des Senats keinen Erfolg haben.“

Sowie:

„Dem Kläger dürfte im vom Berufungsgericht zuerkannten Umfang ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch gegen die Beklagte zustehen.“

Wie zu erwarten war, hat Betano nach diesem deutlichen Beschluss die Revision zurückgezogen, um damit ein höchstrichterliches Urteil gegen sich zu verhindern. Damit ist das Urteil des OLG Dresden rechtskräftig geworden und Betano muss dem Kläger seine verlorenen 12.000,00 Euro zurückzahlen.

BGH-Beschluss zu Tipico

Nachdem Betano die Revision zurückzog und so ein Urteil des BGH gegen sich verhinderte, stand als nächstes Tipico im Blickpunkt. Schon im März 2024 hätte ein Fall dieses Anbieters vor dem BGH verhandelt werden sollen. Doch nachdem die Parteien Vergleichsgespräche aufgenommen hatten, war das Verfahren ruhend gelegt und der Termin abgesagt worden. Die Gespräche sind jedoch in der Zwischenzeit gescheitert. Der BGH setzte somit einen neuen Termin an. Am 27.06.2024 fand die mündliche Verhandlung statt (Aktenzeichen I ZR 90/23). Und wie zu erhoffen war, äußerte sich der BGH verbraucherfreundlich und und deutete an, dass Rückzahlungsansprüche des Spielers nach seiner Rechtsauffassung bestehen. Letztendlich setzte er das Verfahren jedoch aus - nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Spieler, die Wettverluste erstattet haben möchten, sollten jedoch nicht auf ein Urteil des EuGH warten. Die Verjährung droht. Nur drei Jahre ab Kenntnis der eigenen Ansprüche (jeweils zum Ende des Jahres) können diese geltend gemacht werden. Zudem verfallen mit jedem Tag, den man wartet, weitere Ansprüche, da diese bis zu 10 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Mit dem Einreichen einer Klage kann die Verjährung gehemmt und die eigenen Ansprüche gesichert werden.

Mit Veröffentlichung des BGH-Beschlusses zum Tipico-Fall I ZR 90/23 wird deutlich, dass der BGH nach wie vor eine verbraucherfreundliche Richtung einschlägt. Zunächst weist er auf den obigen Hinweisbeschluss im Betano-Fall hin und macht erneut deutlich, dass er die vorläufige Ansicht vertritt, dass Verträge als nichtig anzusehen sind (Spieler ihr Geld also zurückbekommen müssen), wenn der Anbieter keine Lizenz hätte erhalten dürfen, weil er gegen das materielle Glücksspielrecht verstoßen hat. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, bei denen der Anbieter sich nicht an das monatliche Einzahlungslimit von 1.000,00 Euro gehalten hat. In solchen Fällen sei eine Vorlage an den EuGH nicht nötig.

"Auf dieser Grundlage neigt der Senat zu der Einschätzung, dass die von einem Sportwettenanbieter über das Internet geschlossenen Verträge - unabhängig von der Ausgestaltung des Konzessionserteilungsverfahrens - nichtig sind, wenn dieser entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 den Höchsteinsatz für diesen Spieler nicht auf einen Betrag von 1.000 € pro Monat begrenzt hat."

Kaum ein Anbieter hat sich in der Vergangenheit an dieses Einsatzlimit gehalten. Kann dies durch Transaktionslisten nachgewiesen werden, stehen die Chancen somit nach wie vor sehr gut, das Geld zurückzubekommen - so wie es Land- und Oberlandesgerichte schon seit Jahren ganz überwiegend entscheiden. Mit dem Beschluss des BGH ist klar, dass sich die wenigen abweichenden Meinungen nicht durchsetzen werden. Dabei muss der Anbieter noch nicht einmal im konkreten Fall gegen diese Vorschrift verstoßen haben. Auch ein Spieler, der selbst weniger als 1.000,00 Euro im Monat eingezahlt hat, kann sein Geld zurückbekommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich der Anbieter in anderen Fällen (also bei anderen Spielern) nicht daran gehalten hat.

