Sie möchten Ihren Kredit bei der Sparkasse vorzeitig ablösen?
Darlehensnehmer, die ihren Kredit bei der Sparkasse vorzeitig ablösen möchten, müssen damit rechnen, dass die Sparkasse eine teure Vorfälligkeitsentschädigung von ihnen fordert. Eine günstigere Alternative stellt der Kredit Widerruf dar.
Warum das vorzeitige Ablösen des Kredits bei der Sparkasse teuer werden kann
Sie haben geerbt oder aus anderen Gründen mehr finanzielle Möglichkeiten als zuvor? Dann liegt der Wunsch nahe, dass Sie den Kredit bei der Sparkasse vorzeitig ablösen möchten. Vor allem scheint dies attraktiv, wenn der Kredit schon vor einigen Jahren abgeschlossen wurde und dementsprechend hohe Zinsen gezahlt werden müssen. Doch bei der vorzeitigen Ablöse eines Darlehens ist Vorsicht geboten. Denn die Sparkasse darf in dem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Schließlich hat sie für den Zeitraum der Zinsbindung mit Einnahmen gerechnet, die nun durch das vorzeitige Ablösen wegfallen. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung soll dieser Verlust ausgeglichen werden.
Bei Raten- und Autokrediten lässt sich leicht ausrechnen, wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung sein wird. Sie darf nämlich bei Verträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, maximal ein Prozent der Restschuld betragen. Sofern die restliche Vertragslaufzeit weniger als 12 Monate beträgt, darf sie sogar nur 0,5 Prozent der Restschuld ausmachen.
Für ältere Raten- und Autokreditverträge und für alle Immobiliendarlehensverträge gilt diese verbraucherfreundliche Begrenzung jedoch nicht. Wenn Sie eine Baufinanzierung bei der Sparkasse vorzeitig ablösen möchten, kann die Vorfälligkeitsentschädigung deshalb eine hohe vier- oder gar fünfstellige Summe ausmachen. Das macht eine vorzeitige Ablösung schnell unrentabel.
Gleiches gilt auch, wenn Sie vorzeitig kündigen, weil zu einem neuen Kredit mit den aktuell niedrigen Zinsen umgeschuldet werden soll. Auch hier kann die Vorfälligkeitsentschädigung die Umschuldung unrentabel machen.
So lösen Sie sich von Ihrem Kredit bei der Sparkasse – ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie Ihren Kredit bei der Sparkasse vorzeitig ablösen möchten, sollten Sie durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob in Ihrem Fall nicht auch der Einsatz des Widerrufsjokers möglich ist. Diese Möglichkeit steht sehr vielen Verbrauchern offen.
Eigentlich beträgt die Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehen nur 14 Tage. Doch diese Frist beginnt nicht zu laufen, wenn die Sparkasse fehlerhafte Widerrufsinformationen im Vertrag verwendet hat.
Diese Fehler können sehr vielfältiger Natur sein und sind für Verbraucher schwer zu erkennen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Kreditnehmer klar und deutlich über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Geschieht dies nicht, ist die Widerrufsinformation fehlerhaft und der Darlehensnehmer kann den Widerrufsjoker einsetzen und damit noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Nennung der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde, die im Vertrag als Pflichtangabe genannt wird, damit die Widerrufsfrist anlaufen kann. Nirgendwo im Vertrag nennt die Sparkasse dann aber diese Aufsichtsbehörde. Der Kreditnehmer wird im Dunkeln gelassen und nicht korrekt belehrt.
Im März 2020 hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs den Widerruf in noch mehr Fällen möglich gemacht als bisher. Denn der EuGH urteilte, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht zulässig ist, da der Verbraucher dabei nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Nach diesem Urteil sind nun alle Immobiliendarlehensverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer widerrufbar.
Wenn Sie Ihren Kredit bei der Sparkasse vorzeitig ablösen möchten, lassen Sie durch einen Fachanwalt prüfen, ob Sie das Darlehen stattdessen auch widerrufen können. HAHN Rechtsanwälte steht seit über 30 Jahren auf der Seite der Verbraucher und hat schon tausende von Kreditverträgen und Widerrufsbelehrungen geprüft. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu. Wir prüfen diese unverbindlich und kostenfrei. So können Sie die teure Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, die anfällt, wenn Sie Ihren Kredit bei der Sparkasse vorzeitig ablösen. Stattdessen können Sie mit dem Widerruf des Darlehens bares Geld sparen.
Übrigens: Der Widerruf ist auch nachträglich noch möglich. Haben Sie Ihren Kredit bei der Sparkasse vorzeitig abgelöst und die fällige Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie noch immer widerrufen. Die Sparkasse muss Ihnen diese dann zurückzahlen.