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10 Gründe, eine Rürup-Rente zu kündigen

Die im Jahr 2005 eingeführte Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde speziell für Selbstständige, Freiberufler und Menschen mit hohem Einkommen entwickelt.

Doch im Laufe der Zeit stellen viele Versicherte fest: Die Rürup-Rente bringt nicht nur Vorteile – veränderte Lebenssituationen oder enttäuschte Erwartungen führen häufig zum Wunsch, den Vertrag zu beenden.

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Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra Brockmann

Dr. Petra Brockmann ist Partnerin von HAHN Rechtsanwälte.

Gründe für eine Kündigung der Rürup-Rente

Hier sind die zehn wichtigsten Gründe, warum viele Versicherungsnehmer ihre Rürup-Rente kündigen möchten:

Hohe Steuerlast im Alter

Zwar sparen Versicherungsnehmer während der Ansparphase Steuern, doch wird die Steuerbelastung nur in die Zukunft verlagert – genauer gesagt: in den Ruhestand.

Während der Ansparphase können Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, was zunächst entlastend wirkt. Doch bei Renteneintritt kommt das böse Erwachen: Die ausgezahlte Rente ist steuerpflichtig, da die Rürup-Rente dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung unterliegt.

Wer beispielsweise im Jahr 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rente versteuern. Dieser steuerpflichtige Anteil steigt jährlich um 0,5 %, sodass ab dem Jahr 2058 sämtliche Rürup-Rentenbezüge zu 100 % besteuert werden.

Die tatsächliche Steuerlast im Alter kann dadurch erheblich höher ausfallen als erwartet. Besonders extrem kann sich dies bei Rentnern auswirken, die zusätzlich zur Rürup-Rente über weitere Einkünfte verfügen – etwa aus einer betrieblichen Altersvorsorge, Kapitalanlagen oder Vermietung. In solchen Fällen kann der persönliche Steuersatz im Alter sogar über dem Satz in der Erwerbsphase liegen.

Kapitalbindung bzw. keine Kapitalauszahlung

Ein zentrales Merkmal der Rürup-Rente ist die strikte Kapitalbindung. Das bedeutet: Das einmal eingezahlte Geld bleibt dauerhaft im Vertrag und ist für den Versicherungsnehmer nicht verfügbar – weder flexibel noch im Notfall.

Im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgeprodukten, bei denen Kapitalauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen oder zu festgelegten Zeitpunkten möglich sind, ist die Rürup-Rente gesetzlich so ausgestaltet, dass das angesparte Guthaben nicht entnommen werden darf. Weder eine vorzeitige Auszahlung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder beruflicher Umorientierung noch eine freiwillige Entnahme – etwa zur Finanzierung einer Immobilie oder zur Schuldentilgung – ist zulässig.

Auch bei Eintritt in den Ruhestand gibt es keine Option auf eine Einmalauszahlung. Selbst wer Jahrzehnte lang eingezahlt hat und einen sechsstelligen Betrag angespart hat, kann sich dieses Kapital nicht auf einmal auszahlen lassen. Die Rente wird ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Auszahlung gewährt.

Eingeschränkte Vererbbarkeit von Rürup-Verträgen

Ein oft übersehener, aber gravierender Nachteil der Rürup-Rente ist die stark eingeschränkte Möglichkeit, das angesparte Kapital im Todesfall an Angehörige zu vererben. Grundsätzlich gilt: Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Beginn der Rentenzahlung, verfällt das bis dahin aufgebaute Kapital, sofern keine speziellen Zusatzvereinbarungen getroffen wurden. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge vollständig verloren sind.

Eine Vererbung ist lediglich möglich, wenn bei Vertragsabschluss kostenpflichtige Zusatzbausteine vereinbart wurden. Diese Zusatzbausteine sorgen zwar für eine gewisse Absicherung von Ehepartnern oder Kindern, verringern jedoch die eigene Rentenzahlung teils deutlich. Wer diese Zusatzoptionen nicht wählt, riskiert dagegen, dass im Todesfall keine Auszahlung an die Familie erfolgt.

Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

Ein häufiger Kritikpunkt bei der Rürup-Rente betrifft die hohen Abschluss- und laufenden Verwaltungskosten, die vor allem in den ersten Vertragsjahren erheblich ins Gewicht fallen. Schon beim Vertragsabschluss werden oft mehrere Tausend Euro als Abschlussprovisionen fällig, die sofort vom eingezahlten Kapital abgezogen werden. Zusätzlich entstehen jährlich Verwaltungskosten für die Vertragsführung sowie – bei fondsgebundenen Produkten – für das Fondsmanagement. Diese Belastungen summieren sich über die Jahre und führen dazu, dass sich der Vertrag oft erst nach vielen Jahren überhaupt ins Plus bewegt. 

Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt oder die Beiträge stark reduziert, kann es sogar sein, dass das Guthaben durch die laufenden Kosten aufgezehrt wird.

Rendite entspricht nicht den Erwartungen

Viele Versicherte schließen eine Rürup-Rente in der Hoffnung auf einen verlässlichen Vermögensaufbau im Alter ab. Doch in der Praxis bleiben die Renditen oft deutlich hinter den Erwartungen zurück. Besonders bei klassischen Rürup-Verträgen mit festverzinslichen Anlagen sind die Zinsen seit Jahren extrem niedrig, wodurch kaum ein realer Kapitalzuwachs entsteht – teilweise wird die Inflation nicht einmal ausgeglichen.