Der BGH weist in seinem Beschluss darauf hin, dass Anbieter noch auf weitere Arten gegen das materielle Glücksspielrecht verstoßen haben können, was ebenfalls zur Folge hätte, dass die Verträge als nichtig einzustufen wären.

"Das zu § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 Ausgeführte ist nach vorläufiger Ansicht des Senats auch auf weitere spielerschützende Regelungen des materiellen Glücksspielrechts zu übertragen, beispielsweise die vollständige Trennung der Wetten von anderen Glücksspielen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2012) und den Ausschluss von sogenannten Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge während des laufenden Sportereignisses (§ 21 Abs. 4 Satz 3 Teilsatz 2 GlüStV 2012)."

Bot ein Anbieter in der Vergangenheit also Ereigniswetten an oder konnte man innerhalb einer Seite zwischen Casinospielen und Sportwetten wechseln, so hätte der Anbieter gegen das materielle Glücksspielrecht verstoßen, der Vertrag wäre nichtig und das Geld könnte zurückgefordert werden.

Der BGH deutete zudem an, dass er das Verfahren an das Berufungsgericht zurückverweisen würde, sollte der EuGH sich auf die Seite von Tipico stellen, damit dieses klären kann, ob Tipico in der Vergangenheit gegen das materielle Glücksspielrecht verstoßen hat. 

"Führt nicht bereits der Umstand, dass die Beklagte nicht über die erforderliche Konzession verfügt hat, zur Nichtigkeit der mit dem Kläger geschlossenen Sportwettenverträge, wird das Verfahren an das Berufungsgericht zurückzuverweisen sein, damit diese Feststellungen nachgeholt werden können."

Abschließend macht der BGH deutlich, dass er an seiner Ansicht festhält, Verträge generell als nichtig anzusehen, wenn der Anbieter keine Lizenz hatte - unabhängig vom Lizenzierungsverfahren. Das würde bedeuten, Geld, das vor dem 09.10.2020 verloren wurde, kann in jedem Fall zurückgeholt werden, da vor diesem Datum kein einziger Anbieter von Online-Sportwetten über eine Lizenz verfügte.

"Der Senat neigt - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - dazu, im Rahmen nicht erlaubter Online-Angebote abgeschlossene Sportwettenverträge als generell nach § 134 BGB nichtig anzusehen."

Wie viel Geld kann ich von Sportwettenanbietern zurückbekommen?

Beispielrechnung eines Tipico-Falls:

Der Spieler spielt seit dem 01.09.2008 bei Tipico. Der Anbieter erhielt am 09.10.2020 eine Lizenz für sein Sportwetten-Angebot. Insgesamt hat der Spieler bei Tipico 150.000 Euro eingezahlt und 50.000 Euro ausgezahlt bekommen.

  1. Transaktionen, die älter als 10 Jahre sind, sind verjährt:
    • Unabhängig davon, seit wann der Spieler das Angebot von Tipico nutzt, verjähren alle Transaktionen bis einschließlich 09.04.2015 (wenn der heutige Tag der 10.04.2025 ist). Transaktionen nach diesem Datum bleiben relevant, sofern sie nicht von der Lizenzerteilung ausgeschlossen sind.
  2. Transaktionen nach der Lizenzerteilung (09.10.2020):
    • Verluste nach diesem Datum können nicht zurückgefordert werden.
  3. Berechnung des rückerstattungsfähigen Betrags:
    • Einzahlungen und Auszahlungen zwischen dem 10.04.2015 und dem 09.10.2020 (dem Zeitraum der Relevanz) werden berücksichtigt.

In den letzten 10 Jahren und vor Lizenzerteilung am 09.10.2020 hat der Spieler 80.000 Euro eingezahlt. Gleichzeitig ließ er sich in diesem Zeitraum 30.000 Euro auszahlen. 

Der rückerstattungsfähige Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den Ein- und Auszahlungen: 80.000 Euro Einzahlungen – 30.000 Euro Auszahlungen = 50.000 Euro.

