Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Lebensversicherung: Vorzeitige Kündigung nicht die beste Wahl

Es kann viele verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass eine vorzeitige Kündigung der vermutlich teuerste Weg ist, sich von einer Versicherung zu lösen. Je nachdem, aus welchem Grund Sie die Kündigung in Betracht ziehen, gibt es bessere Alternativen. Viele Versicherte haben beispielsweise die Möglichkeit, eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung zu nutzen, um vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen.

Gründe für die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung

Lebensversicherungen gehören zu den am weitesten verbreiteten Anlagemöglichkeiten. Das kann in Form einer Risikolebensversicherung, einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung sein. Ihnen allen gemein ist eine sehr lange Laufzeit, teilweise kann diese 40 Jahre betragen. Der Versicherungsnehmer legt sich also auf einen sehr langen Zeitraum fest und legt sein Geld an. Wer eine flexible Anlagemöglichkeit sucht, ist mit einer Lebensversicherung also eher nicht gut beraten, denn wirklich profitieren tut man davon nur, wenn man bis zum Ende der Laufzeit durchhält. Eine vorzeitige Kündigung ist in den meisten Fällen zwar möglich, doch der Rückkaufswert liegt in der Regel unter dem Wert der erbrachten Beitragszahlungen, so dass sich am Ende finanzielle Verluste ergeben. Die Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung sind vielfältig.

Oft erfolgt eine Kündigung, weil der Versicherte kurzfristig einen finanziellen Engpass erleidet. Das kann zum Beispiel an einer Arbeitslosigkeit oder einer Scheidung liegen. Andere Versicherte möchten eine Immobilie erwerben und kündigen den Vertrag, um ihre Eigenkapitalquote zu verbessern. Andere sind mit der Rendite unzufrieden oder möchten lieber in zwar riskantere aber dafür höher verzinste Anlagen investieren.

Es mag Gründe geben, eine Lebensversicherung zu kündigen, dennoch sollte beachtet werden, dass eine solche Kündigung immer nur der letzte Ausweg sein sollte. Es gibt je nach Situation mehrere Alternativen, die für Verbraucher finanziell mehr Sinn machen.

Der Rückkaufswert

Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser liegt zum Teil deutlich unter der Summe der bereits eingezahlten Beiträge. Es handelt sich deshalb um ein Verlustgeschäft. Je kürzer die bisherige Laufzeit, desto größer der Verlust. Das liegt daran, dass die eingezahlten Beiträge gerade zu Beginn zu einem großen Teil für den Risikoanteil und anfallende Kosten genutzt werden. Erst später steigt der Sparanteil. Und nur aus dem Sparanteil berechnet sich letztendlich der Rückkaufswert der Versicherung. Die monatlichen Zahlungen werden also nicht zu 100% gespart, sondern verteilen sich auf die drei Töpfe Kosten (Verwaltungs- und Abschlusskosten), Risikoanteil (Versicherungsschutz) und Sparanteil. Je länger die Versicherung läuft, desto höher wird der Sparanteil. Profitieren tun Versicherte in der Regel deshalb finanziell erst, wenn die Laufzeit abgelaufen ist. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, wird man kaum 100% der Einzahlungen zurückbekommen.

Widerspruch als günstige Alternative zur vorzeitigen Kündigung

Eine Alternative zur vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung ist der Widerspruch. Da sich die gesetzlichen Regelungen hierzu mehrfach geändert haben, kann je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung auch von einem Widerruf oder einem Rücktritt die Rede sein. Ein Widerspruch / Widerruf / Rücktritt ist seit dem 08.12.2014 nur 30 Tage lang möglich. Zuvor waren es gar nur 14 Tage. Doch diese Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder ihm nicht alle Verbraucherinformationen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgehändigt wurden. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass dies auf etwa die Hälfte aller Verträge zutrifft.

Bei einem erfolgreichen Widerruf muss Ihnen der Versicherer alle bereits gezahlten Beiträge erstatten. Abgezogen wird hierbei lediglich ein Wertersatz für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz. Zudem können Sie Nutzungsersatz in Form von Zinsen vom Versicherer verlangen. Ein Sonderfall ergibt sich bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung (oder Rentenversicherung). Hat der Fonds Verluste erlitten, müssen Sie sich diese Verluste anrechnen lassen. Ein solcher Widerspruch bringt Ihnen in der Regel einen klaren wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einer Kündigung, denn die Auszahlungen beim Widerspruch sind deutlich höher, als der Rückkaufswert, den Sie bei der Kündigung der Lebensversicherung erhalten würden.


Welche Fehler ermöglichen den Widerspruch?