Bei fondsgebundenen Rürup-Renten besteht zwar grundsätzlich eine höhere Renditechance, doch hohe Kosten und schwankende Börsenphasen können die Gewinne stark reduzieren. Zudem fehlen bei vielen Tarifen moderne, kostengünstige ETF-Lösungen – stattdessen setzen Anbieter auf aktiv gemanagte Fonds mit hohen Gebühren. Viele Versicherungsnehmer stellen nach Jahren fest, dass die reale Wertentwicklung ihres Vertrags weit hinter den Erwartungen oder Prognosen liegt.

Keine gesetzliche Beitragsgarantie

Ein weiterer Nachteil der Rürup-Rente ist das Fehlen einer gesetzlichen Beitragsgarantie. Anders als bei der Riester-Rente, bei der zumindest die eingezahlten Beiträge garantiert sind, existiert bei Rürup-Verträgen keine gesetzliche Sicherung des Kapitals. Das bedeutet konkret: Die Versicherungsnehmer tragen das volle Risiko, dass sie im Alter weniger zurückbekommen, als sie eingezahlt haben.

Besonders bei fondsgebundenen Tarifen kann es – abhängig von der Marktentwicklung – zu spürbaren Verlusten kommen. Aber auch klassische Rürup-Verträge mit niedrigen Garantiezinsen und hohen Kosten können über die Laufzeit zu einem negativen realen Ergebnis führen. Die Kombination aus Inflation, Gebühren und fehlender Garantie stellt für viele Versicherte ein erhebliches Risiko dar.

Selbstständigkeit beendet

Die Rürup-Rente wurde ursprünglich gezielt für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Riester-Rente haben. In dieser Zielgruppe kann das Produkt steuerlich durchaus sinnvoll sein.

Doch viele Lebensläufe verlaufen nicht geradlinig. Wird die Selbstständigkeit später aufgegeben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, macht der Rürup-Vertrag wirtschaftlich oft keinen Sinn mehr.

Für viele ehemals Selbstständige passt der Vertrag daher nicht mehr zur veränderten Lebenssituation. Die monatlichen Beiträge belasten das Einkommen, der steuerliche Effekt ist geringer, und bessere Alternativen zur Altersvorsorge stehen nun offen.

Schlechter Gesundheitszustand / geringe Lebenserwartung

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und zeichnet sich eine verringerte Lebenserwartung ab, lohnt sich eine lebenslang ausgezahlte Rente oft nicht mehr. Denn in diesen Fällen profitieren Betroffene oft nicht mehr in vollem Umfang von den monatlichen Auszahlungen. Stattdessen besteht häufig der Wunsch, das vorhandene Kapital auf einmal oder in größeren Teilbeträgen nutzen zu können – beispielsweise zur Finanzierung medizinischer Behandlungen, für pflegerische Maßnahmen oder zur Unterstützung von Angehörigen. Doch genau das erlaubt die Rürup-Rente gesetzlich nicht. Eine vorzeitige Kapitalauszahlung oder Vererbbarkeit des angesparten Guthabens ist nicht vorgesehen.

Kein Schutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit

Die Rürup-Rente ist primär auf die Altersvorsorge ausgerichtet – Absicherungen bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gehören nicht zu ihrem Leistungsumfang. Das bedeutet: Wer während der Erwerbsphase aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann oder arbeitslos wird, erhält aus dem Rürup-Vertrag keine finanzielle Unterstützung. Dieser fehlende Schutz ist insbesondere für Selbstständige problematisch, die nicht automatisch in das soziale Netz der gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung eingebunden sind. Zwar bieten viele Anbieter zusätzliche Versicherungsbausteine für den Fall der Berufsunfähigkeit an, doch diese sind kostenpflichtig und erhöhen die Gesamtausgaben deutlich. Zudem unterscheiden sich die Leistungen und Bedingungen stark zwischen den Anbietern. Ohne entsprechende Zusatzversicherungen besteht ein erhebliches Risiko, im Ernstfall ohne ausreichende finanzielle Absicherung dazustehen – trotz regelmäßig gezahlter Beiträge in die Rürup-Rente.

Keine Kündigung möglich

Eine klassische Kündigung der Rürup-Rente ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Wer aus dem Vertrag aussteigen möchte, hat lediglich die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Doch auch dies ist oft mit Einschränkungen verbunden. Viele Anbieter setzen Mindestbeiträge voraus, sodass eine vollständige Beitragsfreistellung nicht immer realisierbar ist. Zudem verringert sich bei geringeren Einzahlungen oder längeren Pausen die zu erwartende Rente spürbar. Gerade bei niedrigem Vertragsguthaben können die laufenden Verwaltungskosten einen großen Teil der Ersparnisse aufzehren – in manchen Fällen sogar vollständig. Dies führt dazu, dass das eingezahlte Kapital nicht mehr zur Altersvorsorge beiträgt. Wer sich einmal für eine Rürup-Rente entschieden hat, ist also langfristig gebunden – ohne echte Ausstiegsmöglichkeiten, selbst wenn sich die Lebensumstände drastisch ändern.

So werden Sie Ihren Rürup-Vertrag wieder los

Da eine Kündigung der Rürup-Rente tatsächlich nicht möglich ist, stehen viele Versicherungsnehmer vor der Frage, wie sie ihren Rürup-Vertrag wieder loswerden und auf ihr Kapital zugreifen können. Die Antwort: In vielen Fällen haben Anbieter fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, weshalb ein Widerruf des Vertrags in Frage kommen kann.