Die White List der GGL

Seit 2012 konnten Anbieter sich um eine Lizenz für Online-Sportwetten bewerben. Aufgrund von bürokratischen Problemen mit dem Vergabeprozess ist jedoch nie eine erteilt worden. Die Anbieter wehrten sich hiergegen und zogen bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser bestätigte ihnen dann auch, dass der deutsche Vergabeprozess für die Lizenzen nicht rechtmäßig war war.

Das bedeutet jedoch nicht im Umkehrschluss, dass das Sportwetten-Angebot grundsätzlich als legal einzustufen ist, wie die Anbieter es gerne hätten. Keine Lizenz bedeutet nach wie vor: keine Lizenz. Erst ab Oktober 2020 wurden die ersten Lizenzen für Online-Sportwetten vergeben und erst ab diesem Zeitpunkt sind Online-Sportwetten in Deutschland zumindest von einzelnen Anbietern legal.

In der White List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder können sich Spieler darüber informieren, welche Anbieter legal sind, wann ein Anbieter eine Lizenz erhalten hat und für welche Art von Online-Glücksspiel diese gilt.

Einige Anbieter haben ihre Lizenz sehr schnell erhalten. Bei anderen dauerte es eine Weile, da die GGL regelmäßig Anträge prüft und neue Lizenzen vergibt. Viele Anbieter haben jedoch bis heute keine Lizenz erhalten. Ihr Sportwetten-Angebot ist nach wie vor illegal. Zudem kann die GGL bereits erteilte Lizenzen auch wieder entziehen, wenn sich der Anbieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.

Hier geht es zur aktuellen Version der White List der GGL.

Wer trägt die Kosten in einem Verfahren?

Rechtsanwälte und Kanzleien müssen sich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halten. Das RVG dient der Transparenz und Vereinheitlichung der Vergütung im Rechtswesen. Es sorgt dafür, dass Mandanten wissen, welche Kosten auf sie zukommen können. In gerichtlichen Verfahren dürfen Anwälte nicht weniger als die gesetzlichen RVG-Gebühren abrechnen. Diese gesetzliche Mindestgebühr ist zwingend vorgeschrieben und kann nicht durch eine Honorarvereinbarung unterschritten werden (§ 49b Abs. 1 BRAO).
 

Wenn Sie Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern wollen, können Sie dabei mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten oder auf eigene Kosten klagen.

Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer

Prozesskostenfinanzierer (PKF) übernehmen sämtliche anfallenden Kosten eines Gerichtsverfahrens. Zu den übernommenen Kosten zählen unter anderem die Anwaltshonorare, die Gerichtskosten und im Falle einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite. Für Sie entsteht somit kein finanzielles Risiko, sollte das Verfahren doch nicht erfolgreich enden. Im Erfolgsfall zahlen Sie dem PKF eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 30–40 %. Die Provision wird jedoch erst nach der tatsächlichen Auszahlung an Sie fällig. 

 

Auf einen Blick:

  • Keine Kosten oder finanzieller Druck
  • PKF übernimmt Vollstreckung
  • Verhandlungsposition ist stärker
  • Über alle Instanzen abgesichert

Auf eigene Kosten klagen

Wenn Sie auf eigene Kosten klagen, müssen Sie natürlich keine Provision an einen Prozesskostenfinanzierer zahlen. Allerdings gilt es zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen in Glücksspiel-Fällen nicht eintrittspflichtig sind. Neben den Kosten müssen Sie somit auch die gegebenenfalls anfallenden Kosten einer Vollstreckung selbst tragen. Ein rechtskräftiges Urteil kann jedoch bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden. Zudem wird der Rückerstattungsbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

 

Auf einen Blick:

  • Keine 30 bis 40% abgeben
  • Gleiche Entscheidungsmöglichkeiten, wie mit einem PKF
  • Individuelles Vergleichsangebot
  • Verjährung erst nach 30 Jahren