Die Fehler, die den Versicherungen unterlaufen sind können vielfältig sein. Sie sind jedoch für juristische Laien kaum zu erkennen. Deshalb lohnt es sich, den Vertrag von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen einen solchen Erstcheck Ihrer Unterlagen zu einer Erstberatungspauschale von 190,00 Euro zzgl. MwSt. an und sagen Ihnen, ob auch Sie die Möglichkeit haben, die Kündigung der Versicherung zu vermeiden und stattdessen von den hohen Auszahlungen bei einem Widerruf zu profitieren.

Grundsätzlich kann ein Widerruf bei Lebensversicherungen, die seit dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, noch immer möglich sein.

Beispiele für mögliche Fehler:

  • Seit dem 01.08.2001 ist ein Widerruf in Textform (statt nur in Schriftform) möglich, was auch die E-Mail umfasst. Dieser Hinweis fehlt oft in Verträgen.
  • Es genügt, den Widerruf innerhalb der vorgegebenen Frist abzusenden, der Eingang beim Versicherer kann auch später erfolgen. Auch dieser Hinweis wird von den Versicherern gerne vergessen.
  • Die Widerspruchsbelehrungen müssen sich vom Rest des Textes abheben, beispielsweise durch eine andere Schrift, eine Fettung, etc. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
  • Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Versicherungsnehmer drei Unterlagen vorliegen: Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen. Erst wenn das dritte Dokument dem Kunden vorliegt, beginnt die Frist. Dies ist in den Beleherungen oft falsch dargestellt.
  • Seit dem 08.12.2004 gilt eine 30-tägige Widerrufsfrist, bei älteren Verträgen galt eine 14-tägige Frist. Nicht immer wurde diese neue Frist rechtzeitig in die neuen Verträge mit aufgenommen. Zudem können die 30 Tage nicht einfach ersetzt werden durch "einen Monat".

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.

Steuern bei einer gekündigten Lebensversicherung

Bei einer Kündigung der Lebensversicherung fallen Steuern an. Das heißt, Sie müssen die Zinseinnahmen aus dem Sparanteil versteuern.

Für Kapitallebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden gilt:

Beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre und erfolgt die Kündigung und damit Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr, muss von der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Auszahlung nur die Hälfte versteuert werden. Das Finanzamt bekommt 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Erfolgt die Kündigung nach weniger als 12 Jahren Laufzeit oder vor dem 60. Geburtstag, muss sogar der gesamte Differenzbetrag versteuert werden.

Für Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt:

Die Auszahlung ist steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, davon mindestens fünf Jahre eingezahlt wurde und die Todesfallsumme mindestens 60% der Beiträge beträgt. Trifft dies nicht zu, müssen die Kapitalerträge mit 25% versteuert werden.

Alleine schon aufgrund der hohen Steuern kann die Kündigung einer Lebensversicherung unrentabel sein.

Kündigungsfrist bedenken

Möchten Sie Ihre Lebensversicherung tatsächlich kündigen, dürfen Sie die Kündigungsfrist nicht außer Acht lassen. Diese richtet sich in der Regel danach, wann bzw. wie oft Sie die Beiträge zahlen. Bei monatlichen Beiträgen ist eine monatliche Kündigung möglich, bei jährlichen Beitragszahlungen ist die Kündigung nur zum Ende eines Jahres möglich. Schauen Sie hierzu am besten in Ihre Vertragsunterlagen!

Weitere Alternativen zur vorzeitigen Kündigung

Beitragsfreistellung

Wenn Sie sich nur vorübergehend die Beiträge nicht leisten können oder das Geld für einen anderen Zweck verwenden wollen, kommt eventuell eine Beitragsfreistellung in Frage. Je nach Versicherer gibt es hier verschiedene Möglichkeiten.

Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit an, ein bis zwei Jahre keine Beiträge zu zahlen. Es kann jedoch sein, dass Sie hierfür erst eine bestimmte Summe angespart haben müssen.

Einige Versicherungen bieten zudem an, für eine gewisse Zeit die Beiträge aus den bereits angesammelten Überschüssen zu finanzieren.

Ein dritter Weg ist, die Beiträge zu stunden. Das heißt, Sie verzichten für einen gewissen Zeitraum auf Beitragszahlungen, müssen diese dann aber nachholen.

Verkauf

Eine klassische Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist der Verkauf der. Bei einem Verkauf kommen Sie schnell an das Geld, verzichten aber natürlich auf die zukünftigen Einnahmen durch Zinsen, Überschüsse oder Schlussboni. Auf dem Zweitmarkt für Lebens- und Rentenversicherungen lassen sich in der Regel Summen erzielen, die etwa 2-5% über dem Rückkaufswert liegen. Da liegt daran, dass die Ankäufer den Vertrag bis zum Ende weiterlaufen lassen und dabei von den Zinsen, Überschüssen und Schlussboni profitieren, auf die Sie durch den Verkauf verzichten.

Der große Vorteil bei einem Verkauf der Lebensversicherung ist, dass der Versicherungsschutz in der Regel bestehen bleibt. Obwohl der Käufer die Prämienzahlungen übernimmt, erhalten Ihre Hinterbliebenen in Ihrem Todesfall die Versicherungssumme (allerdings wird der Käufer einige Abzüge vornehmen).

Möchten Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag verkaufen, sollte dieser einige Anforderungen erfüllen. Je nach Ankäufer sollte er beispielsweise schon einen Rückkaufswert von 5.000 oder 10.000 erreicht haben und auch noch einige Jahre laufen. Zudem sind Ankäufer eher an Verträgen interessiert, die mit guten Garantiezinsen aufwarten können. Fondsgebundene Lebensversicherungen lassen sich eher schwer verkaufen.

Auch bei einem Verkauf müssen Sie die Steuer beachten. Bei älteren Verträgen von vor 2005 fallen in der Regel keine Steuern an, bei neueren Verträgen müssen Sie jedoch den Gewinn versteuern. Haben Sie also eine höhere Verkaufssumme erzielt, als die eingezahlten Beiträge, muss der Differenzbetrag mit 25% versteuert werden. Auch Solidaritätszuschlag muss hier gezahlt werden.

Haben Sie Zusatzversicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, gehen diese durch den Verkauf verloren. Deshalb sollten Sie hier darauf achten, ob Ihr Versicherer eventuell die Umwandlung der Zusatzversicherung in einen eigenen Vertrag möglich macht.

Beleihung

Benötigen Sie kurzfristig viel Geld, besteht die Möglichkeit, die Police zu beleihen. Sie nehmen dabei einen Kredit auf und die Versicherungspolice dient der Bank als Sicherheit. Bis zu 100% des Rückkaufwertes können Sie dabei beleihen. Allerdings müssen Sie hier mit einem Verlustgeschäft rechnen. Denn die Zinsen, die Sie für das Darlehen zahlen müssen, sind in der Regel höher, als die Zinsen, die Sie bei der Versicherung bekommen.

Verkürzung der Laufzeit

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, wenn Sie ein Interesse daran haben, die Laufzeit des Vertrags zu verkürzen. Die Versicherung muss dem nicht zustimmen, es kommt also darauf an, wie weit sie Ihnen entgegen kommt. Durch eine Verkürzung der Laufzeit können Sie erwirken, dass Ihnen die Versicherungssumme früher ausgezahlt wird. Allerdings kann sich durch die Verkürzung der Laufzeit die Höhe der Versicherungssumme verringern und steuerliche Nachteile sind ebenfalls möglich.

Versicherungsschutz bedenken

Wenn Sie Ihre Versicherung vorzeitig kündigen möchten, sollten Sie den Versicherungsschutz nicht vergessen. Oft werden Risikolebensversicherungen gemeinsam mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Unfallversicherung abgeschlossen. Deren Schutz verfällt bei einer Kündigung ebenfalls. Müssen Sie diese Versicherungen nach einer Kündigung neu abschließen, müssen Sie damit rechnen, dass sich die Prämienzahlungen erhöhen. Ist in der Vergangenheit gar eine Erkrankung aufgetreten, kann es passieren, dass Sie gar keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können.

Sonderfall Riester und Rürup

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Sie kann zwar gekündigt werden, aufgrund sehr hoher Abschluss- und Verwaltungskosten muss jedoch mit einem sehr geringen Rückkaufswert gerechnet werden. Zudem verzichtet man bei einer Kündigung auf die steuerlichen Vergünstigungen und muss auch bisher gezahlte Zulagen zurückzahlen.

Auch bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung. Bei einer Rürup-Rente ist eine Kündigung allerdings  grundsätzlich nicht möglich.

Britische Lebensversicherung kündigen?

Im Zuge des Brexits fragen sich viele Versicherungsnehmer von britischen Lebensversicherungen, wie es weitergehen soll. Problematisch ist Folgendes: Einige britische Lebensversicherungen übertragen im Zuge des Brexits ihre Verträge auf Tochtergesellschaften im EU-Ausland, wie beispielsweise Irland oder Luxemburg. In diesen Ländern gibt es jedoch keinen Sicherungsfonds, wie er in England und Deutschland beispielsweise vorhanden ist. Ein solcher Fonds schützt Versicherte im Falle einer Insolvenz durch Entschädigungszahlungen. Werden die Verträge der britischen Lebensversicherungen nun in Länder ohne diesen Schutz übertragen, gehen Versicherte ein größeres Risiko ein. Viele denken deshalb an eine Kündigung der Lebensversicherung. Auch hier kann ein Widerruf als günstigere Alternative möglich sein.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.